Pflichten des Arbeitgebers

Eigentlich ist es ganz einfach: der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung zur Verfügung und der Arbeitgeber bezahlt ihn dafür. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist somit die Entlohnung des Arbeitnehmers. Aber was so einfach klingt, ist in Wirklichkeit viel komplexer: wie genau erfolgt die Vergütung der Arbeitsleistung und welche unterschiedlichen Formen gibt es?

Urlaub und Urlaubsanspruch

Ob Sonne, Strand und Meer, ein Winterparadies mit schneebedeckten Pisten, auf denen sich Ski- und Snowboardfahrer austoben oder Wandern in den Bergen… zwischen Arbeit, sonstigen Verpflichten und dem stressigen Familienalltag mit Kindern sehnt sich jeder Arbeitnehmer das Jahr über nach Urlaub, um abzuschalten, sich zu erholen und die Akkus wieder aufzuladen. Damit eine Erholung möglich ist und der Arbeitnehmer wieder leistungsstark mit frischen Kräften zu Werke gehen kann, steht ihm im Jahr sogenannter bezahlter Erholungsurlaub zu. Doch wie das besonders im Arbeitsrecht häufig so ist: was einfach klingt, ist auf den zweiten Blick mitunter kompliziert.

Personalakte

Eigentlich ist alles ganz einfach: man bewirbt sich um eine Arbeitsstelle, wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen und erhält bzw. unterschreibt im besten Fall anschließend einen Arbeitsvertrag. Doch was so einfach klingt ist in der Regel tatsächlich ein aufwendiges Prozedere mit häufig nicht gerade wenig Arbeit, verbunden mit der Ansammlung unzähliger Unterlagen und “Papierkram”. Denn nach erfolgreich durchlaufener Bewerbung und dem Eintritt in ein Arbeitsverhältnis werden beispielsweise die Bewerbungsunterlagen des neuen Mitarbeiters für gewöhnlich nicht gelöscht bzw. vernichtet, sondern zusammen mit anderen Dokumenten in der sogenannten Personalakte aufbewahrt.

Probezeit

Stimmt in einem neuen Arbeitsverhältnis „die Chemie“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Entspricht die Arbeit den jeweiligen Vorstellungen? Und wie klappt es mit den Kollegen? Darüber kann man sich unter Umständen bei einem „Probearbeiten“ an ein oder zwei Tagen einen ersten Eindruck verschaffen. Ob man allerdings auch auf längere Zeit oder auf Dauer miteinander auskommt, ob dem neuen Mitarbeiter Tätigkeit und Arbeitsplatz wirklich zusagen und ob umgekehrt seine Leistung und sein Arbeitsstil den Erwartungen des Arbeitgebers entsprechen, kann man sicher erst nach einiger Zeit beurteilen.

Berufsverbot und Beschäftigungsverbot

Auch wenn die Arbeit nicht unbedingt immer Spaß macht und man gerne ein paar Tage mehr Urlaub im Jahr hätte, so wäre es für die meisten doch eher eine Strafe, wenn man ihnen ihre berufliche Tätigkeit regelrecht verbieten würde. Begriffe wie “Berufsverbot” oder “individuelles bzw. generelles Beschäftigungsverbot” hat sicher jeder schon einmal gehört, aber was ist genau damit gemeint und was sind die Gründe, ein solches Verbot auszusprechen?

Teilzeitarbeit

Ob ein Wiedereinstieg in das Berufsleben nach der Elternzeit, Kürzertreten im Beruf, um mehr Zeit für die Familie zu haben oder aus gesundheitlichen Gründen – Teilzeitarbeit ist in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen eine gute Alternative zum Vollzeitjob. Während die meisten Arbeitnehmer bei der Vollzeitarbeit etwa 40 Stunden pro Woche arbeiten, bedeutet Teilzeit eine Reduzierung der Arbeitszeit und weniger wöchentliche Arbeitsstunden für entsprechend weniger Lohn.

Ärztliche Einstellungsuntersuchung

Etliche Berufe fordern von den Arbeitnehmern mitunter großen körperlichen oder geistigen Einsatz und nicht jeder ist in der physischen und psychischen Verfassung, jede beliebige Tätigkeit auszuführen. Daher stellt sich aus gesundheitlicher Sicht auch immer wieder die Frage: ist ein Mitarbeiter für eine bestimmte Tätigkeit geeignet – oder passt eine Tätigkeit zu einem bestimmten Mitarbeiter?

Benachteiligungen bei Stellenausschreibungen

Ein neuer Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin werden gesucht – das ist eigentlich in allen Berufssparten Alltag. Aber wie können Arbeitgeber geeignete Bewerber/innen finden? Am besten über eine Stellenausschreibung, in der die zu besetzende Stelle und die Anforderungen an den potenziellen Bewerber bzw. die potenzielle Bewerberin beschrieben werden. Die im Gegenzug in Aussicht gestellten Leistungen der Arbeitgeberseite dürfen natürlich auch nicht fehlen. Doch was genau darf und muss in einer Stellenanzeige formuliert werden?

Lohn im Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen!

Bin zur Zeit in Elternzeit und war damals in der Schwangerschaft bei meinem Arbeitgeber im BV (März-Juni 2019) Nun hat sich herrausgestellt, dass mein Lohn im BV falsch berechnet wurde und mir eigentlich mehr Geld zugestanden hätte. Kann ich dieses noch rückwirkend einforden?

Danke und LG

Homeoffice in Zeiten von Corona

Gerade dann, wenn man zum ersten Mal in seinem Leben im Rahmen einer Bewerbung ein Vorstellungsgespräch führt und einem noch die souveräne Routine abgeht, ist man angespannt und aufgeregt und macht sich vorher Gedanken, wie man auftreten und was man sagen soll. Neben einem sicheren und höflichen Auftreten ist eine gute Vorbereitung das A & O. Daneben ist es auch wichtig, über das Bescheid zu wissen, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines solchen Gesprächs dürfen und müssen.