Multas in Spanien und Restschuldbefreiung

Werden Multas (Zuschläge (“multas”) von der Restschuldbefreiung in England erfasst? Eigentlich handelt es sich bei spanischen Multas für Steuerrückstände zwar um eine Art Säumniszuschläge, aber laut Duden bedeutet Multa Bußgeld & Geldstrafe.

Da diese bis zu 150% der eigentlichen Steuerschuld betragen, wäre es ganz toll, wenn diese via Privatinsolvenz in DE oder England erfasst wären. Da Steuerschulden durch Nichtabgabe erst ab 120K pro Jahr eine strafbare Handlung in Spanien wären, wären es keine Schuld aus einer Straftat, sondern nur eine zivilrechtliche Forderung, die anscheinend niemals (??) von alleine verjährt.

Nach Art. 27 LGT (die Autonomen Gemeinschaften können hiervon abweichende Bestimmungen treffen) beträgt der Zuschlag nach Ablauf der Selbstveranlagungsfrist 5 %, nach weiteren 3 Monaten 10 %, nach Ablauf von bis zum 12 Monaten 15 %. Nach Ablauf von mehr als 12 Monaten beträgt der Zuschlage 20 % auf den verspätet abgeführten Betrag. Hinzu kommen Zinsen (etwa 7 %). Nach Ablauf der Selbstveranlagungsfrist und trotz Zuschlag räumt das Finanzamt in der Regel eine Gnadenfrist ein. Innerhalb dieser Frist wird die Zahlung des Gesamtbetrags (Netto-Schuldbetrag + Zuschläge) trotz Steuerstrafverfahren begünstigt (z.B. die Verkürzung des Zuschlags von 20 % auf 10 %).)
Quelle:
http://www.rechtsanwalt-spanien.biz/artikel/detail/1/spanisches-steuerrecht-steuerstrafen-in-spanien.html

Kontoauszüge bei PI England?

Ist es typisch bzw. kommt es überhaupt vor, dass in England rückwirkend für mehrere Jahre Kontoauszüge verlangt werden?

Rentennachzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in der WOhlverhaltensphase der Regelinsolvenz. Nun erwarte ich eine Rentennachzahlung und habe eine Frage. Muss ich diese voll zur Verfügung stellen oder darf ich davon etwas behalten. Meinem Treuhänder muss ich darüber sofort unterrichten, oder?

Vielen Dank für Ihre Mühe

Privatinsolvenz

ich sehe mich zur Zeit einer Bankforderung ausgesetzt. Eine Privatinsolvenz wäre der Ausweg aber ich habe das zur Zeit zwei Firmeninsolvenzen laufen, wo ich GF war. Meine Frage, kann die Privatinsolvenz trotzdem beantragt werden oder ist der Abschluss der Firmeninsolvenzen abzuwarten?

Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, aber Wohnsitz Ausland

Ich habe gelesen, es ist eine Voraussetzung für die PI in Deutschland seinen Aufenthalt / gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, nachweisbar z.B. durch Verbrauchsrechnungen, reale Anwesenheit usw.

Reicht dies für die Zeit ab Antragsstellung oder muss ich schon enige Zeit vorher da sein? Ich habe gelesen, man kann unmittelbar nach Eröffnugnsverfahren ins Ausland ziehen, solange man seinen Informationspflicht nachkommt.

Kann ich ohne Wohnsitz in DE mir durch Wunsch-Wohnsitz in DE damit auch ein Amtsgericht aussuchen, das nicht überlastet (Grosstadt) ist?

ca 200.000 Schulden beim Finanzamt

Inklusive Zinsen liegen in DE die Steuerschulden bei ca 200K, mit Mühe und Not könnte ich meinen Vater überzeugen 50K bereit zu stellen, ist so ein Vergleich mit dem Finanzamt möglich oder wahrscheinlich eher aussichtslos?

Insolvenz & Rente

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe vor meiner Heirat Mai 2013 Insolvenz beantragt und das Verfahren wurde genehmigt. Ich bin also in der laufenden Insolvenz. Allerdings verdiene ich ( 62 Jahre alt )nur 400.- € netto und kann so nichts zurück zahlen an die Schuldner bzw. Insolvenzverwalter.
Leider ist die Firma meines Mannes in der Zwischenzeit auch konkurs und er wird ebenfalls Insolvenz anmelden müssen. Jetzt bekommt mein Mann ab 1.1.2014 seine Rente von 1400.-€ Habe ich das richtig verstanden das mein Mann mir gegenüber erst einmal unterhaltspflichtig ist. Und ich ihm gegenüber auch? Das würde dann bedeuten jeder von uns dürfte 1100.-€ verdienen also insgesamt 2200.-€ die Pfändungsfrei wären? Alles was darüber liegt wäre dann zum Teil Pfändbar? Ich wäre wirklich sehr froh über eine klare Antwort. MfG

Antrag der Pfändungsfreigrenze

Hallo Herr Kraus,
ich bin seit wenigen Tagen in der 2. Phase der Regelinso. Nach einer Umschulung bleibt für mich nur der Weg, wieder ein Gewerbe anzumelden. Mein Verwalter sagt, dass ich bis auf 0,- gepfändet werde. Ich hörte davon, dass ich bei Gericht nun eine Pfändungsfreigrenze beantragen kann. Könne Sie mir bitte sage;
1) wo bekomme ich das Antragsformular?
2) mein neues EU wird natürlich fixe- und variable Kosten haben. Wie wird das vom Gericht berücksichtigt, also, wie errechne ich die Höhe der beantragten Grenze?
3) ist die Summe der fix-/variablen Kosten und der gültigen Freigrenze der Verbraucherinso die Summe welche ich beantragen kann?
4) wie entscheiden die Gerichte i.d.R.? Ziehen sie evtl. etwas ab? Wer entscheidet ob mein Antrag i.d. Höhe angemessen ist?
5) wie lange dauert der Entscheid und kann der Freibetrag rückwirkend beantragt werden?
6) und zuletzt; kann ich einen zweiten Antrag stellen, sollte der erste abgelehnt werden (evtl. zu hoch gepokert)?

Ich hoffe das Sie mir bei diesen dringenden Fragen schnell weiterhelfen können. Danke und Gratulation zu dieser gelungenen, einzigartigen Plattform.

Freundlichst,
Manfred S.

Gerichtlicher Schuldenvergleich und Nebentätigkeit (450-Euro-Basis)

Ich stehe kurz vor einem gerichtlichen Schuldenvergleich und nach Köpfen und Summe sieht es sehr gut für mich aus, daß eine Privatinsolvenz vermieden werden könnte..
Meine. Frage ist, darf ich bei einem gerichtlichen Schuldenvergleich, Summe X fehlt mir ja dann mtl. zum Lebensunterhalt, und habe noch eine unterhaltspflichtige Person, noch eine Nebentätigkeit auf 450 Euro ausüben? Ich habe auch eine beitragspflichtige Beschäftigung ,