Widerrufsjoker: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist seit seiner Einführung ins Bürgerliche Gesetzbuch im Jahr 2000 eines der elementaren Verbraucherrechte und hat Millionen von Verbrauchern die Rückabwicklung ungewollter Verträge ermöglicht. Doch so bedeutend das Widerrufsrecht praktisch auch ist, die Details waren und sind seit langem rechtlich umstritten, gerade was die Frage des Wertersatzes zugunsten des Unternehmers angeht.
Doch ein Urteil bringt hinsichtlich des Wertersatzes nun endlich Klarheit. Der Europäische Gerichtshof entschied nämlich mit Urteil v. 17. Mai 2023 (Az.: C-97/22), dass ein Handwerksbetrieb kein Geld bekommt, wenn er nicht über das bestehende Widerrufsrecht aufgeklärt hat und der Kunde anschließend den Vertrag widerruft.
“Das Urteil hat Bedeutung für alle Verträge bei denen ein Widerrufsrecht besteht, etwa bei über das Internet, am Telefon oder an der Haustür geschlossenen Verträgen, auch Kaufverträge.”
Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij
Im Falle einer fehlenden oder fehlerhaften Belehrung haben Verbraucher dann stets 1 Jahr und 14 Tage Zeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen seine Dienstleistung vollständig und fehlerfrei erbringt oder nicht. Der Kunde musste nichts bezahlen, wenn das Unternehmen es versäumt, den Kunden über sein Widerrufsrecht aufzuklären, entschied der EuGH.