Coachingverträge

Online-Coachingverträge: Oft unfair, oft unwirksam

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Online-Coachings sind im Idealfall eine moderne und effektive Methode, um persönliche Entwicklung und Wachstum zu fördern. Im Gegensatz zum traditionellen Coaching, bei dem sich Coach und Klient physisch treffen, findet das Online-Coaching über eine Internetverbindung statt. Es ermöglicht Menschen aus verschiedenen Teilen der Welt, von den Dienstleistungen hochqualifizierter Coaches zu profitieren, ohne räumliche Einschränkungen.

Doch leider halten viele Online-Coachings den großen Erwartungen nicht stand. Und dies hat Methode. Denn in kaum einem Bereich der Online-Dienstleistungen tummeln sich so viele zweifelhafte Dienstleister.

“Was im Internet teilweise als Coaching verkauft wird, ist nichts anderes als organisierte Abzocke.”

Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij


Oft verlangen Anbieter Tausende Euro. Doch die mit großen Worten angekündigten Kurse entpuppen sich als Allgemeinplätze und Phrasendrescherei. Dann wird beim enttäuschten Kunden schnell der Wunsch aufkommen, den Vertrag aufzulösen und im besten Falle noch das bereits gezahlte Geld zurückzuerhalten.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

Dr. Veaceslav Ghendler ist Rechtsanwalt, Gründungsmitglied und Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Gemeinsam mit seinem Anwaltsteam vertritt er seit Jahren erfolgreich die Rechte von Verbrauchern.

Coaching-Verträge stecken voller rechtlicher Fehler

Für viele Betroffene gibt es jedoch gute Neuigkeiten: Zahlreiche Coaching-Verträge sind rechtlich angreifbar. Dies stellt eine hervorragende Basis für Nachverhandlungen dar. So ist es häufig möglich, den Preis auf ein angemessenes Maß zu senken oder vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Und oft kann der Vertrag sogar vollständig rückabgewickelt werden, so dass für den Kunden gar keine Kosten entstehen.

“Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Coaching-Anbieter alle gesetzlichen Voraussetzungen einhalten, sei es, dass eine notwendige Lizenz fehlt,  falsche Widerrufsbelehrungen zur vollständigen Rückforderung der Zahlung berechtigen, oder die Vertrags- oder Preisgestaltung sittenwidrig ist.”

Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler


Dazu kommt, dass auch Unternehmer regelmäßig die Möglichkeit haben, gegen Coaching-Verträge vorzugehen. Zwar sind Unternehmer rechtlich nicht im gleichen Maße wie Verbraucher geschützt. Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 01.03.2023, Az.: 3 U 85/22) hat jedoch kürzlich die Möglichkeit eingeräumt, Verträge zu beenden und bereits gezahltes Geld zurück zu erhalten, wenn der Online-Coach nicht über die erforderliche staatliche Zulassung gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt.

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Unzufrieden mit dem Online-Coach?

Die Liste der Tricks von unseriösen Online-Coaches ist lang. Doch es kann konstatiert werden: Auf so ziemlich jeden von ihnen gibt es eine Antwort. Sei es das Verbraucherwiderrufsrecht nach § 355 ff. BGB, die Sittenwidrigkeit oder Wucher, das Fernunterrichtsschutzgesetz.

Eine anwaltliche Vertretung kann hier Wege aufzeigen, im Falle eines unliebsamen Coaching-Vertrags eine schnelle, interessengerechte Lösung zu erreichen.


Als Anwaltskanzlei raten wir dazu, bestehende Vertragsverhältnisse genau zu prüfen oder anwaltlich prüfen zu lassen. Hierbei bietet sich ein Vorgehen natürlich gerade dann an, wenn die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht wurden oder die Preisgestaltung besonders fragwürdig ist. Beides kommt nach unserer Erfahrung im Bereich des Online-Coachings  häufig vor.

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