Gratifikationen

Den meisten Arbeitnehmern macht ihre berufliche Tätigkeit Spaß und sie gehen gerne zur Arbeit – so sollte es auch sein. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass die Arbeit umso leichter von der Hand geht, wenn die Leistung anerkannt und honoriert wird und dem Arbeitgeber ein Lob über die Lippen kommt. Hierbei kann der Arbeitgeber kann auf unterschiedliche Weise die Arbeit seiner Mitarbeiter honorieren. Möglich ist beispielsweise die Gewährung von Sachbezügen wie ein Firmenwagen oder ein Diensthandy. Eine weitere Anerkennung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter stellen Sonderzahlungen zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt dar (sogenannte Gratifikationen).

Bildungsurlaub

Wenn man den Begriff “Bildungsurlaub” hört, löst das im Allgemeinen nicht unbedingt Begeisterung aus. Mancher erinnert sich vielleicht an seine Kindheit und Jugendzeit zurück, als im Familienurlaub auch „etwas für die Bildung getan“ wurde. Statt entspannt am Strand oder am Swimming-Pool zu liegen, fand man sich beim kulturellen Sightseeing wieder – Museumsbesuche und Besichtigungen von historischen Bauwerken inklusive. Da kann man sich schon einmal scherzhaft fragen: “Also was denn jetzt: Bildung oder Urlaub?“ Aber auch im Arbeitsleben gibt es diese Kombination aus (Weiter-)Bildung und Urlaub. Hier geht es darum, sich zusätzliche Kenntnisse im Beruf oder im Berufsumfeld anzueignen oder auch vorhandenes Wissen und Fertigkeiten zu aktualisieren.

Arbeitszeit und Arbeitszeitgesetz

Auch wenn die berufliche Tätigkeit Spaß macht und man gerne zur Arbeit geht – klingelt früh morgens der Wecker, würde man sich doch eigentlich am liebsten die Bettdecke über den Kopf ziehen, sich umdrehen und weiterschlafen; erst Recht in Herbst und Winter, wenn es beim Aufstehen draußen noch dunkel ist und erst im Laufe des Vormittags richtig hell wird. Nicht zuletzt in einer derartigen Situation wünscht sich mancher Arbeitnehmer, wenigstens die Arbeitszeit flexibel gestalten zu können und beispielsweise später auf der Arbeit zu erscheinen; etwa nicht schon um 8 Uhr, sondern erst um 10 Uhr.

Fahrtkostenerstattung

Ein eigenes Auto ist bekanntermaßen ein Luxus und strapaziert den Geldbeutel. Dabei wird es für den Fahrzeugbesitzer umso teurer, je häufiger er fährt. Sprit, Reparaturen und Verschleiß des Kfz etc. – jede Fahrt kostet. Da fällt es mitunter zusätzlich ins Gewicht, wenn der Fahrzeugbesitzer bzw. Arbeitnehmer mit seinem Kfz nicht nur privat zu “Vergnügungsfahrten” unterwegs ist, sondern sein Auto auch beruflich nutzen muss, da der Vorgesetzte eine Dienstfahrt anordnet.

Überstunden

Es gibt diese Tage, da vergeht die Arbeitszeit wie im Flug, man ist in dem, wie es so schön heißt, “Flow” und äußerst produktiv – ehe man sich versieht ist der Arbeitstag vorbei und am Ende hat man gar noch länger gearbeitet, da an diesem Tag alles so leicht von der Hand ging. Häufig arbeiten Beschäftigte von sich aus auch länger, da viel Arbeit anfällt und diese erledigt werden muss bzw. der Arbeitnehmer diese endlich erledigt haben möchte. Und dann gibt es noch den absoluten “Spezialfall”: am Ende eines langen, zähen Arbeitstages hat der Chef noch ein Anliegen und trägt seinem Mitarbeiter noch eine Aufgabe auf, die sofort zu erledigen ist.

Gewerkschaften

Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abschließen, dann steht da stark vereinfacht drin: “Arbeit für Lohn, Lohn für Arbeit”. Ohne die Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber seinen Betrieb schließen, ohne den Lohn durch den Arbeitgeber geht der Arbeitnehmer leer aus – beide sitzen also in einem Boot. Bei der Frage “Welche Arbeit für welchen Lohn?” oder “Welchen Lohn für welche Arbeit?” steckt der Teufel allerdings im Detail – denn dann sitzen die Vertragspartner vielleicht noch im selben Boot, aber auf verschiedenen Plätzen und mit unterschiedlichen Aufgaben.

Gehaltserhöhung (Gehaltsanpassung)

Jeder Berufstätige hat den Anspruch, für seine Arbeit eine angemessene Bezahlung zu erhalten. Diese wird bei Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag festgelegt und ist zunächst einmal bis auf Weiteres gültig. Doch wie lange ist die zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses ausgehandelte Bezahlung bindend? Wann kann oder sollte eine Vergütung aktualisiert werden? Wenn auch eine entsprechende Gehaltsanpassung sowohl nach oben als auch nach unten vorgenommen werden kann, so ist letzteres für einen Mitarbeiter wohl kaum erstrebenswert, so dass man von einer Gehaltsanpassung meistens im Sinne einer “Gehaltserhöhung” spricht.

Arbeitsunfähigkeit

Der Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig krank geschrieben. Er erhält 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld über die Krankenkasse. Nach einer 4-wöchigen beruflichen Rehabilitationsmaßnahme ist die ursprüngliche Erkrankung auch gemäß Arztbrief der Rehabilitationseinrichtung ausgeheilt. Der Arbeitnehmer wird arbeitsfähig beurteilt. Im direkten Anschluß an die Rehabilitationsmaßnahme nimmt der Arbeitgeber genehmigten Urlaub. Bereits nach wenigen Urlaubstagen wird er wegen kardialer Problematik durch den Hausarzt arbeitsunfähig krank geschrieben.
Die Frage:
Erhält der Arbeitnehmer wiederum Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber infolge Arbeitsunfähigkeit aufgrund kardialer Probleme? Gilt der genehmigte Urlaub nach der Rehabilitationsmaßnahme als Arbeit?
Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Meinung.

Mitarbeiterüberwachung

Ein Wort wie “Mitarbeiterüberwachung” klingt ähnlich sympathisch wie Radarfalle, Verkehrskontrolle, Steuerfahndung oder Ausgehverbot – für manchen Arbeitnehmer klingt es sogar noch schlimmer. Eher beruhigend wirken da schon Ausdrücke wie “Parkplatzüberwachung” oder “Überwachungskameras” in der Sparkassenfiliale. Die Medaille hat bekanntermaßen eben zwei Seiten: eine Überwachung kann Personen (oder Sachen) schützen, aber auch überprüfen bzw. kontrollieren. Wie verhält es sich jedoch nun mit einer Überwachung von Mitarbeitern im Betrieb?

Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht

Bei dem Wort “Recht” im juristischen Sinne denken die meisten an Legislative, niedergeschriebene Gesetze und Paragraphen, Gerichtsurteile usw. Es gibt jedoch auch ein sogenanntes ungeschriebenes Gewohnheitsrecht – übrigens nicht nur bei uns und erst heute, sondern in der Geschichte schon seit Jahrtausenden. Was das Gewohnheitsrecht genau bedeutet und wer es in Anspruch nehmen kann, erläutert der folgende Artikel.