Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag
Nicht selten möchte ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer an erzielten Gewinnen teilhaben lassen. Diese Bonusleistungen können bei den Arbeitnehmern den Eindruck erwecken, ihnen erwachse dadurch ein Rechtsanspruch auf zukünftige Zahlungen. Damit diese Zusatzleistungen jedoch nicht dauerhaft vom Arbeitgeber erbracht werden müssen, sollte er darauf achten, einen Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag einzufügen.



