Wettbewerbsverbot

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Arbeitsrecht – Bereich Wettbewerbsverbot (zumindest würde ich die Frage in diese Sparte stecken).

Folgende Situation: Ich, fast 2 jahre beim Unternehmen, möchte zur direkten, regionalen Konkurrenz wechseln. Die neue Stelle ist soweit auch unter Dach und Fach, jedoch gibt es in meinem bestehenden Arbeitsvertrag eine Klausel, die besagt, dass ich “die Änderung (m)eines Arbeitsverhältnisses zu einem Wettbewerber unverzüglich bekannt zu geben” hätte. Ein Verstoß gegen diese Klausel zieht gemäß der darauf folgenden Klausel eine hohe Strafzahlung nach sich.
Nun meine Frage: Ist diese Klausel denn überhaupt rechtens? Und wenn ja, welche Möglichkeiten hätte mein momentaner Arbeitgeber zu prüfen, ob ich denn “unverzüglich” gehandelt hätte und es bekannt gemacht habe?

Besten Dank für die Mühe!

MfG Peter Müller

Urlaub bei Wechsel des AG

Guten Tag,

ich habe zum 01.08. diesen Jahres den Arbeitgeber gewechselt. Beim vorherigen Arbeitgeber war ich ohne Unterbrechung beschäftigt und hatte einen Urlaubsanspruch auf 30 Tage. Davon habe ich 13 genommen, sprich 17 Resttage. So steht es auch auf der Urlaubsbescheinigung, die ich dem neuen Arbeitgeber vorgelegt habe.
Bei dem neuen habe ich laut Vertrag einen Anspruch auf 27 Tage.
Meine Frage lautet daher: Wie viele Urlaubstage muss mir der neue Arbeitgeber nun tatsächlich für 2019 gewähren??

MfG Sören M.

Arbeitszeit

Guten Tag
Mir wurde heute angedroht, dass man mir das Gehalt kürzen wird, wenn ich in Zukunft meine Arbeitszeiten nicht für jeden Tag aufschreibe.
Ich arbeite jeden Tag 8h und kann in der Zeiterfassungssoftware in 15min schritten die Zeit eintragen woran ich gearbeitet habe.
Dabei ist es mir nur möglich folgende Punkte abzudecken:
Urlaub, Feiertag, Reinigungen, Aufträge des Kunden, Ärztliche besuche und Krankheiten
Theoretisch sind auch noch Schulungen und Auswärseinsätze möglich, sowie verwaltung und ect.
Diese Theoretischen bereiche wurden mir jedoch allesamt verboten zu benutzen.
Dementsprechend sieht ein Tag zb folgendermaßen aus:
1h Kunde X, 2,25h Kunde Y, 0,5h Reinigungen, 4h Urlaub
Leider fallen aber immer wieder Aufgaben an die sich nicht einem Kunden zu ordnen lassen, so kann man einem Kollegen zur Hand gegangen sein (seine Auftragsnummer könnte man zwar erfahren aber dieser wird einem selbst auch nicht helfen wenn man seinen Auftrag mit Zeit belastet), oder Umbauen von Regalflächen, man beantwortet Kundenfragen am Telefon, man hat Emails zu beantworten auch von der Verwaltung, usw
Auch ist ausreichende Arbeit Zeitweise nicht vorhanden oder weiter arbeiten aufgrund Technischer Störungen (Stromausfall Internet Ausfall) nicht möglich
Das größte Manko ist jedoch das man auch nicht Zuviel Zeit auf den Auftrag des Kunden schreiben darf, da Garantiefälle keine einnahmen mehr generieren oder Expertisen, oder es unerwartete Probleme gibt deren Lösung mehr Zeit benötigt als vorgesehen
Zu guter Letzt können meine Zeiten am Ende auch noch angepasst werden durch meinen Vorgesetzten.
Und so kommt es öfters mal vor das ich nur 6h 5h oder 7h am Ende eines Tages stehen habe.
Bisher hatte mein direkter Vorgesetzter diese Fehlzeiten kompensiert (Irgendwelcher Schmu), doch aufgrund dessen das seine untergebenden Mitarbeiter zu viele geworden sind kann er diesem auch nicht mehr nachkommen.
In meinem Arbeitsvertrag steht lediglich das ich eine 40h Woche zu erfüllen habe.

Auch wird die erfaste Studenzeit vom Arbeitgeber ausgewertet und mit Bonuszahlungen oder gehaltsanpassugen begründet und mit anderen arbeitnehmern verglichen

Daher die Frage
Bin ich verpflichtet jeden Tag genau zu protokollieren woran ich gearbeitet habe?

Betriebsrat

Betriebsversammlung
Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

ich habe Fragen zur Informationspflicht des Betriebsrates
1. ) Muss der Betriebsrat 4 mal im Jahr eine Betriebsversammlung einberufen oder gibt es Ausnahmen ??
2.) Muss der Betriebsrat die Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der stattfindenden Betriebsratssitzungen
informieren
3.) Ein Arbeitnehmer hat sich in einem Brief, an den Betriebsrat, dafür eingesetzt, nur in Ausnahmefällen, die
wöchentliche Arbeitszeit ,maximal höchste Anzahl von 48 Stunden zu überschreiten. Er wollte nur für sich
persönlich in Anspruch nehmen bis zu 60 Stunden wöchentlich, in Ausnahmesituationen, länger zu arbeiten.
Darf der Betriebsrat Ihm das untersagen ?? Der AN ist 60 Jahre alt und nicht schwerstbehindert !!
4.) Wenn Mitarbeiter zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalten befragt werden, ist er verpflichtet vor dem
gesamten Betriebsrat, während einer Betriebsratssitzung darüber zu berichten ??
5.) Muss der Betriebsrat den Mitarbeiter vorher über die Anhörung informieren und diesem den Zeitpunkt
mitteilen ??
6.) Hat der BRV das Recht den Mitarbeiter während der Arbeitszeit unangemeldet aufzusuchen und eine
Rechtfertigung zu verlangen?? Oder hat er den AN gezielt und zeitgemäß zu einem Gespräch einzuladen??
7.) Muss der BRV auf ein, an Ihn als BRV gerichtetes Schreiben, auch schriftlich reagieren wenn dieses in dem
Schreiben des AN ausdrücklich gefordert wird.

Vielen Dank für Ihre Antwort !!

Kündigung weil Betrieb an Tochter Übergeben werden soll

Hallo zusammen,
Ich arbeite seit 2 Jahren in einen Betrieb
Mit 12 Mitarbeitern und habe gestern Mal so nebenbei die Kündigung erhalten.
(Industrie, Kautschuk )

Als Grund hat mein Chef gesagt, das er in Rente gehen will und den Betrieb an seine Tochter übergeben möchte.

Aus steuerlichen Gründen soll der Betrieb dann von 12 auf 10 Mitarbeiter gekürzt werden. Deshalb würde meine Stelle gestrichen.

Die Auftragslage ist großartig.
Wir sind so schon in Verzug und haben Aufträge gut und gerne 15 Monate.

Nun hab ich 2 fragen.

1. Ist meine Kündigung mit dieser Begründung rechtens ?

2. Darf meine Stelle ggf. An einen Zeitarbeiter vergeben werden ?

Resturlaub in Stunden umwandeln?

Guten Tag!
Ich habe an 5 Tagen die Woche je 4 Stunden gearbeitet. In dieser Zeit habe ich 37 Urlaubstage angesammelt. Nun arbeite ich an 2 Tagen die Woche je 8 Stunden. Der Arbeitgeber sagt, ich müsse für einen neuen Urlaubstag nun 2 alte nehmen, da meine alten ja nur 4 Stunden wert waren und nicht 8, und ich sonst Minus machen würde. Ist das rechtens? Ich dachte immer, Tage sind Tage, und dürfen nicht in Stunden umgewandelt werden?

Arbeitsrecht

So was steht in Arbeitsvetrag

(2) Mit der Zahlung der vereinbarten Bezüge ist etwaige, über die betriebliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit im Umfang bis zu 5 Stunden pro Monat abgegolten.
Was kann ich machen bei der Kündigung
Mfg. Danke

betriebsbedingte Kündigung

Sehr geehrte Anwälte,
ich bin knapp 9 Monate bei meinem Arbeitgeber und aufgrund des Zukaufs einer Firma hätte ich
zum 1.7.18 in der übernommen Firma weiterarbeiten sollen. Dieser Betriebsübergabe habe ich fristgerecht widersprochen und ich rechne somit mit einer betriebsbedingten Kündigung. In meinem Arbeitsvertrag steht keine Kündigungsfrist – es wird lediglich auf den Mantel-Tarifvertrag von 2002 verwiesen, den ich erst vor kurzem einsehen konnte. Darin steht bei einer Beschäftigung von unter einem Jahr eine Kündigungsfrist von nur 14 Tagen statt 4 Wochen. Ist diese verkürzte Kündigungsfrist zulässig? Ich habe eigentlich mit mind. 4 Wochen (gesetzl. Kündigungsfrist) gerechnet? Und kann die betriebsbedingte Kündigung auch bei einer Krankschreibung ausgesprochen werden (ich bin bis 16.07. krank geschrieben)? Vielen Dank für Ihre Anwort.

Das Wettbewerbsverbot