Hallo Herr Kraus. Ich möchte gern den Schuldenvergelich machen. Was ist wenn dieser versagt wird? Muss ich dann in Insolvenz gehen? Oder bleibt mir diese Entscheidung selbst überlassen.
wenn der Schuldenvergleich nicht gelingt, besteht keine Pflicht eine Insolvenz einzuleiten. Diese Entscheidung bleibt Ihnen überlassen. Beachten Sie aber bitte, dass Finanzämter und Krankenkassen gelegentlich selbst Insolvenzanträge einreichen.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Vergleich. Rufen Sie uns gerne hierzu an.
Mit besten grüßen
Andre Kraus
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Hallo,
wenn der Schuldenvergleich nicht gelingt, besteht keine Pflicht eine Insolvenz einzuleiten. Diese Entscheidung bleibt Ihnen überlassen. Beachten Sie aber bitte, dass Finanzämter und Krankenkassen gelegentlich selbst Insolvenzanträge einreichen.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Vergleich. Rufen Sie uns gerne hierzu an.
Mit besten grüßen
Andre Kraus