Die bekanntesten Stolpersteine bei der Gründung einer Unternehmung (UG, GmbH, GbR/OHG oder Einzelunternehmen) liegen im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Zu den häufigsten betriebswirtschaftlichen Gründungsfehlern zählen:
- Qualifikationsmängel – vor allem fehlende kaufmännische Kenntnisse
- Fehlende Marktkenntnisse
- Fehlende Wettbewerbskenntnisse
- Finanzierungsmängel – kein Überblick über Finanzbedarf und Eigenkapital
- Schwache Gründungsplanung
Durch anwaltliche Rechtsberatung schützen Sie sich vor rechtlichen Fehlern
Anders verhält es sich bei rechtlichen Fehlern. So ist es Laien kaum möglich, häufige Fehler selbst zu vermeiden, die später viel Zeit und Geld kosten könnten. Ihnen fehlen schlichtweg die Kenntnisse.
Dabei sind rechtliche Fehler im Gegensatz zu den klassischen betriebswirtschaftlichen Fehlern vermeidbar. Es geht nicht um die Fähigkeit eines Gründers, eine Unternehmung aufzubauen und zu führen. Es geht alleine um seine Rechtskenntnisse, die er naturgemäß noch nicht hat.
Unser Ziel ist es deshalb, Gründer vollumfänglich zu beraten und ihnen ein Maximum an Arbeit abzunehmen, damit Sie sich alleine auf Ihre Unternehmung konzentrieren können.
Besonders häufige rechtliche Fallgestaltungen finden sich dabei hier – lesen Sie mehr dazu:
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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