Vorfälligkeitsentschädigung: Ohne Strafzahlung aus dem Immobilienkredit
Die Immobilienbranche hat in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Millionen von Häusern und Wohnungen wurden auf Kredit finanziert. Doch nicht immer wollen Kreditnehmer an ihren Kreditverträgen festhalten, insbesondere wenn sich ihre Lebensumstände entscheidend verändert haben.
Das Ärgerliche: Viele Verträge enthalten Strafzahlungsklauseln für den Fall der vorzeitigen Beendigung. Diese Strafzahlung, die von den Banken als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet wird, soll die der Bank entgangenen Zinsen ausgleichen.
Die meisten dieser Strafzahlungsklauseln sind jedoch nach Auffassung der Gerichte rechtlich unwirksam. Hintergrund dieser Unwirksamkeit ist eine Gesetzesänderung vom 21. März 2016, mit der den Banken umfassende Informationspflichten zur Vorfälligkeitsentschädigung auferlegt wurden.
Diese Verpflichtung haben zahlreiche Banken missachtet, so dass Kreditnehmer viele Tausend Euro an Strafzahlungen vermeiden oder zurückerhalten können.
Als Kanzlei für Verbraucherschutz haben wir uns intensiv mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung beschäftigt und bieten Betroffenen jetzt einen rechtlichen Weg, möglichst verlustfrei aus ihrem Vertrag zu kommen.
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