Außergerichtlicher Vergleich für offene Beitragsforderung

Ich bin auf Ihre Seite aufmerksam geworden und hoffe, dass Sie mir mit einer Auskunft weiterhelfen können!
Mein Bruder (27)hat offene Krankenbeiträge bei der AOK Bayern, die er begleichen muss. Die Schulden sind durch Arbeitslosigkeit entstanden. Er ist zahlungsunfähig, macht eine schulische Ausbildung seit 2018, hat keinerlei Einkommen oder finanzielle Unterstützung. Daher hat er seit März 2018 per E-Mail Kontakt zur AOK aufgenommen, seine private und finanzielle Situation offen dargelegt und um eine Ratenzahlung gebeten. Auf jede E-Mail und Nachfrage, kam nur die Antwort: Das Anliegen wird bearbeitet – die Bearbeitung nimmt noch etwas Zeit in Anspruch- Das zog sich immer weiter durch – Statt der Bearbeitung, hat er immer mehr Verzugszinsen erhalten. Seine E-Mails und die protokollierten Antworten der AOK hat er schriftlich mit einem Anschreiben per Post (mit Einschreiben/ Rückschein) an die AOK geschickt. Er hat immer nur Zahlungsaufforderungen der gesamten Summe mit weiteren Verzugszinsen erhalten. Ihm wurde trotz Bemühungen seinerseits nie die Möglichkeit einer Ratenzahlung gegeben. Nun haben wir uns durchgekämpft am Telefon, zur Rechnungsabteilung der AOK. Die Bemühungen eine Lösung zu finden, konnte Herr E. von der AOK im System nach verfolgen. Es kam nur eine müde Entschuldigung für die fehlende Bearbeitung. Es ist allerdings der AOK nicht möglich die Gesamtsumme über 2420,89 Euro in Raten von 30 Euro begleichen zu lassen. Die Abzahlung würde zu lange dauern. Darüber hinaus kämen bis zur Abzahlung, immer weitere Zinsen hinzu. Um aus der Misere einen Ausweg zu finden, haben wir einen “Vergleich” im Dezember angeboten! Die Summe in Höhe von 2000 Euro statt 2429,89 Euro. Herr E. ging am Telefon darauf ein- mit der Bedingung dass es noch vor Neujahr 2019 (!) überwiesen wird- er musste sich die Summe noch von seinem Vorgesetzten absegnen lassen. Aber bis zum 29.12.2018 passierte nichts. Weder per Telefon noch per E-Mail kam eine Rückmeldung. Also kontaktierten wir Herr E, der sagte, dass er noch keine Rückmeldung erhalten habe. Der Vergleich wäre aber eine “gute Quote” für die AOK. Es bliebe dabei selbst wenn der Brief erst im Januar käme. Das Problem ist, dass wir nur im Dezember die Möglichkeit hatten 2000 Euro geliehen zubekommen. Der Brief mit der Zusage der AOK kam aber entgegen der Abmachung mit Herrn E., der selbst auf die Überweisung vor Neujahr bestand, erst am 07.01.2019.
Wir möchten einen Vergleich. Aber wir sind wiederum unverschuldet, durch den Verzug der AOK, nicht mehr in der Lage 2000 Euro zu zahlen! Da wir diese Summe schlichtweg im Januar nicht mehr bekommen. Wie hoch darf bei einem Vergleich die Forderung sein? Mein Vater bekommt nur wenig Rente wegen Erwerbsminderung, meine Mutter Sozialhilfe, weil sie meine schwer-behinderte Schwester seit 41 Jahren pflegt. Ich will meinem Bruder helfen und einen neuen Vergleich vorschlagen. Aber durch den Verzug der schriftlichen Einwilligung seitens der AOK komme ich nicht mehr an 2000 Euro, der ursprünglichen Vergleichssumme. Wie kann ich argumentieren? Was ist das Mindeste von 2420,89 Euro was ich bei einer Forderung anbieten kann? Ich hoffe, dass Sie mir helfen können. Vielen herzlichen Dank,!!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Leider kann ich Ihnen keine pauschale Quote nennen, die Sie dem Gläubiger mindestens anbieten müssen. Das hängt immer vom Einzelfall ab. Ich würde Ihnen raten, sich nochmal mit Ihren Sachbearbeiter auseinander zu setzen und eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden.

    mit freundlichen Grüßen,

    Dr. V. Ghendler

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