Ihre Profis im Strafrecht
Wird Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf zur Last gelegt? Eine Verurteilung könnte weitreichende, existenzielle Folgen haben, von einer Vorstrafe im Führungszeugnis bis hin zu einer Haftstrafe. Daher ist es wichtig, sich gegen die Anschuldigung kompetent und effektiv zu verteidigen.
Besonders wichtig: Der Betroffene ist nicht verpflichtet, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Die Unschuldsvermutung gilt für jeden, doch sie muss aktiv durchgesetzt werden. Nur wer sich von Anfang an kompetent anwaltlich vertreten lässt, kann sicher sein, dass er im Verfahren auch die bestmöglichen Aussichten auf Straffreiheit oder eine niedrige Strafe hat.
Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt? Unsere Profis können Ihnen in jeder Verfahrenssituation weiterhelfen. Wir verteidigen Sie kompetent und effektiv bei polizeilichen Maßnahmen, Strafbefehl oder Anklageschrift. Wichtig dabei: Sie müssen und sollten sich nie selbst zu dem Vorwurf äußern! Überlassen Sie die Kommunikation mit den Behörden unbedingt einem erfahrenen Rechtsanwalt, hier gilt es jeden Fehler zu vermeiden.
Eine Vorstrafe oder ein Eintrag ins Bundeszentralregister kann weitreichende, existenzielle Folgen haben.
Wenn Sie zum Beispiel mit Jugendlichen arbeiten, kommt eine Verurteilung wegen einer Straftat nach dem BtmG einem 5 jährigem Berufsverbot gleich:
Auszug aus § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
(1) Personen, die 4. wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, dürfen Jugendliche nicht beschäftigen sowie im Rahmen eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 1 nicht beaufsichtigen, nicht anweisen, nicht ausbilden und nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden. Eine Verurteilung bleibt außer Betracht, wenn seit dem Tag ihrer Rechtskraft fünf Jahre verstrichen sind. |
Sind Sie Mitglied einer Berufskammer oder wollen es werden, kann ein Eintrag im Bundeszentralregister bedeuten, dass Sie Ihre Mitgliedschaft aufgeben müssen oder erst gar kein Mitglied werden dürfen.
Eine solche Eintragung sollte unbedingt verhindert werden, die wirtschaftlichen Folgen sind unabsehbar und langfristig einschneidend, egal welchen Beruf Sie ausüben oder einmal ausüben möchten. Die Unschuldsvermutung gilt für jeden, doch sie muss aktiv durchgesetzt werden. Nur wer sich von Anfang an durch einen kompetenten Rechtsanwalt vertreten lässt, kann sicher sein, dass er im Verfahren auch die bestmöglichen Aussichten auf Straffreiheit oder eine spürbar niedrigere Strafe hat.
Wir verteidigen und vertreten Sie unter anderem bei
- Vermögensdelikten (Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung usw.)
- Verkehrsdelikten (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht usw.) und ihren Folgen wie Führerscheinentzug
- BtmG-Verstößen (auch im Darknet) wie unerlaubter Besitz, Erwerb, Einfuhr, Handel und Herstellung
- Körperverletzung
- Steuerhinterziehung aufgrund von Geschäften mit Kryptowährungen
- anderen Straftaten
Lassen Sie sich gerne kostenfrei und unverbindlich beraten!
Genauso setzen wir Ihre Rechte durch, sollten Sie Opfer einer Straftat sein – online wie offline, gegenüber Behörden und Plattformen. So z.B. in Fällen von
- Cybermobbing
- Revenge Porn
- Betrug
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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