Dienstreise (Geschäftsreise)

Gewohnheitsrecht, Widerrufsvorbehalt, Berufskrankheiten oder Änderungskündigung – die Liste lässt sich gefühlt endlos fortsetzen… es gibt unzählige Begriffe im Arbeitsrecht, die bei vielen Laien bzw. Arbeitnehmern erst einmal “Fragezeichen” hinterlassen. Obwohl man täglich zur Arbeit geht und eine berufliche Tätigkeit ausübt, ist einem der damit verbundene rechtliche Bereich größtenteils fremd. Durchaus verständlich, denn das Arbeitsrecht ist – wie Rechtsgebiete fast immer – äußerst komplex und weitläufig. All die (Rechts-)Begriffe, Bedeutungen, Regelungen und Vorschriften in ihrem ganzen Umfang zu überblicken ist unmöglich – und in der Regel auch nicht erforderlich, da man mit vielen Begrifflichkeiten und Sachverhalten selbst in einem jahrzehntelangen Berufsleben nicht in Berührung kommt.

Störung des Betriebsfriedens

Damit die Arbeit richtig Spaß macht und man gerne ins Büro bzw. zur Arbeit geht, ist eines unerlässlich: ein gutes Betriebsklima. Nette Kollegen und ein sympathischer Chef, mit denen man sich gut versteht, lustige Witzchen hier, nette Unterhaltungen zwischendurch da und gemeinsame Feierabendbierchen dort – für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber wie ein 6er im Lotto und maßgeblich für den Erfolg eines Unternehmens. Kleine Reibereien, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte? Auch bei dem positivsten Betriebsklima völlig normal, die man im Idealfall aber leicht klären kann und die so nicht weiter ins Gewicht fallen.

Bußgelderhöhung bei Voreintragung im Fahreignungsregister

Mal eben falsch geparkt und ein Bußgeld kassiert? Zwei Wochen später in Eile zu schnell unterwegs gewesen und in einer Geschwindigkeitskontrolle den Blitzer ausgelöst? Und “zu guter Letzt” eine rote Ampel überfahren und der nächste Bußgeldbescheid flattert ins Haus? Mancher Autofahrer hat es schon erlebt, wenn irgendwie “der Wurm drin” ist und man innerhalb kurzer Zeit gleich mehrfach bei Verkehrsverstößen erwischt wird. Dabei muss man noch nicht einmal als berüchtigter “Verkehrsrowdy” unterwegs sein und absichtlich gegen Verkehrsregeln verstoßen oder es zumindest billigend in Kauf nehmen, dass man sich rechtswidrig verhält.