Verbraucherschützender Widerruf

Widerrufsjoker: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

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Das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist seit seiner Einführung ins Bürgerliche Gesetzbuch im Jahr 2000 eines der elementaren Verbraucherrechte und hat Millionen von Verbrauchern die Rückabwicklung ungewollter Verträge ermöglicht. Doch so bedeutend das Widerrufsrecht praktisch auch ist, die Details waren und sind seit langem rechtlich umstritten, gerade was die Frage des Wertersatzes zugunsten des Unternehmers angeht.

Doch ein Urteil bringt hinsichtlich des Wertersatzes nun endlich Klarheit. Der Europäische Gerichtshof entschied nämlich mit Urteil v. 17. Mai 2023 (Az.: C-97/22), dass ein Handwerksbetrieb kein Geld bekommt, wenn er nicht über das bestehende Widerrufsrecht aufgeklärt hat und der Kunde anschließend den Vertrag widerruft.

“Das Urteil hat Bedeutung für alle Verträge bei denen ein Widerrufsrecht besteht, etwa bei über das Internet, am Telefon oder an der Haustür geschlossenen Verträgen, auch Kaufverträge.”

Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij


Im Falle einer fehlenden oder fehlerhaften Belehrung haben Verbraucher dann stets 1 Jahr und 14 Tage Zeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen seine Dienstleistung vollständig und fehlerfrei erbringt oder nicht. Der Kunde musste nichts bezahlen, wenn das Unternehmen es versäumt, den Kunden über sein Widerrufsrecht aufzuklären, entschied der EuGH.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

Dr. Veaceslav Ghendler ist Rechtsanwalt, Gründungsmitglied und Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Gemeinsam mit seinem Anwaltsteam vertritt er seit Jahren erfolgreich die Rechte von Verbrauchern.

Brisant ist die Entscheidung vor allem deshalb, weil Fehler in Widerrufsbelehrungen an der Tagesordnung sind. Zudem wird die Belehrung auch oft ganz vergessen. Damit dürften zahlreiche Verträge rechtlich angreifbar sein und das auch bei großen Unternehmen. Ein aktuelles Beispiel ist der Elektroautohersteller Tesla, der schlicht die Angabe der Telefonnummer in seiner Widerrufsbelehrung vergaß.

“Es ist davon auszugehen, dass nicht nur fehlende sondern auch falsche Belehrungen zur vollständigen Rückforderung der Zahlung berechtigen, da das deutsche Recht einen Wertersatz nur vorsieht, wenn ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurde.”

Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler


Die EuGH-Entscheidung betraf dagegen ein mittelständisches Unternehmen. Ein Verbraucher hatte mit einem Unternehmen einen Vertrag zur Erneuerung der Elektroinstallation seines Hauses abgeschlossen. Das Unternehmen versäumte es jedoch, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht aufzuklären, das ihm zusteht, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen wurde. Laut EuGH hat das Unternehmen in einem solchen Fall weder Anspruch auf Zahlung noch auf Wertersatz.

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Verbraucherwiderruf: So werden Sie aktiv

Das Verbraucherwiderrufsrecht nach § 355 ff. BGB gibt Kunden das Recht, binnen einer bestimmten Frist einen Kaufvertrag zu widerrufen und die gekaufte Ware oder Dienstleistung zurückzugeben.

Wenn die Widerrufsbelehrung des Verkäufers fehlerhaft ist und nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu einem Jahr und 14 Tage. Das bedeutet, dass der Kunde auch noch lange nach Ablauf der eigentlich vorgesehenen Widerrufsfrist sein Widerrufsrecht ausüben kann.

Ein Beispiel für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist, dass der Unternehmer keine keine Telefonnummer angegeben hat oder der Belehrungstext irreführend ist. Oft fehlt eine Belehrung auch komplett . In diesem Fall können Kunden den Vertrag widerrufen, die Ware oder Dienstleistung zurückgeben und die gesamte Vergütung zurückfordern. Dies hat der EuGH jetzt bestätigt.


Als Anwaltskanzlei raten wir entsprechend dazu, bestehende Vertragsverhältnisse genau zu prüfen oder anwaltlich prüfen zu lassen. Hierbei bietet sich ein Widerruf des Vertrages natürlich gerade dann an, wenn die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht wurden oder die Preisgestaltung höchst fragwürdig war. Beides kommt nach unserer Erfahrung im Bereich der Dienstleistungsverträge und gerade bei Handwerksleistungen häufig vor.

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