Kreditwiderruf möglich? Jetzt informieren!
In einem Urteil mit Sprengkraft entschied Europas höchstes Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), am 26. März 2020, dass so gut wie alle Kreditverträge widerrufbar sind. Mit einem weiteren Urteil vom 9. September 2021 bestätigte der EuGH diese Rechtsprechung konkret für solche Kreditverträge, die zur Finanzierung eines Autokaufs abgeschlossen wurden.
Die von den meisten Banken verwendeten Verträge sind nämlich für Verbraucher in mehreren entscheidenden Punkten unverständlich.
Solche mangelhaften Vertragsinformationen gehen zulasten des Verbrauchers. In der Folge haben betroffene Autokäufer jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten.
Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) den europäischen Verbraucherschutz in seinem Urteil vom 31. März 2020 noch etwas zurückhaltender bewertete und geringe Abweichungen von der gesetzlichen Form für unschädlich hielt, ist die EuGH-Rechtsprechung nun für deutsche Gerichte klar. Für Autokäufer, die ihren Finanzierungsvertrag nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen haben, heißt das: Sie können den Widerruf erklären und so viel Geld sparen, indem sie sich zum Beispiel von einem Kredit mit hohen Zinsraten lösen können. Dem EuGH konsequent folgend urteilten bereits das LG Aachen am 23. Dezember 2021 und das LG Berlin am 8. April 2022 im Sinne der Autokäufer. Der Kläger im letzteren Fall konnte so über ein Jahr lang seinen Land Rover nutzen und bekam am Ende den ratenweise gezahlten Kaufpreis zurück.
Wann ein Widerrufsrecht bei Autokreditverträgen vorliegt, ist im Einzelfall eine komplizierte Rechtsfrage. Jeder Vertrag ist daher einzeln zu prüfen.
Mit unseren auf Widerrufe spezialisierten Anwälten und tausenden geführten Widerrufsverfahren zählen wir zu den führenden Kanzleien in Deutschland auf diesem Gebiet. Die anwaltliche Prüfung Ihres Autokredits ist für Sie kostenlos und ohne jegliche Verpflichtungen.
Hinweis an Interessenten:
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.