Jetzt das EuGH-Urteil nutzen und Raten und Anzahlung zurückerhalten
In einem Urteil mit Sprengkraft entschied Europas höchstes Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26.03.2020, dass so gut wie alle Autokreditverträge widerrufbar sind.
Die von den meisten Banken verwendeten Verträge sind nämlich für Verbraucher in einem entscheidenden Punkt unverständlich. Dies darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers führen – deswegen haben Autofahrer jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Dies bestätigte jetzt der EuGH (Aktenzeichen C 66-19). Insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Vertrag stehen hat.
Update vom 31.03.2020: Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss bereits am 31. März entscheiden, dass ein Widerruf, entgegen der Auffassung des EuGH, in den meisten Fällen nicht in Betracht kommen dürfte, wenn die Bank sich weitgehend an das gesetzliche Muster gehalten hat. Geringe Abweichungen sind dabei laut BGH unschädlich. Somit kommt der Widerruf nur für einige, ganz bestimmte Verträge in Betracht. Dies ist individuell für jeden Vertrag einzeln zu prüfen. Eine große Widerrufs-Welle ist daher zwar nicht zu erwarten, dennoch wird der Widerruf in Einzelfällen weiter möglich sein.
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