Milchkuh
Ich habe es langsam satt die Milchkuh von den Firmen zu sein. Sie habe mir 3.000 € schon gepfändet und sie wollen immer noch mehr, obwohl die Forderungen schon erledigt wären.Wäre da eine Privatinsolvenz zu machen eine Möglichkeit?
Ich habe es langsam satt die Milchkuh von den Firmen zu sein. Sie habe mir 3.000 € schon gepfändet und sie wollen immer noch mehr, obwohl die Forderungen schon erledigt wären.Wäre da eine Privatinsolvenz zu machen eine Möglichkeit?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige die Gründung einer Eingesellschafter-UG zum Betrieb eines Forums im Gesundheitsbereich. Später sollen weitere Aktivitäten hinzukommen.
Grundsätzlich soll die UG nicht eigennützig sein.
Gegen eine sofortige Beantragung der Anerkennung auf Gemeinnützigkeit spricht bei mir, daß
• ich möglichst schnell gründen will
• die Kosten mit Musterprotokoll gering gehalten werden sollen
• später (halbes oder ein Jahr) die Satzung erweitert werden soll und ev. neue Gesellschafter hinzu kommen, so daß sowieso nochmals Notarkosten, Handelsregisteränderung und Überprüfung der Gemeinnützigkeit hinzu kämen.
• die Steuerbefreiung anfangs nicht viel bringt, da kaum Gewinn aufkommen wird und wenig Spenden eingehen werden.
Sprechen wichtige Gründe dagegen, erst als UG zu gründen und später die Gemeinnützigkeit anzustreben?
Mit freundlichen Grüßen
Indianer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die 35% Quote in diesem Monat erreicht und einen Antrag zur Restschuldbefreiung beim Amtsgericht gestellt.
Muss ich im Monat März trotzdem weiterhin meinen Pfändungsbetrag an den Treuhänder abführen? Die 35% Quote ist ja erfüllt und dem zuständigen Gericht, als auch dem Treuhänder die Restschuldbefreiung angezeigt.
Daher müsste ja der Insolvenzmasse keine weiteren Mittel in Form der Gehaltspfändung einfließen.
Meine Tochter geht ab mitte März in Privatinsolvenz.sie hat jetzt eine Nachzahlung von Abeitsloseng.2 welche sich von2013-2015ergab nachgezahlt bekommen.einBescheid liegt noch nicht vordieser Betrag von 5700€ ist auf ein P-Konto gezahlt.gibt es einenPfändungsschutz.Lg.und Danke
Ich bin der geschäftsführender Gesellschafter der UG, die ich 2013 gegründet habe.
Jetzt muß ich für meine Schulden aus früherer Selbsständigkeit eine Vermögensauskunft abgeben.
Der Gerichtsvollzieher verlangt, daß ich auch Angaben über Vermögen, Bankverbindung, Umsatz der UG abgebeb muß.
Meine Frage: Muß ich das tun?
Guten Tag, meine kleine Agentur wird durch jeden Tag dazu kommende Bewertungen mit diffamen Aussagen von ein und derselben Person mit 1 Stern bewertet.
1 Mann mit schon 8 Profilen bewertet täglich mit übler Nachrufe meine Firma bzw. mich.
Was raten Sie in einem solchen Fall?
Sehr geehrter Damen und Herren,
mein Vertrag wurde von drei Fachanwalten geprüft und alle drei kommen zu dem Entschluss, dass der Vertrag Fehler in den Pflichtangaben usw. aufweist und daher noch heute widerrufen werden kann und auch mittlerweile widerrufen wurde.
Sind die bereits erlangten Urteile zu Gunsten des Verbrauchers bindend bzw. Wegweisend oder Bedarfs es erst ein Urteil des BGH um an sein Recht zu kommen ohne selbst klagen zu müssen sofern der Widerruf abgelehnt wird?
Können Sie sich vorstellen, weshalb die Bank reihenweise die widerrufe abblitzen lässt, obwohl die Gerichte schon pro-Verbraucher entschieden haben.? Denken Sie persönlich, das „Kartenhaus“ bricht erst zusammen sobald ein BGH-Urteil erlangt wurde? Danke
Wenn ich klagen wurde, wird das Gericht an meinem Wohnsitz dafür zuständig sein?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich berate eine Zahnarztpraxis in Bezug auf Internet- und Social Media-Aktivitäten.
Es gilt, eine ungerechtfertigte Google-Bewertung löschen zu lassen.
Mit welchen Kosten ist hier für das erste Anschreiben – nach vorheriger kostenloser Prüfung – durch Sie zu rechnen?
Besten Dank im Voraus
Christian Rosanski
meine Frage an Sie wäre: warum werde ich weiterhin gepfändet obwohl ich meine 35 % bezahlt habe und ich Antrag auf Verkürzung (3Jahre) gestellt habe?
Ich habe nicht 35 % sodern schon 45 % bezahlt, wenn das so weiter geht bin ich mit meinen Schulden fertig und die teuere Insolvenz war überflüssig.
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich bin selbständiger Bauunternehmer und musste vor ca. fünf Jahren einen Regelinsolvenzantrag stelle, wegen Zahlungsunfähigkeit. Der Betrieb wurde weiter geführt. Jetzt befinde ich mich leider wieder in der Situation der Zahlungsunfähigkeit wegen Forderungsausfall und hohem Krankenstand bei den Mitarbeitern. Die Krankenkassen haben trotz Ratenzahlungsangebot, mich dazu gedrängt Eigenantrag zu stellen sonst würde von Seiten der Krankenkasse ( AOK ) ein Antrag gestellt.
Wie ist der Antrag jetzt zu stellen ? Können Sie mir dabei helfen ?
Mfg
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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