Regelinsolvenz: Bundesweite Insolvenzberatung für Selbstständige

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    Die Regelinsolvenz – Was ist das?

    Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer. Sie gibt selbstständigen Personen – Unternehmern und Freiberuflern – die Möglichkeit, sich innerhalb von 3  Jahren von ihren Schulden zu befreien. Die selbstständige Tätigkeit muss dabei nicht zwingend aufgegeben werden.

    Kurzüberblick:

    • Restschuldbefreiung – Sie verlieren Ihre Schulden

      Die Restschuldbefreiung befreit Sie nun nach 3 Jahren von Ihren Schulden (bei Verfahren ab dem 1.10.2020). Wurde die Insolvenz bereits zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt, gilt hinsichtlich der Dauer eine Übergangsregelung.

    • Fortführung Ihrer selbstständigen Tätigkeit

      Durch die Regelinsolvenz kann der Betrieb aufgelöst werden, aber auch saniert und fortgeführt werden

    • Pfändungsschutz - Gegen Sie wird nicht mehr vollstreckt

      Der Pfändungsschutz wird mit Eröffnung des Verfahrens wirksam. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie vor Gläubigern und Gerichtsvollziehern sicher (§§ 88, 89 InsO).

    • Einleitung der Regelinsolvenz

      Eine Schuldnerberatung ist dabei dringend zu empfehlen. Unsere Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht begleitet in ganz Deutschland Entschuldungen und bereitet eine Regelinsolvenz gewissenhaft innerhalb von 4-6 Wochen vor.

    Viele unserer Mandante berichten von einer großen Hemmschwelle den Schritt in die Regelinsolvenz zu wagen. Das Thema wird meist verdrängt, auch weil viele Selbstständigkeit eine große innere Verbundenheit zu ihrem Betrieb haben. Aus diesem Grund bietet unsere Anwaltskanzlei Ihnen ein kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch an. Es dient der objektiven Einschätzung der individuellen Schuldensituation.

    Auf dieser Seite haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Regelinsolvenz zusammengestellt.

    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

    Gute Nachrichten für Schuldner:

    • Sie können nach nur drei Jahren schuldenfrei sein. Insolvenzverfahren ab dem 01.10.2020 dauern  einheitlich nur noch drei Jahre.
    • Nach weiteren 6 Monaten werden die Information über die abgeschlossene Privatinsolvenz dann auch aus den Schufa-Aufzeichnungen gelöscht.

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    Überblick zur Regelinsolvenz:

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    Voraussetzungen der Regelinsolvenz

    Die Entschuldung durch eine Regelinsolvenz kann unter den folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

    • Sie sind zahlungsunfähig – Es bestehen Schulden, die nicht mehr weiter bezahlt werden können
    • Sie sind selbstständig tätig – Anderenfalls ist die Verbraucherinsolvenz die richtige Verfahrensart
    • Alternativ: Aus einer ggf. früher ausgeübten Selbstständigkeit sind mehr als 19 Gläubiger vorhanden (§ 305 Abs. 1 InsO)
    • Ihr Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland – Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens sollte sich Ihr Wohnsitz in Deutschland befinden (§ 2 InsO). Nach der Eröffnung und dem ersten Termin mit dem Insolvenzverwalter können Sie bei Wunsch ins Ausland umziehen

    Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen einer Regelinsolvenz.

    Sonderfall: Eigenantrag nach Gläubigerantrag

    Wenn ein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellt (sog. Gläubigerantrag) ist ein besonders schnelles Handeln erforderlich. In diesem Fall wird von uns innerhalb kurzer Zeit ( sog. “Eigenantragfrist”) ein Antrag auf Regelinsolvenz erstellt. Dies ist sehr wichtig, da bei Versäumnis des Frist eine Regelinsolvenz ohne Restschuldbefreiung droht. Wenn Sie einen Gläubigerantrag empfangen haben, sollten Sie schnellstmöglich professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Selbst wenn nur noch wenige Tage der Frist für den Eigenantrag verbleiben werden wir Ihnen aufgrund der Eilbedürftigkeit auch dann noch weiterhelfen, indem wir Ihren Fall vorrangig behandeln.

    Hier finden Sie mehr zu der Frage, wie sie auf einen Gläubigerantrag reagieren.

    Hinweis: Vergessene Gläubiger sind kein Hindernis

    Viele unserer Mandanten haben kurz vor einem Regelinsolvenzverfahren längst die Übersicht zur Schuldensituation verloren. Dies stellt jedoch kein Hindernis dar, denn bevor wir ein Insolvenzverfahren mit Ihnen beantragen, ermitteln wir Ihre Gläubiger indem wir alle gängigen Schuldenregister für Sie abfragen (Schufa, ICD, Boniversum).

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    Ablauf und Dauer der Regelinsolvenz:

    Im Folgenden haben wir alle wesentlichen Informationen zum Ablauf und zur Dauer der Regelinsolvenz für Sie zusammengefasst. Die Durchführung einer Entschuldung durch die Regelinsolvenz besteht dabei aus drei Abschnitten:

    1. Vorbereitung
    2. Insolvenzverfahren
    3. Restschuldbefreiung

    1. Abschnitt: Vorbereitung (ca. 6 Wochen bis 3 Monate)

    Die Vorbereitung ist beim Regelinsolvenzverfahren der mit Abstand wichtigste und beratungsintensivste Abschnitt. Als spezialisierte Kanzlei mit dem

    Die Vorbereitung Ihrer Entschuldung stellt die erste Phase der Regelinsolvenz dar.

    Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht beginnen wir die Entschuldung mit der Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und einer umfassenden Beratung über die Restrukturierung Ihrer Unternehmung. Wir weisen Sie ein, wie Sie Ihre Einkünfte vor Pfändungen schützen, eine Auffanggesellschaft gründen oder ihre Betriebseinrichtung behalten und erstellen Ihren auf Sie zugeschnittenen Entschuldungsplan. Insbesondere bei der vorherigen Gründung einer Auffanggesellschaft kann die Vorbereitung bis zu 3 Monate andauern. Wenn Sie Ihren Betrieb ohnehin einstellen möchten, dauert die Vorbereitung etwa 6 Wochen.

    Desweiteren sind zu einer gründlichen Vorbereitung folgende 6 Schritte zu beachten:

    1. Schritt: Eröffnen Sie ein ein neues Konto

    Beginnen Sie die Vorbereitung, indem Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank unter Ihrem eigenen Namen eröffnen, nicht auf den Ihres Betriebs. Das vorhandene Guthaben überweisen Sie sofort auf Ihr neues Konto.

    Ihren Partnern oder Kunden, die Ihnen Geld schulden, teilen Sie das neue Konto mit. Nur ein neues Konto schützt Sie vor Pfändungen Ihrer Gläubiger, weil Sie als Selbstständiger keinen Pfändungsschutz genießen und die Pfändungsfreigrenzen bei Kontopfändungen nicht beachtet werden. Sollten Sie zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert werden, geben Sie Ihr neu eröffnetes Konto an. Eröffnen Sie jedoch sofort danach einfach ein weiteres Konto bei einer dritten Bank. So können Sie eine Rücklage für die Durchführung der Regelinsolvenz bilden:

    2. Schritt: Bilden Sie eine Rücklage

    Neben der Eröffnung eines neuen Kontos sollten Sie beginnen, eine Rücklage zu bilden. Behalten Sie alle eingehenden Gelder und trennen Sie diese von Ihren Schulden. Bedenken Sie, dass der Insolvenzverwalter mit Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens die Guthaben all Ihrer Konten zur Insolvenzmasse ziehen wird. Er wird Ihnen kein Geld für Ihren Lebensunterhalt belassen.

    Sie sollten genug Geld besitzen, um im Zeitraum von der Antragstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können und das Insolvenzverfahren zu finanzieren. Dieser Zeitraum beträgt im Regelfall zwei bis drei Monate.

    3. Schritt: Regelinsolvenz bei laufendem Geschäftsbetrieb oder Gründung einer Auffanggesellschaft

    Sie haben als Selbstständiger zwei unterschiedliche Möglichkeiten, in die Regelinsolvenz zu gehen:

    1. Regelinsolvenz bei laufendem Geschäftsbetrieb: Die erste Möglichkeit kann das Aus für Ihre Unternehmung bedeuten. Nur bei einer positiven Wirtschaftsprognose erteilt der Insolvenzverwalter eine Freigabe für Ihren Betrieb. Es besteht eine gewisse Möglichkeit, Einfluss auf die Wahl eines fachkundigen und fortführungswilligen Insolvenzverwalters zu nehmen. In vielen Fällen wird der Insolvenzverwalter entweder
      • Ihnen eine sogenannte Freigabe erteilen. Sie können dann Ihre Unternehmung fortführen. Sie sind dann verpflichtet, an den Insolvenzverwalter monatlich einen festen Betrag abzuführen – unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Unternehmung (sog. fiktives Einkommen). Eine Gefahr dabei ist, dass neue Schulden entstehen können, die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden.

      ODER:

      • Ihren Betrieb einstellen und dessen gesamte Einrichtung veräußern. Für ihn ist dies der bequeme Weg.
    2. Es wird eine Auffanggesellschaft gegründet: Diese wird möglichst früh vor der Insolvenz von einer Vertrauensperson gegründet. Sie werden von der Auffanggesellschaft eingestellt. Als Arbeitnehmer beantragen Sie dann die Insolvenz. Der Weg über eine Auffanggesellschaft erspart Ihnen eine Menge Frust. Er stellt sicher, dass Sie Ihren Betrieb behalten und gleichzeitig Ihr Einkommen kalkulierbar bleibt. Gleichzeitig muss er sehr bedacht beschritten werden, weil er einige juristische Hürden bereithält. Gehen Sie diesen Schritt nur mit juristischer Begleitung an! Mehr zu der Gründung einer Auffanggesellschaft finden Sie hier.

    Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten oftmals die Gründung einer Auffanggesellschaft. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

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    4. Schritt: Sichern Sie Ihr Vermögen vor der Verwertung

    Sichern Sie vor allem Ihr privates Vermögen vor der Verwertung. Bei der Entnahme von Sachen oder Vermögen aus Ihrem Betrieb sollten Sie besonders vorsichtig sein. Zum einen sind Betriebsgegenstände oft geleast oder stehen in fremdem Sicherungseigentum. Zum anderen können Entnahmen schnell zur Anfechtung nach der InsO führen (§§ 129 ff. InsO).

    Dies kann nicht nur Sie, sondern auch den Empfänger der Zuwendung in Schwierigkeiten bringen. Es gibt eine Faustformel: Überweisen Sie niemals Geld an eine nahestehende Person von Ihrem Geschäfts- oder Privatkonto. Das sind beispielsweise Ihr Ehegatte, Ihr Lebenspartner, Ihre Verwandten, aber auch Personen in Ihrer häuslichen Gemeinschaft oder eine Gesellschaft, bei der sie gewisse Funktionen wahrnehmen (§ 138 InsO).

    Eine Möglichkeit, Geld zu entnehmen, bieten sogenannte Bargeschäfte (§ 142 InsO). Dabei können Sie auch kurz vor dem Insolvenzverfahren für eine erbrachte Leistung bar bezahlen.

    5. Schritt: Stellen Sie die Zahlungen an alle Gläubiger ein

    Nachdem Sie ein neues Konto eröffnet und Ihre Vermögenswerte gesichert haben, beenden Sie auf der Stelle alle weiteren Zahlungen an Ihre Insolvenzgläubiger. Das sollten Sie sowohl gegenüber Ihren geschäftlichen als auch den privaten Gläubigern tun. Dies ist rechtlich unbedenklich (z.B. OLG Oldenburg ZVI 2003, 483). Bezahlen Sie nur noch an die Gläubiger, die Ihre Lebensversorgung sicherstellen. Dazu gehören vor allem Ihr Vermieter, Ihr Stromversorger, Ihr privater Internetprovider oder ähnliche. Es werden nun Pfändungen kommen, die Sie aushalten müssen. Sobald das  Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, werden aber alle Zwangsvollstreckungen wirkungslos (§§ 88, 89 InsO).

    6. Schritt: Insolvenzantrag durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht erstellen lassen

    Bild von einem Mann der stempelt

    Ein Insolvenzantrag sollte von Experten erstellt. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO

    Anschließend stellen wir Ihren Insolvenzantrag. Wir begleiten Ihre Vorbereitung um sicherzustellen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sollte es also zu Beanstandungen des Insolvenzgerichts kommen, stellen wir Ihnen eine fachanwaltliche Begleitung bis zur endgültigen Eröffnung des Verfahrens zur Verfügung. Durch die Beauftragung eines Fachanwalts für Insolvenzrecht vermeiden Sie unnötige Fehler in Ihrem Antrag.

    Diese können im Regelinsolvenzverfahren auch leicht zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§ 290 InsO). Ein fehlerhafter Antrag ist jedoch nur einer der Gründe, die eine Versagung der Restschuldbefreiung auslösen können. Professionelle Unterstützung ist daher in jedem Fall empfehlenswert.

    Hier finden Sie mehr zu Ihren Vorteilen einer anwaltlichen Antragstellung, der Vermeidung der Versagung der Restschuldbefreiung und unserer Arbeitsweise. Hierzu gibt es auch ein Video.

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    2. Abschnitt: Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode (jetzt nur noch 3 Jahre)

    Ist die Vorbereitung abgeschlossen und Ihr von uns erstellter Insolvenzantrag bei Gericht abgegeben, dauert es ca. einen Monat, bis Sie den Eröffnungsbeschluss postalisch vom Gericht erhalten. Ab diesem Zeitpunkt dauert Ihre Insolvenz (für Verfahren ab dem 01.10.2020) 3 Jahre. Schon zuvor wird das Insolvenzgericht regelmäßig einen sogenannten vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, der damit beginnt, Ihr Vermögen im Sinne Ihrer Gläubiger zu sichern. Erst danach eröffnet das Insolvenzgericht des Regelinsolvenzverfahren. Zu Ihrem Gunsten tritt der Pfändungsschutz ein.

    Was in dieser Zeit auf Sie zukommt, haben wir in folgendem Abschnitt für Sie zusammengefasst:

    Kurzübersicht:
    • Ca. einen Monat nach Antragsstellung wird das Regelinsolvenzverfahren eröffnet – es dauert ab dann 3 Jahre
    • Danach werden alle Pfändungen Ihrer Gläubiger gestoppt (vgl. §§ 88, 89 InsO). Die Gläubiger dürfen Sie nicht mehr kontaktieren, sondern nur noch der Insolvenzverwalter. Sind beim Schuldner noch größere Vermögenswerte vorhanden, darf der Insolvenzverwalter diese verwerten.
    • Bei noch laufender Selbstständigkeit: Abgabe des pfändbaren Teils des fiktiven Einkommens.
    • Die  6 Obliegenheiten bei einer Regelinsolvenz sind:
      • Erwerbsobliegenheit (Im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit muss man sich um eine Anstellung bemühen; mehr dazu hier)
      • Abgabe der Hälfte einer Erbschaft oder Schenkung während einer Insolvenz
      • Anzeige eines Wohnsitzwechsels
      • Anzeige eines Arbeitswechsels
      • keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Begründung unangemessener Verbindlichkeiten während der Wohlverhaltensphase
      • keine direkten Zahlungen an die Gläubiger

    Wirkungen der Verfahrenseröffnung

    Ihren Gläubigern gegenüber sind Sie zu nichts mehr verpflichtet. Sie erhalten den Pfändungs- und Vollstreckungsschutz gem. §§ 88, 89 InsO. Ebenso verhält es sich gegenüber dem Gerichtsvollzieher: Ihm ist es ebenso nicht mehr gestattet, gegen Sie vorzugehen. Es wird schließlich ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der stattdessen die Interessen Ihrer Gläubiger vertritt. Daher dürfen Sie den Treuhänder auf keinen Fall als Ihren Rechtsbeistand ansehen.

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    Die Aufgaben des Insolvenzverwalters

    Schon bevor das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, wird das Insolvenzgericht regelmäßig einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, der damit beginnt, Ihr Vermögen zu sichern. Im Gegensatz zur Vermögenssicherung bei einer Privatinsolvenz dauert dies bei der Regelinsolvenz etwa 2-3 Jahre. Grund dafür ist, dass der Insolvenzverwalter die Unterlagen des Betriebes auf möglicherweise anfechtbare Rechtsgeschäfte untersucht, was teilweise zu langen Verzögerungen führen kann. Die Dauer des gesamten Insolvenzverfahrens (3 Jahre) wird dadurch natürlich nicht beeinträchtigt.

    Mit ihm werden Sie kurz nach Eröffnung der Regelinsolvenz einen persönlichen Termin wahrnehmen müssen. Dies ist in der Regel im gesamten Verfahren der einzige persönliche Termin, in der Folge reduziert sich der Kontakt zum Insolvenzverwalter meist auf ca. ein Schreiben im Jahr

    Das Verhalten gegenüber dem Insolvenzverwalter

    Dabei sollten Sie nicht vergessen, dass Sie im Insolvenzverfahren nicht unter der Vormundschaft des Insolvenzverwalters stehen. Über diejenigen Gewinne, die den pfändbaren Betrag übersteigen, können Sie weiterhin nach Belieben verfügen. Sie müssen sich nicht mit dem Insolvenzverwalter absprechen, bevor Sie ein Rechtsgeschäft tätigen, umziehen, Ihre Erwerbstätigkeit ändern oder verreisen. Zeigen Sie ihm allerdings wichtige Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse immer an, bevor Sie diese vornehmen (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO).

    Wir raten Ihnen zu einer ausschließlich schriftlichen Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter. Lesen sie hier mehr zum richtigen Umgang mit dem Insolvenzverwalter und Ihren Rechten ihm gegenüber.

    Da auch im Umgang mit dem Insolvenzverwalter häufig noch Fragen auftauchen, bieten wir unseren Mandanten an, sie in diesem Stadium zu begleiten. So können wir Ihnen weiterhin zur Seite stehen und Sie hinsichtlich Ihres Austauschs mit dem Insolvenzverwalter unterstützen.

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    Die Wohlverhaltensperiode

    Nach dem Insolvenzverfahren wird die Wohlverhaltensperiode eingeleitet. Sie beginnt ein bis zwei Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie endet mit dem gesamten Verfahren drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

    In dieser Zeit kommen Sie nicht mehr mit dem Insolvenzgericht in Berührung und auch ihr Kontakt zum Insolvenzverwalter reduziert sich. Ihr Vermögen wird nicht mehr verwertet und Sie müssen auch nicht mehr ausführlich Auskunft über jede Zuwendung geben. Zudem können Sie wieder Geld ansparen.

    Viele Mandanten fragen uns regelmäßig, welche Erleichterungen die Wohlverhaltensphase für Sie bereithält. Zum einen haben die Mandanten wenig Kontakt zum Treuhänder: nur noch ein jährlicher Fragebogen muss ausgefüllt werden.

    Der Treuhänder hat nun das Vermögen – falls vorhanden – verwertet und verteilt, deshalb reduziert sich Ihr Kontakt mit ihm auf ein Minimum. Außerdem muss der Treuhänder nunmehr nur noch einmal jährlich dem Insolvenzgericht Bericht erstatten, inwieweit Sie den Obliegenheiten nachkommen.

    Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode kommt es zur Restschuldbefreiung und Sie werden von Ihren Verbindlichkeiten befreit. Die Schufa löscht schließlich Ihren Eintrag drei Jahre nach dem Ablauf Ihres letzten Insolvenzjahres.

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    3. Abschnitt: Restschuldbefreiung

    Der letzte Abschnitt ist die Restschuldbefreiung. Sie wird gem. § 301 InsO nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode vom Gericht erteilt und bewirkt, dass die Schulden mit diesem Zeitpunkt gelöscht werden.

    Kurzübersicht:

    • 3 Jahre nach Stellung des Insolvenzantrags wird die Restschuldbefreiung erteilt – Sie sind schuldenfrei.
    • Die Restschuldbefreiung umfasst alle Schulden – unabhängig von ihrer Höhe oder der Anzahl der Gläubiger.
    • Nicht umfasst sind Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, Steuerhinterziehung sowie Strafen oder Bußgeldern (insbesondere §§ 283 ff. StGB).

    3 Jahre nach der Eröffnung der Regelinsolvenz erteilt das Gericht Ihnen schließlich die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO). Ihre Gläubiger verlieren ihre Forderungen während Sie dadurch schuldenfrei werden. Dabei ist es völlig egal, ob Sie diese Schulden bei einer Bank, beim Finanzamt, im Fitnessstudio oder bei Ihrem Nachbarn haben. Nur wenige Forderungstypen sind von der Restschuldbefreiung nicht umfasst:

    Von der Restschuldbefreiung nicht umfasste Forderungen

    Nicht umfasst von der Restschuldbefreiung sind: Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, Steuerhinterziehung, Bußgeldern oder Strafen werden nicht sie nicht von der Restschuldbefreiung erfasst sein (§ 302 InsO). Sie verlieren zwar alle anderen Schulden, sollten diese jedoch in einer Ratenzahlung abbezahlen – oder durch einen Insolvenzplan bereinigen. Mehr zu den Ausnahmen von der Restschuldbefreiung.

    Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung sind insbesondere die Abgabe unrichtiger Auskünfte gegenüber Banken und Behörden oder die Verwirklichung von Insolvenzstraftaten. Einen Überblick über die wichtigsten Versagungsgründe finden Sie hier.

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    Die Verkürzung alter Regelinsolvenzverfahren

    Die Regelinsolvenz hat für Verfahren ab dem 01.10.2020 eine Dauer von 3 Jahren. Verfahren, die vor diesem Zeitpunkt eröffnet wurden, haben eine grundsätzliche Dauer von 6 Jahren (für Insolvenzen zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 gilt eine Übergangsregelung). Diese kann in vielen Fällen jedoch auch abgekürzt werden. Die Restschuldbefreiung kann früher erreicht werden, wenn ein bestimmter Betrag vorzeitig zurückgezahlt wurde.

    Kurzübersicht:

    • Die Regelinsolvenz dauert bei Neuverfahren maximal 3 Jahre. Bei Altverfahren (vor dem 01.10.2020 beantragt) längstens 6 Jahre (siehe Übergangsregelung).
    • Werden bei Altverfahren die Verfahrenskosten während des Verfahrens beglichen, verkürzt sie sich auf 5 Jahre.
    • Werden bei Altverfahren die Verfahrenskosten sowie 35 % der Schulden während des Verfahrens beglichen, verkürzt sie sich auf 3 Jahre.
    • Mit einem Insolvenzplan lässt sich die Regelinsolvenz auf 1 Jahr verkürzen.

    Verkürzung der Regelinsolvenz auf 5 Jahre bei Altverfahren

    Der Gesetzgeber hat zwar mit Wirkung für den 01.10.2020 eine Vefahrensdauer von 3 Jahren festgesetzt. Jedoch können auch alte Regelinsolvenzverfahren von sechs auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn in dieser Zeit ein Betrag zurückgezahlt wird, der der Höhe der Verfahrenskosten entspricht. Die Höhe der Verfahrenskosten ist wiederum abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. In der Regel ist ein Betrag von 2.000 Euro bereits ausreichend, um die Verfahrenskosten zu decken. Dieser Betrag wird erreicht, wenn über fünf Jahre hinweg ein Betrag von etwa 35 Euro monatlich zurückgezahlt wurde. Ebenso kann eine Einmalzahlung zu Beginn der Insolvenz oder im Laufe des Verfahrens getätigt werden.

    Mit dem unten stehenden Rechner können Sie berechnen, ob der von Ihnen zurückgezahlte Betrag ausreicht, um die Regelinsolvenz auf fünf Jahre zu verkürzen.

    5-Jahres Insolvenz Rechner

    Alte Regelinsolvenzverfahren in 3 Jahren abschließen

    Ebenso ist es bei Altverfahren möglich, die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren zu erreichen. Hierfür muss ein Betrag zurückgezahlt werden, der 35 % der ursprünglichen Schuldensumme entspricht. Die Höhe des Betrags ist also abhängig davon, wie hoch die Schulden zu Beginn der Regelinsolvenz waren. Zudem müssen die Verfahrenskosten bezahlt werden. Diese hängen unter anderem von der Höhe der Insolvenzmasse ab, steigen also an, je mehr Geld zurückgezahlt wurde.

    Die Verfahrenskosten lassen sich nur schwer genau beziffern. Wenn ein hohes pfändbares Einkommen vorhanden ist oder die Möglichkeit einer Zuwendung beispielsweise von Verwandten besteht, so dass in drei Jahren ca. 35 % der Schulden bezahlt werden können, ist unsere Empfehlung ein außergerichtlicher Vergleich.

    Mit unserem Drei-Jahres-Rechner können Sie zumindest annäherungsweise berechnen, ob Sie die Regelinsolvenz nach drei Jahren abschließen können:

    3-Jahres Insolvenz Rechner

    Bitte geben Sie Ihre geschätzte Schuldensumme ein.

    Diesen Betrag benötigen Sie zur Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre.

    Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Schätzwert handelt.

    Insolvenzplan: Verkürzung der Regelinsolvenz auf 4 – 12 Monate

    Nach der Reform der Insolvenz 2014 wurde Schuldnern die Möglichkeit gegeben, diese mit einem sogenannten Insolvenzplan vorzeitig zu beenden. Der Insolvenzplan wird durch eine höhere, von Seiten eines “Sponsors” gestellte Einmalzahlung durchgesetzt (beispielsweise Familienmitglieder). Der Abstimmungstermin wird dabei von uns gezielt vorbereitet, um das Gelingen nicht vom Zufall abhängig zu machen. Wenn das Gericht den Insolvenzplan dann bewilligt, kommt es zur Verkürzung der  Regelinsolvenz auf vier bis zwölf Monate.

    Beim Insolvenzplan ist die richtige Strategie ausschlaggebend. Es kommt darauf an, dass eine überwiegende Mehrheit der erscheinenden Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen. Ablehnende Gläubiger können durch anwaltliches Geschick möglicherweise davon abgehalten werden, an der Abstimmung teilzunehmen. Hier finden Sie alles zu den Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Insolvenzplans.

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    Die Vorteile der Regelinsolvenz

    • Selbstständigkeit fortführen

      Es besteht ein Irrglaube, dass eine Insolvenz das Ende einer selbstständigen Tätigkeit bedeuten muss. Richtig ist: Falls Ihre Unternehmung ohne die Schulden profitabel ist und sowohl sich selbst als auch Ihren Lebensunterhalt trägt, können Sie Ihre selbstständige Tätigkeit trotz Regelinsolvenz fortführen. Die selbstständige Tätigkeit wird vom Insolvenzverwalter freigegeben und Sie führen einen festen Betrag an die Gläubiger ab – betreiben Ihr Unternehmen aber ganz normal weiter.

      Eine andere Lösung ist die Auffanggesellschaft. Eine Vertrauensperson – meist ein Familienmitglied – gründet eine UG oder GmbH. Sie werden eingestellt und arbeiten auf Ihrem Gebiet als angestellter Geschäftsführer weiter.

    • Sicher schuldenfrei werden

      Vielen Unternehmern wachsen die Schulden über den Kopf. Sie können Ihren Lieferanten, Partnern, Banken und anderen Gläubigern keine weiteren Zahlungen anbieten – weil die Einnahmen auch bei einer reduzierten Ratenzahlung nach einem Vergleich nicht ausreichen oder unkalkulierbar schwankend sind. Insbesondere bei saisonalen Geschäften können viele Selbstständige nicht mit immer gleich bleibenden Einnahmen kalkulieren.

      In diesem Fall ist ein Regelinsolvenzverfahren aufgrund der Restschuldbefreiung ein Ausweg. Sie verlieren Ihre Schulden sicher und unabhängig von der Rückzahlung an die Gläubiger, ihrer Anzahl oder der Schuldenhöhe.

    • Kalkulierbarer Zeitpunkt der Entschuldung

      Durch die Regelinsolvenz kann der Zeitpunkt der Entschuldung von Vornherein geplant werden. Anders als bei einem Vergleich, der von einer ausfallosen Ratenzahlung über einen langen Zeitraum abhängt, tritt die Restschuldbefreiung bei Verfahren ab dem 01.10.2020 nach 3 Jahren, bei Altverfahren spätestens nach 6 Jahren ein (§ 300 Abs. 1 InsO). Bei einer freiwilligen Rückzahlung eines Teils der Schulden im Regelinsolvenzverfahren tritt die Restschuldbefreiung auch bei Altverfahren nach 3 oder 5 Jahren ein.

    • Psychologische Entlastung

      Die Vorhersehbarkeit der Entschuldung führt zu einer psychologischen Entlastung: Der oftmals langjährige Leistungsdruck durch stetige Rückzahlungsversuche sowie die Belastung durch Pfändungen und Vollstreckungen nehmen ab. Sofort nach der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens dürfen die Gläubiger nicht mehr gegen Sie vollstrecken – es tritt der sogenannte Pfändungsschutz ein (§§ 88, 89 InsO). Sie haben keinerlei Rückzahlungszwang.

    • Höhere Einnahmen

      Die Regelinsolvenz bringt in unserer Schuldnerberaterpraxis einen finanziellen Vorteil. Viele Schuldner zahlen vor der Regelinsolvenz – oder während eines Vergleichs – mehr Geld an die Gläubiger, als sie es in einer Regelinsolvenz tun. Das Regelinsolvenzverfahren führt durch die Freigabe der Selbstständigkeit und das an die gesetzlichen Pfändungsschutzbeträge angelehnte “fiktive Einkommen” oftmals zu höheren zur Verfügung stehendem Einnahmen eines Selbstständigen. Der Insolvenzverwalter verhindert dabei während der Regelinsolvenz jede Vollstreckung oder Pfändung durch die Gläubiger.

    • Keine “bösen Briefe” Ihrer Gläubiger

      „Böse Briefe“ Ihrer Gläubiger hören schnell auf: meistens mit dem ersten Anschreiben durch uns und spätestens mit der Eröffnung der Regelinsolvenzverfahrens. Sie müssen nicht mehr mit Ihren Gläubigern kommunizieren – wir schreiben alle Gläubiger an und bestellen uns als Anwaltskanzlei zum Verfahrensbevollmächtigten. Ab diesem Zeitpunkt wenden sich die meisten Gläubiger an uns.

    • Keine wesentlichen Einschränkungen der Lebensführung

      Ihre Lebensführung wird nicht wesentlich eingeschränkt. Sie verfügen frei über den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens und müssen niemanden fragen, wenn Sie beispielsweise umziehen, einen Job wechseln, kündigen oder heiraten wollen. Außerdem wird der Insolvenzverwalter Sie bei richtiger Vorbereitung durch eine erfahrene Fachanwaltskanzlei im Verlauf der Wohlverhaltensperiode der Regelinsolvenz nur ca. 5 Mal per Brief kontaktieren.

    • Schufa-Eintrag drei Jahre nach Restschuldbefreiung getilgt

      Drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung werden alle bis zur Eröffnung bestehenden Schufa Einträge gelöscht. Dasselbe gilt für alle Einträge bei anderen Wirtschaftsauskunfteien wie Boniversum oder Infoscore sowie dem Schuldnerverzeichnis.

    • Weiter Umfang der Restschuldbefreiung

      Die Restschuldbefreiung einer  Regelinsolvenz befreit Sie von allen Schulden – egal woher sie stammen, wie hoch sie sind oder wie viele Gläubiger Sie haben. Der Umfang der Restschuldbefreiung ist sehr weit. Sie werden von allen Schulden befreit, die vor der  Regelinsolvenz bestanden haben (§ 301 InsO). So ist es egal, ob die Schulden bei Privatpersonen, Firmen, Banken, Institutionen wie Krankenkassen oder Behörden wie dem Finanzamt bestehen.

      Erlassen werden auch Schulden bei Gläubigern, die Sie vergessen haben oder nicht auffinden können. Taucht ein vergessener Gläubiger im Insolvenzverfahren oder nach dessen Abschluss auf, obwohl wir alle geforderten Nachforschungsversuche unternommen haben (insbesondere Abfragen bei der Schufa und ICD), werden Sie auch von diesen Forderungen befreit.

      Dasselbe gilt auch bei nicht endgültig feststehenden Forderungen wie einer Immobilienfinanzierung bei einem noch nicht versteigerten Haus oder einem noch nicht fälligen Studentenkredit.

      Aus diesen Gründen wird eine Insolvenz auch „Schuldenschnitt“ genannt – Sie werden von einer höchstmöglichen Anzahl von Schuldenarten befreit.

    • Keine Pfändungen

      Das Regelinsolvenzverfahren bewirkt einen Pfändungsschutz: Ihre Gläubiger dürfen ab der Eröffnung nicht mehr gegen Sie vollstrecken, indem Sie beispielsweise einen Gerichtsvollzieher bestellen, Sie zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwingen oder eine Kontopfändung durchführen. Ihr Geschäft ist vor Pfändungen sicher.

    Die Nachteile der Regelinsolvenz

    • Insolvenzbeschlag

      Das pfändbare Vermögen wird durch den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter unter Beschlag genommen. Nicht unter den Insolvenzbeschlag fällt jedoch das unpfändbare Vermögen. Dies kann bei bestehenden Unterhaltspflichten relativ hoch ausfallen. Auch der Hausrat oder ein Auto, welches für den Weg zur Arbeit benötigt wird, wird dem Schuldner belassen.

      Alternativen: Den Insolvenzbeschlag zu umgehen, ist schwierig. Beim außergerichtlichen Vergleich wird zwar kein Treuhänder eingeschaltet, dem das Vermögen dann offengelegt wird. Dennoch ist es beim Schuldenvergleich notwendig, ehrlich zu sein und den Gläubigern ein Vergleichsangebot zu machen, welches höher liegt, als die Summe, die in einer Insolvenz gepfändet werden kann. Denn nur dann haben die Gläubiger einen Anreiz, das Vergleichsangebot anzunehmen. Wenn den Gläubigern kein derartiges Vergleichsangebot gemacht werden kann, gibt es keine Alternative zur Regelinsolvenz.

    • Dauer

      Die Dauer der Regelinsolvenz beträgt für Verfahren ab dem 01.10.2020 3 Jahre. Die Altverfahren dauern je nach Tilgungsrate 3, 5 oder 6 Jahre.

      Alternativen: Um die Dauer der Regelinsolvenz zu vermeiden, kann der außergerichtliche Vergleich angestrebt werden. Dieser führt im Erfolgsfall deutlich schneller zur Schuldenfreiheit. Im Durchschnitt vergehen nur etwa drei Monate bis zum Abschluss des Vergleichs und damit der Schuldenfreiheit. Dies gilt aber nur für den Fall, dass eine Einmalzahlung geleistet werden kann. Ein außergerichtlicher Vergleich mit Ratenvereinbarung dauert genauso lang wie eine Regelinsolvenz.

      Wenn die Voraussetzungen für einen Insolvenzplan vorliegen, lässt sich hierdurch eine Entschuldung innerhalb eines Jahres erreichen. Dies ist mittelfristig oft kostengünstiger.

    • Ihnen ist die Schuldenrückzahlung wichtig

      Manche Schuldner empfinden es als Nachteil, dass ihre Gläubiger leer ausgehen. Denn die Gläubiger können ihre Forderungen nach Abschluss der Regelinsolvenz nicht mehr durchsetzen. Der Schuldner hatte aber stets die Absicht, seine Verbindlichkeiten eines Tages wieder zurückzuzahlen. Vor allem, wenn man ein persönliches Verhältnis zum Gläubiger hat, kann ein schlechtes Gewissen zur Belastung werden.

      Alternativen: Falls dieses Interesse so weit im Vordergrund stehen sollte, kann in einem außergerichtlichen Vergleich oder einem Insolvenzplan auch eine vollständige Rückzahlung mit sehr lang laufender Ratenzahlung vereinbart werden. Doch in der Regel ist es ja so, dass eine vollständige Rückzahlung aufgrund der finanziellen Situation einfach nicht möglich ist. Ein außergerichtlicher Vergleich, in dem einzelne Gläubiger bevorzugt werden, ist jedoch ebenso schwierig zu realisieren. Zudem besteht das Risiko, dass ein solcher Vergleich angefochten werden kann.

      Manche Schuldner ziehen es in Betracht, eine Umschuldung durchzuführen und einen neuen Kredit aufzunehmen, von dem dann die bisherigen Verbindlichkeiten bezahlt werden. Hiervon raten wir in der Regel ab, da damit das Kernproblem nicht behoben wird und weiterhin Schulden bestehen bleiben.

    • Insolvenzveröffentlichung

      Bei einer Regelinsolvenz erfolgt eine Mitteilung in den öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen. Diese Publizierung der Regelinsolvenz soll es vergessenen Gläubigern ermöglichen, von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfahren. Doch auch andere Personen können Einsicht in die Insolvenzbekanntmachungen nehmen.

      Alternativen: Wenn ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten vorliegen, bestehen in der Regel bereits Schufa-Einträge, welche ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen eingesehen werden können. Somit kann durch einen außergerichtlichen Vergleich zwar eine etwas diskretere Entschuldung erfolgen, da keine Bekanntmachung erfolgt. Die Bonität für Kredite verschlechtert sich allerdings trotzdem.

    • Entfernung des Schufa-Eintrags

      Die Regelinsolvenz führt dazu, dass ein Schufa-Eintrag noch sechs Monate nach der Restschuldbefreiung bestehen bleibt.

      Vormals betrug die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Insolvenzen drei Jahre; sie wurde von der Schufa inzwischen verkürzt. Eine schnellere Bereinigung des Schufa-Scorings konnte früher erreicht werden, wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit einer einmaligen Zahlung abgeschlossen wurde. Dann dauerte es durchschnittlich nur 3,5 Jahre von beginn der Vergleichsverhandlungen, bis die Schufa wieder “sauber” war. Der Insolvenzplan ist in vielen Fällen auch mittelfristig kostengünstiger sowie sicherer.

      Ein außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzplan mit einer vereinbarten Ratenzahlung stellte bezüglich des Schufa-Eintrags aber keine Alternative zur Regelinsolvenz dar.

    • Wohnsitz in Deutschland erforderlich

      Wer im Ausland wohnt, kann die Vorteile einer deutschen Regelinsolvenz, insbesondere die umfassende Restschuldbefreiung, nicht in Anspruch nehmen, sondern kann nur ein Insolvenzverfahren nach dem Recht des Aufenthaltsortes durchführen.

      Alternativen: Wer im Ausland wohnt, ist für die Gläubiger schwierig zu erreichen. Eine Zwangsvollstreckung ins Ausland bedeutet zusätzlichen Aufwand und auch der Erfolg ist ungewiss. Daher besteht in dieser Situation eine höhere Wahrscheinlichkeit, erfolgreich einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Dies ist auch bei Wohnsitz im Ausland möglich.

    Detaillierte Schuldenanalyse und telefonische Erstberatung

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    Der Pfändungsrechner: Was bleibt mir in der Regelinsolvenz von meinen Gewinnen?

    Die Frage, ob und wie hoch der Betrag ist, der Ihnen monatlich zur Verfügung stehen wird, bemisst sich nach der Pfändungstabelle. Allerdings wird bei selbstständigen auf das sogenannte fiktive Einkommen abgestellt. Unabhängig von Ihren konkreten Gewinnen knüpft der pfändbare Betrag nur daran an. Relevant sind dabei auch vorhandene Unterhaltspflichten. Ob und inwiefern bei Ihnen eine solche Unterhaltspflicht anzunehmen ist, können Sie hier nachlesen oder im Rahmen eines kostenlosen, telefonischen Erstberatungsgesprächs von uns einschätzen lassen. Den bei Ihnen voraussichtlich pfändbaren Betrag können Sie mit unserem Pfändungsrechner kinderleicht ausrechnen:

    Pfändungsrechner

    Weitere häufige Fragen:

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    Welche Kosten können entstehen?

    1. Das anwaltliche Honorar

    Unser anwaltliches Honorar für Ihre Regelinsolvenz ist ein Festpreis. Verständlicherweise ist es für unsere Mandanten häufig schwierig das Honorar “auf einen Schlag” zu begleichen.

    Daher bieten wir unseren Mandanten faire Ratenzahlungen an. Während Sie die Raten (meist in 2-4 Monaten) begleichen, bereiten wir bereits Ihre Entschuldung umfassend vor, ermitteln also Ihre (möglicherweise unbekannten) Gläubiger und nehmen zu diesen ersten Kontakt auf. 

    Anwaltliches Honorar

    Grundpreis Regelinsolvenz 882,35 Euro (1.050,– Euro inkl. MwSt.)
    Preis pro Gläubiger

    33,61 Euro

    (40,– Euro inkl. MwSt.)

    Preis pro Immobilie

    104,50 Euro

    (124,36 Euro inkl. MwSt.)

    Das anwaltliche Honorar richtet sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und Immobilien. Unsere Preise enthalten immer die MwSt. – es gibt keine versteckten Kosten. Sollten Sie das Honorar nur schwer tragen können, räumen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung ein. Und mit einem Beratungshilfeschein begleiten wir Ihren Fall kostenfrei.

     Zur Vereinfachung hier auch unser Kostenrechner:

    Kostenrechner

    Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

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    Bei Beratungshilfe werden wir KOSTENLOS für Sie tätig. Gerne kann unser Honorar auch in RATEN getragen werden.

    2. Verfahrenskosten

    Das Regelinsolvenzverfahren ist in der Regel kostenpflichtig. Dabei muss der Insolvenzschuldner grundsätzlich sowohl für die Gerichtskosten, als auch für die Gebühren der anwaltlichen Vorbereitung und Begleitung des Regelinsolvenzantrags aufkommen. Die Gerichtskosten hängen vom Wert der Insolvenzmasse ab und können nicht pauschal angegeben werden. Sie sind deshalb von Fall zu Fall unterschiedlich, werden jedoch meist bei etwa 2000,- € liegen.

    Der Gesetzgeber hat den Insolvenzschuldnern die Option eingeräumt, die erforderlichen Gerichtskosten erst nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode zu in Raten zu begleichen (§ 4a InsO). Sofern Sie nur ein geringes Einkommen haben, brauchen Sie überhaupt nichts zu zahlen (sogenannte Nullraten).

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    Ihr spezialisiertes Entschuldungsteam

    Andre Kraus 
    Fachanwalt für Insolvenzrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Fachanwalt für Insolvenzrecht

    Johanna Hermann-Seifert
    Rechtsanwältin für Insolvenzrecht

    Henryk Musolf
    Zertifizierter Schuldnerberater

    Alexander Blaj
    Dipl. Jurist und Schuldnerberater

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    Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entschuldung

    Gerne kann unsere Kanzlei Sie bei der Entschuldung unterstützen. Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir die Auftragsunterlagen ausgefüllt zurück.

    Laden Sie sich die Auftragsunterlagen runter und  lassen Sie sie uns ausgefüllt zukommen:

    • per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder
    • per Fax (0221 – 6777 005-9) oder
    • per Post (KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, 50674 Köln).

    Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen benötigen, erreichen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten unter unserer Beratungsnummer. Unser Team steht Ihnen bei Fragen zur Entschuldung gerne zur Verfügung. Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Gerne können Sie uns auch vor der Mandatierung telefonisch kontaktieren und sich im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches informieren.

    Privatinsolvenz Unterlagen zum Download

    Regelinsolvenz Unterlagen zum Download

    Außergerichtlicher Vergleich Unterlagen zum Download

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    Die Übergangsregelung für Insolvenz zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020

    Am 16. Juli 2019 wurde durch den Europäischen Rat eine europaweite Verkürzung der Regelinsolvenz auf 3 Jahre, unabhängig von der Insolvenzmasse, beschlossen. Eine solche EU-Richtlinie tritt jedoch nicht automatisch auch hierzulande in Kraft. Vorher musste der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie auch in die deutschen Gesetze einpflegen.

    Dies hat die Regierung nunmehr mit Wirkung zum 01. Oktober 2020 beschlossen.

    Ab dem 1. Oktober 2020 wird die Regelinsolvenz auf drei Jahre verkürzt.

    Wie Sie nun am besten reagieren sollten, hängt von Ihrer Situation ab. Unsere Handlungsempfehlungen für Sie:

    • Sie befinden sich bereits im Insolvenzverfahren: Die Verfahrensverkürzung gilt erst für Anträge ab dem 01. Oktober 2020. Sollten Sie Ihren Antrag vor dem 30.09.2019 gestellt haben, kommt für Sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen gegebenenfalls eine Verfahrensverkürzung in Betracht. Gerne beraten wir Sie hier zu Ihren Möglichkeiten.
    • Sie denken an eine Entschuldung: Wir empfehlen, sofort mit der Entschuldung zu beginnen. Aufgrund der Ermittlung vergessener Gläubiger, der Gläubigerabfragen und des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs nimmt die Erstellung des Insolvenzantrages ohnehin etwas Zeit in Anspruch. Durch die Verfahrensverkürzung seit dem 01.10.2020 wird Ihr Verfahren nun nur noch max. 3 Jahre in Anspruch nehmen.
    • Sie haben den Insolvenzantrag bereits eingereicht: Auch für Verfahren, die seit dem 17.12.2019 beantragt wurden, soll nachträglich eine Verkürzung in Kraft treten. Diese nachträgliche Übergangsregelung wird folgende Auswirkungen haben:
    Datum der Stellung des Insolvenzantrages Abtretungsfrist
    zwischen dem 17. Dezember 2019 und 16. Januar 2020 fünf Jahre und sieben Monate
    zwischen dem 17. Januar 2020 und 16. Februar 2020 fünf Jahre und sechs Monate
    zwischen dem 17. Februar 2020 und 16. März 2020 fünf Jahre und fünf Monate
    zwischen dem 17. März 2020 und 16. April 2020 fünf Jahre und vier Monate
    zwischen dem 17. April 2020 und 16. Mai 2020 fünf Jahre und drei Monate
    zwischen dem 17. Mai 2020 und 16. Juni 2020 fünf Jahre und zwei Monate
    zwischen dem 17. Juni 2020 und 16. Juli 2020 fünf Jahre und ein Monat
    zwischen dem 17. Juli 2020 und 16. August 2020 fünf Jahre
    zwischen dem 17. August 2020 und 16. September 2020 vier Jahre und elf Monate
    zwischen dem 17. September 2020 und 30. September 2020 vier Jahre und zehn Monate

    In einem kostenlosen, telefonischen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen gerne auch die sonstigen Auswirkungen der EU-Richtline auf die Regelinsolvenz.

    Aufgrund der hohen Relevanz des Themas haben wir für Sie auch ein Video zur Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre erstellt.

    Detaillierte Schuldenanalyse und telefonische Erstberatung

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    20.000

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    Dr. Veaceslav Ghendler und Andre Kraus sind jeweils Fachanwalt für Insolvenzrecht. Seit 2012 ist die Kanzlei auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert. Seitdem wurden in der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei über 20.000 Entschuldungen betreut.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Regelinsolvenz: Tipps, Ablauf, Dauer und Kosten”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    • Regelinsolvenz

    Vollstreckbarer Tabellenauszug und Einsicht in die InS-Akte

    Guten Tag, folgende Fragen habe ich: 1. Mir liegt die Insolvenzakte nur zum Teil vor. Somit kann ich nur unzulänglich zu bestimmten Thematiken Stellung nehmen. Ich kann auch nicht prüfen ob die Akte ordentlich weitergeführt wurde. Es fehlt die Schlussrechnung, Zwichenrechnungen, das Verfahren wurde mangels Masse eingestellt. 2. Den Gläubigern wurden jeweils vollstreckbare Ausfertigungen gefertigt, […]

    Regelinsolvenz-Restschuldbefreiung

    Guten Tag, wie lange dauert in der Regel die Ausfertigung einer Restschuldbefreiung, wenn die Insolvenz zum 18.05.24 beendet ist.

    Mr.

    20

    Mr.

    20

    Verrechnung nach Restschuldbefreiung

    Hallo, bitte folgenden Sachverhalt bearbeiten: Insolvenzverfahren mit erteilten Restschuldbefreiung 07/2005 – 12/2011. Nach Erteilung einer Teilrente durch die DRV in 03/2024 wurde mir mitgeteilt, dass die BG Bau am 03.04.2024 einen Antrag auf Verrechbung von Beitragsrückständen aus 2004 gestellt hat. Bis dahin wurde kein solcher Antrag gestellt. Wie ist hier die Rechtslage? Mit freundlichen Grüßen […]

    Insolvenz

    Am 11.03.24 wurde bei unseren Handwerksbetrieb die Insolvenz eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat den Betrieb freigegeben. Wir haben von unserer Tochter im Dezember einen Betrag von 6000,00 €uro erhalten um ein Fahrzeug zu kaufen alles abgesichert mit Vertrag und Eigentumsvorbehalt. Bis jetzt wurde noch keine Rate bezahlt weil diese erst zum 01.04.24 vereinbart wurde. Gestern kam […]

    Gehört ein kreditfinanziertes Bankguthaben zur Insolvenzmasse einer UG

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Gesellschafter einer UG, die in finanzielle Schieflage geraten ist. In dem Zusammenhang beraten wir auch das Szenario einer Insolvenz. In der Bilanz steht ein ERP-Kredit mit 69.000 € auf der Passivseite. Auf der Aktivseite steht ein Bankguthaben von 35.000 €, welches Bestandteil des Kredits ist. Meine Frage ist, […]

    Inolvenzplan

    Leider muss ich mit meinem Betrieb in die Insolvenz. Der Insvenzverwalter möchte den Betrieb fortführen sowie ich auch. Der Verwalter möchte die Geschäfte leiten und ich quasi als Angestellter weiterarbeiten und es soll ein Insolvenzplan erstellt werden. Bekomme ich meinen Betrieb vollständig zurück nach Annahme und Durchführung des Insolvenzplanes?

    Insolvenzverwalter unterstellt Mitwirkung nicht nachgekommen zu sein

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich war Geschäftsführer einer GmbH mit 2 Mitarbeitern. Nachdem das FA Insolvenz beim Gericht gegen mich stellte wurde ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestimmt den ich 2 mal gesehen habe . Aber jetzt nach ca drei Jahren kam seine Schlussrechnung mit der Behauptung ich hätte nicht mitgewirkt was zur Folge hat […]

    Dauer Regelinsolvenz

    Guten Abend, den Antrag auf Regelinsolvenz habe ich im September 2019 gestellt. Im November 2019 erging der Beschluss. Meine Frage: Wie lange befinde ich mich noch in der Insolvenz. Gilt für mich auch die Übergangsreglung? LG

    Insolvenz der GmbH

    Hallo, meine GmbH ist Zahlungsunfähig. Was kostet die Insolvenz bei Ihnen? Es sind derzeit 2 Immobilien in der GmbH (Wohnimmobilien unbewohnt). Gläubiger sind es die Finanzierende Sparkasse und ich persönlich. Gruß David Kempf 0151 1154 2240

    Laufzeit der Regelinsolvenz

    Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage betrifft die Laufzeit einer Regelinsolvenz. Ich habe am 05.09.2005 einen Insolvenzantrag gestellt. Daraufhin wurde mir ein Insolvenzverwalter genannt und die so genannte vorläufige Insolvenz eröffnet. Mein Betrieb wurde von mir weitergeführt. Am 01.11.2005 wurde dann die Insolvenz eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat den Betrieb weiter geführt. So konnte der […]

    Mein Arbeitgeber

    Mein Arbeitgeber ist Insolvenz gegangen wir haben drei Monate weiter gearbeitet und haben 100% vom Arbeitsamt drei Monate rückwirkend Geld bekommen jetzt meine Frage jetzt habe ich einen P-Konto da ich aber drei Monate ja kein Geld bekommen habe und jetzt das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt auf einmal bekommen habe komme ich jetzt nicht an mein […]

    Rechtsbegleitung Regelinsolvenz nach BSR c/o chs GmbH potsdam

    Ich musste am 26.06.2023 nach einem Besonders Schwere Fall des Diebstahls einen Insolvenzantrag beim AG Potsdam stellen . Und möchte eine Regelinsolvenz durchführen . Ich frage an ob Sie mich mit ihrem Know How begleiten würden .

    Kosten der Regelinsolvenz

    Wie ich erfahren habe, werden Privatinsolvenzler per Beratungsschein der Kosten enthoben. Doch bei der Regelinsolvenz ist dies nicht möglich. Ich kann das Geld nicht auftreiben, damit die Kanzlei endlich das Verfahren eröffnet, bin ich die einzige oder was tut man in so einem Fall?

    Regelinsolvenz

    Guten Tag! Ich befinde mich seit 10/2015 in der Regelinsolvenz. 6 Jahre lang habe ich die geforderten Beträge der pfändbaren Einkünfte abgeführt. Eine Restschulbefreiung wurde nach den 6 Jahren nicht beantragt. Jetzt, 17 Monate nach Einstellung der Zahlungen, bekomme ich vom Insolvenzverwalter Post mit der Aufforderung innerhalb von 14 Tage ca 6500€ zu zahlen. Die […]

    Regelinsolvenz und Steuererstattung

    Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir wurde am 19.07.2022 das Regelinsolvenzverfahren eröffnet, da ich vor vielen Jahren selbständig war, seitdem aber einer angestellten Tätigkeit nachgehe. Daher habe ich kurz die folgende Frage: Wann beginnt in der Regelinsolvenz die Wohlverhaltensphase? Wer bekommt die Steuererstattung für 2022 wen ich diese jetzt abgebe? Für Ihre Bemühungen danke […]

    Wahl des Verfahrens, Schuldenerlaß, Gewerbe-Wechsel

    Guten Tag zusammen, ich plane, in den kommenden Wochen Ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu hätte ich vorab folgende Fragen: Situation: Schulden in Höhe von ca. 200TEur aus einem Gewerbe, Alter der Schulden überwiegend ca. 15 Jahre, dazu aktuelle Steuerschuld von ca. 11TEur. Gläubigerzahl ca. 15, definitiv unter 19. Hauptanteil durch einen Gläubiger (Bank). […]

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    Während Regelinsolvenz in ein Nicht Eu Land

    Guten Tag, darf ich während meiner Insolvenz nach Marokko für einige Jahre, da es ein Nicht Eu Land ist? Oder kann ich eine Insolvenz in Marokko durchlaufen ?Und wenn ich keine Arbeit habe muss ich Bemühungen vorweisen? Vielen Dank und freundliche Grüße

    Insolvenz einer Fa. in die ich investiert habe

    die Investfirma hat die Insolvenz abgeschlossen und ich habe 1% meiner Einlage bekommen. Damals musste ich ein Depot eröffnen. Da das Depot schon seit 2006 besteht ist meine Frage: kann ich das depot kündigen oder habe ich noch irgendwann einen Anspruch. Ich möchte nichts falsch machen.

    Nicht gut…

    Guten Tag, ich bin Gesellschafter einer GmbH die sich gerade in der Krise befindet. Laut der letzten Bilanz von 2020 klafft bei uns ein ziemliches Loch. Jetzt haben wir ein Schreiben von unserem Steuerberater zum Jahresabschluss 2021, in dem er uns lediglich einen Liquiditätsengpass attestiert, da er in einem Telefonat Anfang des Jahres, mit einem […]

    Regelinvolvenz

    Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.12.2019 stellte ich den Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und musste diesen formlos umwandeln in einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens. Die Eröffnung des Verfahrens war am 16.01.2020. Meine Schuldensumme ohne Treuhänderkosten und Gerichtskosten beliefen sich auf ca. 22.500,00 Euro, ca. 17 Gläubiger. Durch meine Tätigkeit als Angestellte sind […]

    Restschuld Befreiung

    Hallo hab da mal ne Frage. Mir wurde am 11.01.2022 vorzeitig Restschuld Befreiung nach 5 Jahren erteilt. Ende der Insolvenz wäre eigentlich der 6.12.2022 gewesen. Jetzt meine Frage: Wann endet die Insolvenz, und die Pfändung ? Mit Rechtskraft der Restschuld Befreiung, oder rückwirkend zum 6.12.2021

    Privatinsolvenz

    Hängt die Insolvenz mit dem Familiennachzug aus dem Ausland zusammen und hat sie Auswirkungen auf die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft?

    Regelinsolvenz

    Hallo, momentan betreibe ich ein Lokal und habe ca. 10 Gläubiger, meine Gesamtschulden betragen ca. 150.000.- €. Ich habe Immobilie von wert ca. 500.000.-€, für die ich noch ca. 150.000.-€ als mntl. Kreditbetrag von 800.-€ zurück zahlen muss, über diese 800.-€ verfüge ich durch Mieteinnahme meines Mieters. Ich bin verheiratet und habe zwei minderjährige Kinder, […]

    Steuerstattung nach Erteilung der Restschuldbefreiung

    Vor 4 Wochen wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Es ist auch keine Nachverteilung angeordnet. Aus den Jahren 2017 und 2018 könnte ich noch Steuerrückzahlungen im 3 stelligen Eurobereich erhalten. Geht das so ohne Weiteres? Zahlt das Finanzamt an mich aus, obwohl es Gläubiger war?

    Steuererklärung

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind seit 04.2020 in der Regelinsolvenz, Wohlverhaltungsphase ist im 05.2021 eingetreten. Im Sommer 2021 hat der Verwalter dem Steuerberater erlaubt die Steuererklärung zu machen. Es waren 2018,2019 noch offen. Für 2019 müssen wir die Firma laut Steuererklärung 1500€ nachzahlen, die Firma war damals die Haupteinnahme Quelle jetzt ist sie […]

    Vollzeitstelle

    Mein Partner hat eine Regelinsolvenz beantragt, diese wurde genehmigt. Seine Selbstständigkeit hat er aufgegeben, um wieder “normal” Vollzeit zu arbeiten. Jetzt Ist meine Frage: Gilt für ihn jetzt dieselbe Tabelle wie in der Privatinsolvenz für die Abgaben von seinem Gehalt? Wie läuft für ihn die Wohlverhaltensperiode ab und wann beginnt diese? Es gibt kein Vermögen […]

    Forderung durch Gläubiger nach RSB

    Sehr geehrte Damen und Herren, mein Insolvenzverfahren wurde 2018 mit Erteilung der Restschuldbefreiung beendet. Jetzt meldet sich ein Gläubiger über seinen Anwalt, er behauptet von dem Verfahren nichts gewusst zu haben und behauptet ich hätte ihn bewusst nicht im Verfahren gemeldet. Nach Rückfrage bei meinem ehemaligen Insolvenzverwalter teilte mir dieser mit das der Gläubiger ordnungsgemäß […]

    Finanzamt pfändet meine Rechnungen, Steuernachzahlung trotz Regelinsolvenz

    Hallo das Finanzamt fordert von mir eine Nachzahlung in Höhe von 7000 € und hat meinem Kunden angeschrieben und dieser muss meine gestellten Rechnungen direkt an das Finanzamt überweisen der Betrag ist 900 € . Dieser Betrag kommt monatlich , ich habe ein Pfändungskonto mit einem Freibetrag von 1200 € aber dadurch dass das Geld […]

    Steuererklärung in der Regelinsolvenz

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne wissen, ob es vom Insolvenzverwalter rechtens ist, einen Aufschlag bei seiner Bezahlung zu fordern, wenn er die Steuererklärung des Schuldners einreichen muss, diese aber vom Steuerberater bereits fast fertiggestellt und die Rechnung dafür zur Insolvenztabelle angemeldet wurde? Der Insolvenzverwalter hat sich geweigert, den Steuerberater seine Arbeit beenden […]

    Tod des Geschäftsführers während vorläufiger Insolvenz

    Hallo, wenn der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH tödlich verunglückt, während bereits die vorläufige Insolvenz läuft, wie geht es dann weiter? Es gibt noch 3 Gesellschafter im Ausland. Es ist ein schwacher Insolvenzverwalter eingesetzt. Muss dann ein Notgeschäftsführer ernannt werden, wenn in den nächsten 1-2 Monaten sowieso der Insolvenzverwalter eröffnen und damit übernehmen würde? Oder würde […]

    Bafögschulden wurden nicht bei der Insolvenz gemeldet.

    Im Jahr 2016 wurde eine Regel Insolvenz beantragt. Die Bafögschulden wurden entweder vergessen oder irgendwie untergegangen, ca 18 gemeldete Gläubiger . Ende Mai 2021 erhielt ich vom Gericht die Restschuldbefreiung und schickte sie dem Bundesverwaltungsamt, da sie auch für nicht gemeldete Gläubiger gilt. Bundesverwaltungsamt: Sie haben ihre Bafög-Darlehnsschuld und die Kosten im Insolvenzvervahren nicht angegeben, […]

    GBR Insolvenz

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir(GbR aus zwei Personen) haben am 9.04.2020 eine Regelinsolvenz angeldet, der Verfahren ist jetzt durch und es läuft schon die Wohlverhaltungsphase. Unsere Gesamtschulden belaufen sich auf 52500€. Frage: muss jeder von uns die 35% von der Summe zahlen(je 18375€) um nach drei Jahren die Restschuldbefreihung zu beantragen oder insgesamt 18375€ […]

    Gläubiger

    Sehr geehrtes Team, mein Regelinsolvenzverfahren läuft seit 04/20. Am 08.04.20 habe ich vom Gericht den Bescheid über die Eröffnung des Verfahrens erhalten. Seit dem nichts mehr. Ist es normal, dass man als Schuldner über keine weiteren Vorgänge eine Information erhält? Sind die Gläubiger über die Höhe der gesamten Schulden informiert und kennen die Gläubiger die […]

    GmbH Insolvenz/ Privatschulden

    Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Wochen lese ich hier sehr viele interessante Dinge und bin auf der Suche nach einer Einschätzung zu meiner Situation. Ich hoffe das Sie mir eventuell ein wenig Licht ins dunkel bringen können. Ich habe 2016 eine GmbH gegründet inkl. Staatlich geförderten Darlehen. 2019 habe ich den Entschluss getroffen […]

    Laufende Insolvenz

    Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Insolvenz: ich habe die Insolvenz im letzten Jahr angemeldet, seit Juni 2020 läuft sie- somit noch die 7Jahresregel. die Schuldensumme beträgt 10300€ 2500 sind durch die Pfändung schon beglichen und zusätzlich sind auf dem Auskehrungskonto nochmal 2500€ jetzt meine Frage: Wann kann ich welchen Antrag stellen um die […]

    Kosten des INSOVerwalters in der Wohlverhaltensperiode/wer muss diese bezahlen?

    Sehr geehrte Damen und Herren, die Kosten des Insoverfahrens werden ja aus der Insolvenzmasse getragen. Muss der Schuldner dann den INSOVerwalter in der Wohlverhaltensperiode bezahlen, auch wenn alle Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt worden sind? der Verwalter bekommt ja mit Abschluss des INSOVerfahrens seine Schlussrechnung bezahlt? Sind die weiteren Kosten des INSOVerwalters für die Wohlverhaltensperiode […]

    Insolvenzanfechtung

    Sehr geehrte Damen&Herrn, Ich bin seid 2019 in der Regelinsolvenz. Der Insolvenzantrag wurde von mir am 25.04.2019 gestellt. Im Januar 2021 hat mein Insolvenzverwalter aufgrund geltend gemachter insolvenzanfechtungsrechtlicher Rückgewähransprüche einen Betrag in Höhe von €2.081,21 an die Insolvenzmasse ausgekehrt. Den Betrag hat er direkt von meiner Privaten Krankenversicherung bekommen. Mein Beitragskonto bei der PKV, ist […]

    Anwaltshonorar richtig berechnet?

    Sehr geehrte Damen und Herren, 2019 musste ich wegen Krankheit meine Firma schließen und Insolvenz beantragen und wurde durch eine Empfehlung an einen Anwalt verwiesen, der das Inso-Verfahren eingeleitet hat. Im Nov.2019 bekam ich dann eine Rechnung über 3.800 € wo er sein Honorar VV3313 und VV3318 von meinen Schulden 114.000 € berechnet hatte. Einen […]

    Dauer der Regelinsolvenz – Verfahren wurde am 31.07.2019 eröffnet

    Sehr geehrte Damen und Herren, wegen Zahlungsunfähigkeit wurde am 31.07.2019 das Verfahren über mein Vermögen eröffnet. Liegt die Dauer meiner Regelinsolvenz in diesem Fall noch bei 5-6 Jahren? Oder besteht die Möglichkeit diese auf 3 Jahre zu verkürzen? Besten Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen B.

    Privat- oder Regelindolvenz?

    Hallo Herr Kraus, nehmen wir an jemand hat vor 10+ Jahren als “Strohmann” kurzzeitig als Geschäftsführer für GmbHs fungiert. Diese sind längst liquidiert. Er wurde allerdings nach Paragraf 64 GmbH Gesetz vom Insolvenzverwalter in Haftung genommen, woraus einige 10.000 € Schulden resultieren. Weiterhin fordert aus einer anderen GF eine Krankenkasse zigtausend Euro. In der Folgezeit […]

    Insolvenzverfahren abgeschlossen / Nachhaftungen

    Das Insolvenzverfahren (eröffnet 2009) wurde im Jahre 2014 abgeschlossen und die Gesellschaft 2015 im HR gelöscht. Nun zwei Fragen -wie lange müssen relevante Unterlagen vorgehalten werden? -gibt es eine persönliche Nachhaftung des Geschäftsführer und ggf. gegen wem (z.B. Finanzamt) und bis wann kann die Nachhaftung geltend gemacht werden? Mit freundlichen Grüßen Jürgen J.

    Schulden und Insolvenz

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich war im Jahr 2015 bis 2016 selbständig mit einen souvenir Geschäft in Stralsund und habe diese aber aufgeben müssen wegen zu hoher Belastungen, leider habe ich bis dato keine Insolvenz eröffnen können da mir jegliche Hilfe fehlt, ich bin angestellter Fleischer wieder in Hamburg und wohne in Buxtehude, ich […]

    Restschuldbefreiungsverfahren/wg. Unternehmensinsolvenz, nach Beschluss Restschuldbefreiung wie geht es weiter?

    Guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Restschuldbefreiungsverfahren/wg. Unternehmensinsolvenz, nach dem Beschluss der Restschuldbefreiung wurde meinem Arbeitgeber nicht mitgeteilt dass die Pfändungen eingestellt werden müssen bzw. können, es ist jetzt nach dem Beschluss weiter der pfändbare Betrag von meinem Gehalt abgezogen worden und dem Konto des Treuhänders zugeführt worden. Mir wurde auf Nachfrage bei […]

    Regelinsolvenz

    Im Mai habe ich mich als Dozent selbständig gemacht. Bin im Juni 2020 in die Regelinsolvenz gegangen und arbeite als Freiberufler, mit einem Zuschuss vom Jobcenter, was mir ca. 1500 Euro (594,- davon vom Jobcenter) einbringt. Ich habe keinen Führerschein und bin auf einen Chauffeur angewiesen, den ich mit 0,30 Euro p.km in Abzug bringe. […]

    verspätete Forderungsanmeldung

    Sehr geehrte Damen und Herren, die Commerzbank hat ihre titulierte Forderung in der Planinsolvenz nicht angemeldet, der Insolvenzplan wurde mit Beschluss vom 2. Januar 2020 rechtskräftig. Nun fordert die Bank eine Zahlung gemäß Quote. In einer Richtlinie steht, dass verspätet angemeldete Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen. Die Bank behauptet es nicht zu müssen. Nun […]

    Hausbesuch des Insolvenzverwalters

    Hallo! Ich bin seit Juni in der Regelinsolvenz mit einer Gaststätte, die der Insolvenzverwalter freigegeben hat. Nach Einigung mit dem Objekteigentümer (einer der Gläubiger) habe ich bis auf Möbel und E-Geräte das Lokal und alle Nebenräume geleert. Ich habe nicht die Absicht, etwas zu verkaufen, habe auch bisher alles nur verschenkt. Trotzdem platzen unsere privaten […]

    Krankenkassenforderungen

    Hallo, ich habe ein Problem, das bestimmt viele betrifft, die einmal in der Insolvenz gelandet sind. Ich hatte einen Baubetrieb und bin 2002 durch nicht bezahlte Rechnungen in die Insolvenz geraten. Die Restschuldbefreiung erfolgte nach 8 Jahren. Da ich wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde, gab es keine Restschuldbefreiung für die Krankenkassenbeiträge. Das Insolvenzverfahren dauerte 17 Jahre. […]

    Regelinsolvenz und Corona Bonus

    Hallöchen meine Frage ist…ich habe eine Regelinsolvenz und arbeite in der Pflege. Ist der Corona Bonus in meinem Fall komplett pfändbar? Vielen Dank für die Antwort.

    Schritt 5: Einstellen der Zahlungen

    Sehr geehrte Damen und Herren, eine Frage zu Schritt 5: “beenden Sie auf der Stelle alle weiteren Zahlungen an Ihre Insolvenzgläubiger” Ich habe eine Kredit bei meiner Hausbank, die die Tilgung und Zinsen von meinem Kontokorrentkonto auch bei der gleichen Bank einzieht. Wie kann ich diese Zahlung des Kredits stoppen (weil es ja von der […]

    Regelinsolvenz

    Können in der zwischenzeit nicht auch Privatpersonen die Regelinsolvenz beantragen, mir kommt vor ich habe das irgendwo gelesen.

    Pfändung in der Wohlverhaltensperiode durch den INsolvenzverwalter obwohl keine Abtretungserklärung unterschrieben?

    Guten Tag, eine Krankenkasse hat vor etwa 3 Jahren einen Insolvenzantrag (Regelinsolvenz) gegen mich gestellt. Ich habe keinen eigenen Insolvenzantrag und keine Abtretungserklärung eingreicht. Nun wurde ich in der Wohlverhaltensperiode vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Er will jetzt mein pfändbares Einkommen von etwa 350 Euro monatlich pfänden (verdiene etwa 1.400 euro netto). Steht ihm das Geld zu […]

    © Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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    *Gilt nicht für Start-Up Pakete und Netto Honorare bis 150 €

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