Wirtschaftsauskunfteien – Was ist das?

Was tun Wirtschaftsauskunfteien ?

Wirtschaftsauskunfteien sind privatwirtschaftlich geführte Unternehmen, welche wirtschaftlich relevante Daten von Unternehmen und Privatpersonen an Geschäftspartner übermitteln. Diese Daten sollen dem Geschäftspartner anzeigen, ob und in welchem Maße Sie wirtschaftlich verlässlich sind.

Es wird kaum ein Vertrag abgeschlossen, ohne dass vorher Informationen einer Wirtschaftsauskunftei eingeholt wurden. Auch Vermieter verlangen immer häufiger eine SCHUFA-Auskunft der potenziellen Mieter.

Der folgende Beitrag beantwortet die häufig gestellten Fragen zu Wirtschaftsauskunfteien, wie etwa welche Wirtschaftsauskunfteien es gibt, was deren genaues Tätigkeitsfeld ist, wie diese an Ihre Daten herankommen und wann Geschäftspartner berechtigt sind, Auskünfte über Sie einzuholen.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Welche Wirtschaftsauskunfteien gibt es?

Neben der SCHUFA Holding AG als wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei, sind daneben ebenfalls zu beachten

  • Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG (Allianz, Otto)
  • CRIF GmbH (Deltavista GmbH)
  • Infoscore Consumer Data GmbH (Bertelsmann)
  • Creditform Boniversum GmbH (Zusammenschluss von CEG Creditreform GmbH und Boniversum)

Was machen Wirtschaftsauskunfteien genau?

Bild von einem Laptop

Wirtschaftsauskunfteien übermitteln wirtschaftlich relevante Daten von Unternehmen und Privatpersonen an Geschäftspartner.

Gearbeitet wird größtenteils mit einem Scoring-Verfahren. Der berechnete Scoring-Wert soll den Anfragenden, Auskunft über die finanzielle Situation des Betroffenen geben. Dabei kann dieser Wert über das Zustandekommen oder das ‚Nicht-Zustandekommen‘ eines Vertrages entscheiden. Da kaum ersichtlich ist, aus welchen Komponenten sich der Scoring-Wert zusammensetzt und jede Auskunftei andere Methoden verwendet, hat der Gesetzgeber Standards geschaffen, die die Berechnung des so wichtigen Scoring-Werts transparenter machen soll. Somit darf das Berechnungsverfahren nicht willkürlich sein und muss wissenschaftlich fundierte mathematische Methoden zu Ermittlung des Wertes einsetzen. Bestrebungen, die darauf zielten, die Wirtschaftsauskunfteien zu zwingen, ihre Berechnungsmethoden offenzulegen, hat der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt. Begründet wurde dies mit dem rechtlich zu respektierenden Geschäftsgeheimnis der Wirtschaftsauskunfteien.

Neben dem Scoring-Wert, den die Wirtschaftsauskunfteien ermitteln, geben die Wirtschaftsauskunfteien aus an, ob Altschulden noch nicht bezahlt wurden oder dass es Zahlungsschwierigkeiten in der Vergangenheit gegeben hat. Sie können sich vorstellen, dass ein Kreditgeber das Darlehen verweigern wird, wenn offenkundig wird, dass Sie in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeit hatten oder gar eine alte Forderung unbeglichen ist. Ebenso kann eine vergangene Zahlungsstörung dazu führen, dass der beantragte Kredit nur mit einem erhöhten Zinssatz vergeben wird.

Wie kommen Wirtschaftsauskunfteien an meine Daten heran? 

Die Informationen holen sich die Auskunfteien zum einen aus allen öffentlich zugänglichen Quellen, wie dem elektronischen Bundesanzeiger, Veröffentlichungen der Handelsregister und natürlich dem Internet. Zum anderen sind Befragungen der Geschäftspartner und der Unternehmen selbst eine wichtige Informationsquelle. 

Wann dürfen Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien eingeholt werden?

Eine solche Bonitätsauskunft dürfen jedoch nur Firmen einholen, die dazu berechtigt sind. Diese Berechtigung knüpft neben einer Zustimmung Ihrerseits noch faktische Gründe an. Hierzu zählen Geschäftsanbahnungen, Forderungseinzüge und alle Arten von Kauf-, Miet- und Leasingvertragsabschlüssen. Die Auskunfteien sollen vor Vertragsabschlüssen dabei helfen, die Zahlungsfähigkeit des möglichen Vertragspartners zu vermitteln.

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