Kredite während der Insolvenz

Kredit aufnehmen trotz Insolvenz – Geht das?

Ein wesentlicher Bestandteil einer Privat- oder Regelinsolvenz ist die sogenannte Wohlverhaltensperiode. Der Schuldner muss also für eine gewisse Zeit seinen sorgfältigen Umgang mit finanziellen Mitteln unter Beweis stellen. Geht ein Schuldner währenddessen “unangemessene Verbindlichkeiten” ein, so kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden. Viele unserer Mandanten fragen sich daher, ob es möglich ist, trotzdem einen Kredit aufzunehmen.

In Kürze:

  • Grundsätzlich ist es auch während einer Insolvenz erlaubt einen Kredit aufzunehmen. Es droht erst eine Versagung der Restschuldbefreiung, wenn ein Gläubiger dies beantragt und der Kredit die Grenze der “Unangemessenheit” überschreitet.
  • Meist werden die Banken eine Anfrage während der Insolvenz jedoch ablehnen. Davon gibt es jedoch auch Ausnahmen, wie wir Ihnen in diesem Artikel zeigen.
  • Von einer Kreditaufnahme ist jedoch meist abzuraten:
    • Nach erfolgter Restschuldbefreiung ist der Schuldner für eine Dauer von 10 Jahren für eine erneute Insolvenz gesperrt. Kann er den Kredit nicht zurückzahlen, droht also eine langjährige finanzielle und psychische Belastung.
    • Weiß der Schuldner bei der Beantragung des Kredits, dass er diesen nicht voll zurückzahlen können wird, droht sogar eine Strafbarkeit wegen Betruges (§ 263 StGB)

Sie sehen daher: Nur in gesonderten Fällen ist es sinnvoll, eine Kreditbelastung während der Insolvenz auf sich zu nehmen.

Alle Information rund um dieses Thema sowie ein paar einleuchtende Beispiele zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Darf ich während der Insolvenz einen Kredit aufnehmen?

Wenn ein Schuldner während der Insolvenz einen Kredit aufnehmen möchte, schrillen bei uns als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht natürlich erst einmal die Alarmglocken: Denn in der Regel sollte das Verfahren auch dazu dienen, die persönlichen Ausgaben zu minimieren:

Rein theoretisch ist es jedoch durchaus möglich, während der Insolvenz einen Kredit aufzunehmen. In den meisten Fällen werden Banken jedoch keine Kredite an Insolvenzschuldner geben.

Es ist grundsätzlich möglich, als Insolvenzschuldner einen Kredit aufzunehmen.

Selbst wenn dies gelingt, ist hierbei Vorsicht geboten:

Die Restschuldbefreiung erstreckt sich nämlich nicht auf während der laufenden Insolvenz angefallene Schulden. Zudem ist ein erneutes Insolvenzverfahren nach erfolgter Restschuldbefreiung erst nach Ablauf von 10 Jahren wieder möglich.

Bild von einer BankMan sitzt im schlimmsten Fall also noch mindestens ein weiteres Jahrzehnt auf seinem (neuen) Schuldenberg, wenn es bei der Rückzahlung Schwierigkeiten gibt. Die Insolvenz soll dem jedoch gerade ein Ende setzen. Um die Entschuldung zu erreichen, sollte die Aufnahme eines Kredites daher gut überlegt sein.

Neben Schwierigkeiten bei der Rückzahlung, droht durch die Kreditaufnahme teilweise sogar die Versagung der angestrebten Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO. Dieses Szenario gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Wann dies droht und worauf Sie dabei achten müssen, zeigen wir Ihnen im nächsten Abschnitt:

Kann mir die Restschuldbefreiung deswegen versagt werden?

Es ist so ziemlich das frustrierendste, das einem Insolvenzschuldner passieren kann: Die Versagung der Restschuldbefreiung. Sie führt dazu, dass nach Ablauf der mehrjährigen Insolvenz eben keine Schulden erlassen werden. Die Insolvenz wurde also “umsonst” durchlaufen und zur Schuldenbefreiung wird meist eine erneute Insolvenz nötig.

Hinsichtlich der Aufnahmen von Krediten ist dahingehend zunächst einmal festzustellen:

Allein aufgrund der Tatsache, dass ein Kredit aufgenommen werden, droht keine Versagung der Restschuldbefreiung. Ausgeschlossen ist dies jedoch auch nicht. Sie kommt infrage, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der aufgenommene Kredit stellt sich als “unangemessene Verbindlichkeit” dar.
  2. Ein Gläubiger beantragt die Versagung der Restschuldbefreiung.

Eine unangemessene Verbindlichkeit liegt dann vor, wenn sie im Hinblick auf die individuelle Lebenssituation des Schuldners außerhalb eine nachvollziehbaren Nutzung liegen. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Verbindlichkeiten (also bspw. der Kredit) der wirtschaftlichen Vernunft widersprechen.

Hierzu ein paar Beispiele im nächsten Abschnitt:

Beispiele:

Ob die Kreditaufnahme eine unangemessene Verbindlichkeit darstellt, muss stets am Einzelfall bemessen werden. Hierzu drei Beispiele:

1. Beispiel: Der Schuldner A benötigt zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ein Fahrzeug. Als sein Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, hat er keine andere Wahl, als sich per Kredit einen erschwinglichen Gebrauchtwagen zu finanzieren. Hier wird eine Versagung der Restschuldbefreiung nicht erfolgen – ganz im Gegenteil: Dass der Schuldner seinem Beruf weiterhin ausüben kann, nutzt ja vor allem seinen Gläubigern. Verliert er hingegen seinen Job, kann er auch keine monatliche Abgaben mehr leisten.

2. Beispiel: Der Schuldner A hat zum gegeben Zeitpunkt kaum liquide Mittel. Als ihm der heimische Kühlschrank zu Bruch geht, kauft er daher bei einem Versandhandel ein günstiges Modell für 100,- € und zahlt diesen in zehn Raten ab. Auch hier wird die Verbindlichkeit nicht als “unangemessen” eingestuft werden. (Hier besteht ggf. sogar die Option auf ein Darlehen vom Jobcenter oder Sozialamt)

3. Beispiel: Der Schuldner A ist gegenüber seiner Lebensgefährtin bemüht zu verschleiern, dass er finanzielle Probleme hat. Um sie zu beeindrucken, kauft er ihr per Finanzierung ein neues Mini-Cabrio. Er selbst benutzt das Fahrzeug ab und zu, um ins Büro zu fahren – er könnte jedoch auch stattdessen eine 30-minütige Busfahrt antreten. Hier ist eine unangemessene Verbindlichkeit gegeben, da sie bei seiner finanziellen Situation nicht nachvollziehbar ist und auch nicht nötig zur Ausübung seines Berufes ist.

Sie sehen also, die Frage, ob ein Kredit während der Insolvenz aufgenommen werden kann, ist stets vom Einzelfall abhängig. Im Zweifel sollte jedoch Abstand davon genommen, denn es droht die Versagung der Restschuldbefreiung:

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Trotz Insolvenz einen Kredit bekommen

Es ist grundsätzlich also möglich, jedoch auch riskant, während der Insolvenz einen Kredit aufzunehmen. Meist scheitert das Vorhaben aber ohnehin daran, dass Banken insolventen Schuldnern von vornherein kaum einen Kredit gewähren werden. Hierfür sind starke Argumente nötig.

Das liegt daran, dass die Bank selbstverständlich vor einer Kreditvergabe die Liquidität des Kreditnehmers prüfen. Dazu werden beispielsweise bei der SCHUFA-Abfragen getätigt. Hierbei erfährt die Bank sehr schnell von der Insolvenz und weist daher die Anfrage zurück.

Manche Banken erklären sich jedoch auch gegenüber Insolvenzschuldnern bereit, einen Kredit zu vergeben:

Dann muss jedoch in der Regel eine zweite (liquide) Person hinzutreten und mit der Bank und dem Kreditnehmer:

  • Entweder ein Schuldbeitritt vereinbart werden (Dies bedeutet das die zweite Person gleichberechtigt und verpflichtet neben den Insolvenzschuldner als Vertragspartner tritt)
  • oder eine Bürgschaft vereinbart werden. Nur in diesen Fällen wird die Bank davon ausgehen, ihr Geld auch zurückzuerhalten.

Vorsicht ist bei Kreditgebern geboten, die besonders eindringlich damit werben, Kredit auch ohne SCHUFA-Abfrage zu gewähren. Häufig erwarten Sie hier typische Maschen wie Wucherzinsen oder auch versteckte Kosten. Lassen Sie sich daher nicht von derartigen Angeboten locken. Niemand wird Ihnen ein Darlehen geben, ohne einen Weg zu haben, dieses auch irgendwie zurück zu erlangen.

Ebenfalls abzuraten ist von Privatkrediten. Denn auch hier gilt: Dies sind neue Schulden und sie müssen sicher gehen, dass sie diese auch aus eigener Kraft zurückzahlen können. Ansonsten riskieren Sie auch private Streitigkeiten mit Freunden und Angehörigen und eine Weiterdrehen der Abwärtsspirale.

Bei besonderen Notfällen können Sie unter Umständen auch ein Darlehen vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhalten. Dies gilt insbesondere, wenn lebensnotwendige Gegenstände wie ein Kühlschrank, Herd und ähnliches angeschafft werden müssen.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Kredit aufnehmen während der Insolvenz”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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10 Kommentare
  1. Y. G.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich befinde mich seit einem Jahr im Insolvenzverfahren. Mein Schlusstermin war am 15.11.21. habe eine Frage an Sie undzwar habe von meiner Bank einen Auszahlung von Gitokonto erhalten was nicht mein Gehaltskonto ist. Ich muss den Betrag bis zum 22.11.21 wieder einzahlen. Es sieht nunmehr so aus, dass ich dies nich schaffen werde. Würde dies zur einer Versarfung d. Restschuldvefreiung kommen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Y.,

      ich habe Ihre Frage soeben beantwortet.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Y. G.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    habe eine Frage undzwar war mein Schlusstermin am 15.11.21. Ich habe bei der Bank eine Überziehung von mein Konto erhalten was nicht mein Gehaltskonto war. Ich hatte das Geld wegen Dringende Möbelanschaffung gebraucht. Nunmehr sieht es so aus, dass ich dies bis zum 20.11.21 nicht zurück zahlen kann. Kann dies zur einer Versagung kommen?? Mein Inso-Verfahren ist seit dem 07/20 eröffnet.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Y.,

      neue Schulden zu machen, ist nicht verboten, solange diese angemessen sind. Nach Ihren Darlegungen waren die Möbel dringend erforderlich und soweit es sich um keine Luxusmöbel handelt, dürfte der eingeräumte Kredit keinen Einfluss auf Ihre Restschuldbefreiung haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Tobias
    says:

    Hallo ich wollte mal fragen wenn meine Frau einen Baukredit beantragt und ich als zweite Person drin stehe obwohl ich Insolvenz habe. Kann mir da die Restschuldbefreiung untersagt werden. Mein Gehalt ist trotz Pfändung entsprechend hoch.
    Vielen Dank für die Antwort

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      nein, für sich genommen ist das kein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung. Ein Problem wäre nur, wenn Sie bei der Kreditaufnahme von der Bank gefragt wurden, ob ein Insolvenzverfahren läuft bzw. wie Ihre finanziellen Verhältnisse sind und Sie auf diese Frage falsche/unwahre Angaben gemacht hätten. Aber selbst dann müsste ein Gläubiger erst noch die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Sh
    says:

    Wie sieht es mit Aufstiegs-Bafög aus? Die Hälfte davon ist ein Darlehen. Wäre das ein unangemessener Kredit? Das PI Verfahren wurde 2016 eröffnet.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für Ihre Frage. Der Artikel bezieht sich auf die Rechtslage für alle Verfahren ab Oktober 2020. Für ein Verfahren ab 2016 gilt noch die alte Rechtslage, nach der neue Schulden während der Insolvenz grundsätzlich unproblematisch sind, solange man keine unwahren Angaben macht, um den Kredit zu erhalten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Jennifer
    says:

    Ich bin in der wohlfindungsphase trotzdem einen Kredit bekommen für ein Auto stehe alleine im Kredit Vertrag weil mein Partner nicht mit in den Kredit konnte keine. Aufenthalt hat jetzt habe ich Angst weil ich nicht wußte das es möglich ist wegen der restschuldbefreiung

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau H.,

      in der Wohlverhaltensperiode ist es möglich wieder Verbindlichkeiten, wie die Aufnahme eines Kredits, einzugehen. Nur bei Insolvenzverfahren, die nach dem 30.9.2020 eröffnet wurden, gibt es eine Einschränkung. Denn nur für Insolvenzverfahren nach neuem Insolvenzrecht gilt, dass in der Wohlverhaltensperiode neu gemachte Schulden nicht unangemessen sein dürfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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