Die Regelinsolvenz – Was ist das?
Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer. Sie gibt selbstständigen Personen – Unternehmern und Freiberuflern – die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden zu befreien. Die selbstständige Tätigkeit muss dabei nicht zwingend aufgegeben werden.
Kurzüberblick:
Viele unserer Mandante berichten von einer großen Hemmschwelle den Schritt in die Regelinsolvenz zu wagen. Das Thema wird meist verdrängt, auch weil viele Selbstständigkeit eine große innere Verbundenheit zu ihrem Betrieb haben. Aus diesem Grund bietet unsere Anwaltskanzlei Ihnen ein kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch an. Es dient der objektiven Einschätzung der individuellen Schuldensituation.
Auf dieser Seite haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Regelinsolvenz zusammengestellt.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Überblick
- Voraussetzungen
- Ablauf und Dauer
- 1. Abschnitt: Vorbereitung
- 2. Abschnitt: Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode
- 3. Abschnitt: Restschuldbefreiung
- Die Verkürzung alter Regelinsolvenzverfahren
- Alle Vor- und Nachteile im Überblick
- Pfändungsrechner
- Häufige Fragen
- Kosten
- Unser Team
- Downloads
- Die Übergangsregelung für Insolvenzen zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020
- Ihre Fragen und unsere Antworten