Gläubigervergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Ra Kraus,
nun war ich bereits gefühlte 100 mal auf Ihrer Internetseite, bevor ich nun endlich den Mut finde, Ihnen zu schreiben.
Ich gebe Ihnen ein paar Eckdaten zu meiner Person / Situation. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Ich war bis vor kurzem selbstständig, ich habe ein Haus, vor zwei Monaten habe ich die EV abgeben müsse, und aufgrund sich aneinander reihenden Fehlentscheidungen 40.000€ Schulden. Dieser Schuldenberg setzt sich zusammen aus Lieferantenrechnungen, Krankenkasse, versicherungen, Stromlieferanten etc.
Meine Einnahmen setzen sich zusammen aus einer Mieteinnahme, Kindergeld und Unterhalt für meinen Sohn aus erster Ehe. Die Mieteinnahme wird mir allerdings, trotz P-Konto, aktuell auch genommen, da ein Gläubiger eine Drittschulderzahlung meines Mieters fordert.
Ich lasse die Eckdaten meines Mannes bewusst aussen vor, da ich mir nicht sicher bin, ob er mit mir an einem Strang zieht.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: ich könnte eine Einmalzahlung von rund 4.000€ aufbringen, also rund 10% des Betrages, macht da eine Vergleichsverhandlung Sinn? Ich könnte um Ihnen einen konkreteren Überblick zu verschaffen, die einzelnen Gläubiger nebst Forderungen auflisten.
Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort
M.S.

Regelinsolvenz/Ehepartner

Sehr geehrte Damen und Herren. Seit 01.01.2008 bin ich Selbstständig (Gebäudereinigung/Gebäudereinigermeister) Meine Frau und ich werden bei der Steuer gemeinsam veranlagt. Meine Frau hat im Rahmen meiner Selbstständigkeit keine Unterschrift als Bürger oder Ähnliches geleistet. Alle Anschaffungen im Privatbereich inkl. Miete wurden(Nachweisbar) von meiner Frau geleistet, Das Arbeitseinkommen wurde entsprechend versteuert(Lohnsteuer).Auch der im November notwendige Umzug von Ismaning nach Markranstädt wurde finanziell durch meine Frau bewältigt. Dazu kommt noch das wir gemeinsam meine Mutter seit November 2011 pflegen (Pflegestufe1). Sie wohnte bis zur Diagnose Krebs alleine in unserem Haus (jeder ein drittel Eigentum) in Markranstädt, war dann ein Jahr in Ismaning (Chemotheraoie) und im November gemeinsam mit uns nach Markranstädt. Seit Mai 2010 bis März 2013 haben meine Frau und ich ca 31.000,00€ Einkommensteuer bezahlt und immer noch ist es nicht genug. Jetzt gibt es eine Vollstreckungsankündigung vom FA Borna mit Pfändung meines Geschäftskontos und meines Privatkontos. Ich wollte morgen ein P-Konto eröffnen und zumindest mein Gehalt (seit März2013 bin ich noch zusätzlich angestellt) vor der Pfändung zu schützen. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag für mich als Selbstständiger? Durch eine Regelinsolvenz würde ich meine Firma gerne selbst führen, welche Möglichkeiten gibt es dazu. Macht es Sinn den Geschäftsbetrieb einzustellen?
Würden Sie mich mit der Kanzlei anwaltlich vertreten können und welche Kosten würden da auf mich zukommen (ca. 600,00€) für die Anwaltskanzlei? Abschließend noch eine Frage, da ich Selbstständig arbeite, Angestellt bin und Pflegeperson meiner Mutter bin, meine Frau weiter in München arbeitet und nur alle 14 Tage nach Markranstädt kommt, ich jedoch die anderen Wochenenden nach München fahre um mich um die Firma zu kümmern haben wir schon länger, das heißt wir planen das seit vier Jahren immer so , ab Freitag zwei Wochen Urlaub. Kann ich das machen, die Verhinderungspflege für meine Mutter ist auch bereits organisiert.
Mit freundliche Grüßen Mario Pauli

Vollstreckungsankündigung

Sehr geehrter Herr Kraus. Auf Grundlage einer Vollstreckungsankündigung FA Borna wurden am 10.06.13 das Geschäftskonto und das Privatkonto jeweils mit einem Betrag in Höhe von 8.800,00€ gepfändet. Dieser Betrag ist nicht vorhanden. Somit kann ich finanziell nicht handeln und z.B. keine Löhne ausbezahlen, und keine Sozialabgaben entrichten. Offene Forderungen sind für Monat Mai (Rechnungslegung 30/31.05.2013 Zahlungsziele 14 – 20 Tg) in Höhe von 10.000,00€.
Mit meinenm Steuerberater(leider derzeit im Urlaub) ist mit der IHK Leipzig und mir ein Rundertisch zur Unternehmenssanierung beantragt und genehmigt. Ein Kredit zum Ausgleich der Forderungen wurde am 07.06.2013 beantragt. Wie soll ich mich verhalten, ist es sinnvoll einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub (§258 AO) zustellen und wird dadurch die Kontopfändung aufgehoben. Somit könnte ich meinen Verpflichtungen nachkommen und auch bereit Zahlungen an das Finanzamt leisten. Im Moment steigen nur kontinuierlich die Kosten ohne das ich dagegen steuern kann. Vorab vielen Dank für die Beantwortung und Hilfestellung Mit freundlichen grüßen Mario Pauli

privatinsolvenz beantragen formular

Hallo Herr Kraus,
Ich habe ein paar organisatorische Fragen zur Privatinsolvenz:
Benötige ich eine Vorlage für einen Antrag auf Privatinsolvenz? Oder erstellen Sie den Antrag?
Kann man sie online beauftragen? Wer hilft einem beim Ausfüllen des Antrags? So viele Fragen…
Danke im Voraus

privatinsolvenz

Sehr Geehrte Herr Krauß,
Ich überlege wegen meine hohe Schulden privatinsolvenz zu beantragen. Habe aber Frage wass mich interessiert.ich bin verheiratet und Wenn ich insolvenz anmelde wird mein mann reingezogen? ohne dass er es will. Wie ist dass wenn wir uns trennen aber immer noch verheiratet sind. Kann ich dann den vervahren alleine tragen? wenn wir gemeisam vervahren machen müssen wir von unsere mietwohnung ausziehen? 2. person haushalt 120 kwadrat wohnfläche. 850€ Miete. mein mann ist angestellte ich bin Hausfrau.
Bitte Antworten sie mir auf meine Fragen.
Dankeschön. MGF:Frau Tamme.

Außergerichtlicher Vergleich

Hallo sehr geehrter Herr RA Kraus,

derzeit befinde ich mich in einer desolaten finanziellen Situation, nicht zuletzt aufgrund meiner Scheidung von 06/2010. Ich lebe alleine und habe derzeit ein Nettoeinkommen von knapp 640€, dennoch will ich mit Hilfe meiner Familie und Freunde die Insolvenz umgehen. Ich habe 4 Gläubiger. (Finanzamt knapp 3000€ davon mehr als die Hälfte Säumniszuschläge) (Krankenkasse knapp 2.000€) (BFS Inkasso 600€) (BID AG 800€) Titel liegt zum Teil vor. Ich hätte 1.000€ auf einem Sparbuch in der Bank bei der jedoch eine Pfändung durch das Finanzamt vorliegt. Desweiteren hätte ich 1.000€ und könnte 100€ monatlich bezahlen. Ich würde es dann in Erwägung ziehen diesen Weg zu gehen und dann lieber bis zu 72 Monaten die Rate zu bezahlen um die Insolvenz zu umgehen. Wie hoch sehen Sie die Wahrscheinlichkeit dass wir einen Außergerichtlichen Vergleich hinbekommen? Mit welchen Kosten muss ich bei Ihnen rechnen und wie kann ich hier schnellstmöglich vorgehen? Freue mich auf Antwort.

Privatinsolvenz Voraussetzung

Privatinsolvenz Vorraussetzung

Hallo Herr Kraus,

welche Voraussetzungen muss man erfüllen um die Privatinsolvenz zu
beantragen?
Wovon hängt es ab, ob der Antrag abgelehnt wird oder nicht?
Ich bin 53 Jahre und arbeitslos. Mein Schuldenberg (fast 20.000 Euro) klingt
wahrscheinlich nicht so hoch, aber ich weiß nicht wie ich es abbezahlen
soll.
Was geschieht mit meinen gesammelten Vollstreckungs- und Mahnbescheiden?

Bin für hilfreiche Tipps überaus dankbar.

Kristina

Privatinsolvenz oder Vergleich

Sehr geehrter Herr Kraus,

Ich würde sehr gerne die Privatinsolvenz mittels eines außergerichtlichen Vergleiches vermeiden und benötige daher Ihre Einschätzung meiner Lage. Ich habe ca. 53.000 Euro Schulden und 7 Gläubiger. Mein pfändbarer Betrag liegt bei rund 200 Euro monatlich.

Welchen Betrag brauche ich für einen außergerichtlichen Vergleich, damit dieser Aussicht auf Erfolg hat? Meine Familienangehörige würden mir diesen Vergleichsbetrag ggf. zur Verfügung stellen.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort
Mfg

Frank Z.

Firma hat Regelinsolvenz beantragt

Guten Tag anwalt-kg team,

ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage zur Regelinsolvenz richtig.

Anfang dieses Jahres wurde ich und einige meiner Kollegen betriebsbedingt gekündigt und unsere Firma wurde geschlossen. Vor einer Woche hat meine ehemalige Chefin mich angerufen und möchte mich wieder zum 01.06.2013 Vollzeit einstellen, und zwar in einer anderen Stadt. Darf sie das tun? Die Firma befindet sich ja schließlich in der Regelinsolvenz. Kann ich den neuen Vertrag unterschreiben? Ist es legal was meine Chefin macht?

Ich bedanke mich für jegliche Hilfe!

Frank U.

Preise

Antwort
Sehr hilfreiche und preisgünstiges Angebot auf meine Anfrage. Sie sind weiter empfehlenswert.
MfG JoRö