Design anmelden: Bundesweit mit Anwalt
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Ein Design in der EU anmelden
Als „Design“ wird geschützt:
- die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder
- eines Teiles davon,
- das sich insbesondere aus den Attributen der Farben, Gestalt, Linien, Konturen, Oberflächenstruktur und/oder
- der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.
Die Wiedergabe Ihres Designs ist der wichtigste Teil im Eintragungsprozess. Sie legt den Schutzumfang fest. Ein Design schützt nur die Erscheinungsform eines Erzeugnisses und nicht seine Funktion.
Das Design verfestigt sich dauerhaft im Bewusstsein ihrer geschäftlichen Kontakte und prägt das Image Ihres Unternehmens.
Europäisches Design – Kernpunkte
- Ein EU-Design wirkt in der gesamten EU. Die Schutzdauer beträgt zunächst fünf, die maximale Laufzeit insgesamt 25 Jahre.
- Es erfolgt eine Eintragung des Designs in das vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geführte Register.
- Als Inhaber des eingetragenen Designs haben Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design zu verwenden.
- Nach der Eintragung können Sie Ihr Design für bis zu 30 Monate geheim halten, indem sie die Bekanntmachung aufschieben.
Quelle: EUIPO
Wir melden Ihr EU Design an – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Kernpunkte EU Designanmeldung
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos & Pakete
Online EU Design anmelden
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Online EU Design anmelden
Sie haben die Möglichkeit, Ihr EU Design zum Festpreis ab 259,– € direkt online anzumelden oder sich online eine Gratis-Erstberatung zu sichern.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Anmeldung Ihrem Design. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen der Designanmeldung oder den Kosten und dem Ablauf der Anmeldung.

Anmeldung Ihres Designs
Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess Ihrer Designanmeldung: Von der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, über die Schutzfähigkeitsprüfung bis hin zur Anmeldung des Designs beim Designamt. Dies geschieht zu einem Festpreis ab 179,– € (DE Design) oder 259,– € (EU Design).
Überblick EU Designanmeldung
Planen Sie ein Design anzumelden, um Ihr Unternehmen und Ihr Produkt durch Ihr individuelles Design zu schützen und eine Corporate Identity zu kreieren? Dank jahrelanger Erfahrung können wir alle Ihre Fragen zur Designanmeldung umfangreich, schnell und professionell beantworten. Durch unsere ausführliche Recherche ermöglichen wir Ihnen dabei eine rechtssichere Anmeldung.
Fragen wie:
- „Welches Design ist eintragungsfähig?“
- „Wie melde ich ein Design an?“ oder
- „Wie teuer ist die Designanmeldung?“
werden auf unserer Seite umfassend beantwortet.
Die professionelle und umfassende Vorabprüfung ihres Designs bildet die Basis für eine erfolgreiche Eintragung ins Designregister. Mit unserer Unterstützung können Sie Rechtsstreitigkeiten nach der Designanmeldung vorbeugen und ihr Wunschdesign verwirklichen.
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EU Designanmeldung – Unsere Pakete
Unser EU Paket “START-UP” enthält umfassende Prüfungen und Recherchen und das EU Paket “PLUS” enthält alle Prüfungen und Recherchen (inkl. Ähnlichkeitsrecherche) – zu einem niedrigen Festpreis.
Was ist eine Design?
Definition des Designs
Ein Design im rechtlichen Sinn ist in zunächst ein Erkennungszeichen. Dieses kann auch aus Bestandteilen des Erzeugnisses (Design) oder einer grafischen Darstellung wie einem Logo bestehen.
Sie dient der Unterscheidung und Hervorhebung von Erzeugnissen. Kunden und Interessenten sollen Ihr Design kontinuierlich mit dem Image und der Qualität Ihrer Produkte und Dienstleistungen in Verbindung bringen. Der Öffentlichkeit gegenüber dient sie als repräsentatives Merkmal. Durch Ihr Design kommunizieren Sie mit der Außenwelt und vermitteln Ihre Unternehmenswerte.
Jeder kann ein Design anmelden
Ein Design kann von jedermann beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden, also von
- Privatpersonen wie beispielsweise Erfindern oder Gründern in der frühen Konzeptionsphase
- Unternehmen und Firmen wie beispielsweise GmbH, UG, Ltd oder GmbH & Co. KG
- Selbstständigen
- Freiberuflern wie beispielsweise Ärzten, Steuerberatern oder Anwälten
- Kleinunternehmern
- Herstellern
- Dienstleistern wie beispielsweise Beratern, Handwerkern oder Freelancern
- Werkunternehmern wie beispielsweise Handwerksbetrieben
- Verkäufern wie beispielsweise Webshopbetreibern oder Ladenbesitzern
- Vertrieblern wie beispielsweise Maklern
Ein Geschäftsbetrieb ist nicht notwendig. So kann bereits in einer frühen Konzeptionsphase ein gut passendes Muster oder eine Idee gesichert werden. Die Designs können nach der Gründung des Unternehmens an dieses übertragen werden.

Mit der Designanmeldung als Online-Formular kann der Prozess beschleunigt werden.
Das Design
Ein Geschmacksmuster, auch als Designschutz für Form- und Farbgestaltung bekannt, schützt das geistige Eigentum eines Erfinders in Bezug auf ein Produktdesign. Es kann die ästhetischen (äußeren) Gestaltungsformen eines ganzen Erzeugnisses oder auch nur eines Teils davon (Design, Farbe, Form, Material, Oberflächenstruktur) umfassen.
Als Teil des gewerblichen Schutzrechtes gewährt das Geschmacksmuster dem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht der Benutzung. Das bedeutet der Inhaber kann jedermann verbieten, das Design ohne Zustimmung zu verwenden. Unter der Benutzung versteht man hier insbesondere die Herstellung und das Anbieten eines identischen oder ähnlichen Erzeugnisses.
Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit eines Geschmacksmusters sind, dass das Muster im Wesentlichen eine Neuheit darstellt und eine Eigenart besitzt.
Neuheit besteht, wenn das Design nicht älter als 12 Monate ist.
Durch die Registrierung eines Designs entsteht ein zeitlich begrenzter, exklusiver Schutz für das äußere Erscheinungsbild eines Produkts, einschließlich Form und Farbe. Die eingereichten Darstellungen des Designs definieren den Schutzumfang, da nur die in diesen Darstellungen erkennbaren Merkmale geschützt sind.
Die maximale Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre und beginnt mit dem Tag der Anmeldung, wobei der Schutz erst mit der Eintragung in das Register entsteht. Die Schutzdauer muss alle fünf Jahre durch Zahlung einer so genannten Aufrechterhaltungsgebühr verlängert werden.
Beispiele für Designs sind:

Designanmeldung für Erzeugnisse
Die Locarno-Klassifikation ist eine internationale Klassifikation der Erzeugnisse für geschützte Designs. Sie wurde durch ein internationales Abkommen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geregelt und ist benannt nach dem Ort Locarno, an dem 1968 ein völkerrechtlicher Vertrag über die Einteilung von Waren für Designs beschlossen wurde.
Die Locarno-Klassifikation teilt die verschiedenen Produktbereiche bzw. Erzeugnisse in insgesamt 32 Hauptklassen und 241 Unterklassen ein. Sie erleichtert den Umgang mit geschützten Designs im internationalen Rechtsverkehr.
Unsere Aufgabe ist die richtige Zuordnung Ihres Designs bei der Anmeldung. Dabei dürfen nur Begriffe der Locarno-Klassifikation angegeben werden. Wird die Zuweisung bei der Eintragung nicht von Anfang an berücksichtigt, können sie nicht mehr nachgetragen werden. Sie müssten das Design vielmehr noch einmal neu anmelden.
Schutzdauer
Ihr Design ist nach der Anmeldung für fünf Jahre geschützt und kann viermal bis zu einer Höchstschutzdauer von 25 Jahren verlängert werden.
Hierzu ist erforderlich, dass die sog. “Aufrechterhaltungsgebühr” vollständig und vor Ablauf des Designs bezahlt wird. Falls die Zahlung zu spät erfolgt, verfällt das Recht und die Anmeldung müsste ggf. erneuert werden.
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Nichtigkeitsverfahren
Die Anmeldung eines Designs ist vor allem an formelle Voraussetzungen geknüpft. Die Designämter selbst prüfen nur wenige materielle Schutzvoraussetzungen. Insbesondere die Neuheit und Eigenart eines Designs werden nicht bei der Anmeldung geprüft. Lediglich die spätere Auseinandersetzung in einem Nichtigkeitsverfahren kann eine nachträgliche Löschung aus dem Designregister begründen. Ihr Design gilt dann als von Anfang an nicht geschützt.
Hierzu wird von einem Dritten ein sog. Nichtigkeitsverfahren beim Designamt eingeleitet. Daher ist besonders wichtig, dass Ihre Designanmeldung vor der Anmeldung überprüft wird.
Gründe für ein solches Nichtigkeitsverfahren sind sog. Absolute und Relative Nichtigkeitsgründe.
Zu den absoluten Nichtigkeitsgründen gehört die missbräuchliche Benutzung eines Hoheitszeichens oder sonstigen Zeichens von öffentlichem Interesse. Er kann nur von einem Staat oder Behörden geltend gemacht werden. Daneben gibt es die
- Fehlende Designfähigkeit
- Fehlende Neuheit oder Eigenart
- Ausschließliche technische Bedingtheit
- Verbindungselemente die passgenau zur Funktionserfüllung zweier Erzeugnisse notwendig sind
- Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten.
Am Schwierigsten ist die Einordnung der Neuheit und Eigenart eines Designs. Es ist neu und eigenartig, wenn sich sein Gesamteindruck vom Gesamteindruck einer anderen Gestaltung unterscheidet, die zum Zeitpunkt der Anmeldung dieses Designs bereits offenbart worden ist. Ob und wann eine Gestaltung offenbart worden ist, richtet sich danach, ob und wann die jeweiligen Fachkreise die Möglichkeit hatten, von der Gestaltung Kenntnis zu nehmen.
Ferner bestehen relative Nichtigkeitsgründe, die von den jeweiligen Inhabern geltend gemacht werden können bei
- Urheberrechtverstößen
- Älteren eingetragenen Designs
- Ältere Designs und sonstigen älteren Zeichen mit Unterscheidungskraft
Ziele der EU Designanmeldung
1. Ziel
Exklusives Nutzungsrecht
Mit der Anmeldung des EU-Designs erhalten Sie das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen.
2. Ziel
Schutz gegen Nachahmer
Anderen ist es verboten, Ihr eingetragenes Design ohne Ihre Genehmigung für ihre Produkte zu nutzen. Tun sie es doch, können Sie Unterlassung und Vernichtung der Erzeugnisse verlangen. Die Schutzwirkung beginnt bereits mit der Anmeldung.
3. Ziel
Rechtssicher und komfortabel
Wir stellen sicher, dass Ihre EU-Designanmeldung reibungslos verläuft. Als erfahrene Unternehmensrechtskanzlei sorgen wir für eine rechtssichere Designanmeldung.
EU Designanmeldung in 8 Schritten – Ablauf der EU Designeintragung
Überblick Ablauf Designanmeldung
Eine Designanmeldung läuft wie folgt ab:
- Erzeugnis finden
- Locarnoverzeichnis erstellen
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit
- Neuheits- und Eigenartsrecherche
- Ähnlichkeitsrecherche
- Design anmelden
- Eintragungsüberwachung
- Designeintragung und Bekanntmachung
Exkurs: Designrecherche
Eine sorgfältige Neuheits- und Eigenartsrecherche ist immer zu empfehlen.
Ein Design muss zum Zeitpunkt seiner Anmeldung neu sein. Das bedeutet, dass es vor dem Anmelde- oder Prioritätstag weder vermarktet noch auf andere Weise der Öffentlichkeit vorgestellt worden sein darf. Sollte die Offenbarung in Kreisen, die sich mit dem betreffenden Warensektor befassen, unbekannt sein, gilt dies nicht als Veröffentlichung.
Es gibt eine Ausnahme in Form der “Neuheitsschonfrist”. Diese erlaubt es dem Designer, das Design bis zu zwölf Monate vor der Anmeldung zu veröffentlichen, um dessen Markterfolg zu testen. Eine solche Veröffentlichung beeinträchtigt die Neuheit nicht, solange sie innerhalb dieser 12 Monate erfolgt.
Das Design muss zudem Eigenart besitzen. Es muss sich in seinem Gesamteindruck von bereits bekannten Designs unterscheiden. Diese Beurteilung basiert auf dem Eindruck eines “informierten Benutzers”, nicht auf dem eines Laien, aber auch nicht auf dem eines Designers.
Ein hohes gestalterisches Niveau ist nicht zwingend erforderlich, doch wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Designers berücksichtigt. Ist die Gestaltungsfreiheit aufgrund zahlreicher ähnlicher Designs in einem Bereich begrenzt, können die Anforderungen an die Unterscheidbarkeit entsprechend niedriger sein.
Sie können vorab zur ersten Orientierung in frei zugänglichen Datenbanken selbst eine Recherche vornehmen. Danach empfiehlt sich aber grundsätzlich eine professionelle Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Gibt es bereits identische oder ähnliche Designs, sollte das gewünschte Design geändert werden.
Die Kosten für eine Designrecherche sind wesentlich geringer als die Prozesskosten für ein Schutzrechtsverletzungsverfahren, die i.d.R. hohe fünfstellige Beträge erreichen.
Umfang der Recherche
Die Recherche sollte sich dabei nicht nur an dem Erzeugnis orientieren und wann Sie das Erzeugnis erstellt haben, sondern auch an der Zuordnung zu den einzelnen Locarno-Klassen, damit keine problematischen Designs übersehen werden.
Die Recherche in den einzelnen Klassen ist mit einigem Aufwand verbunden. Bei einzelnen Locarnoklassen existieren mehrere tausend Einträge ganz ähnlicher Erzeugnissen oder Teilen davon. Diese müssen oft alle mit recherchiert werden, wenn Sie die Anmeldung oder Benutzung wünschen. Sonst kann es durchaus passieren, dass eine Eintragung ähnlicher Designs der eigenen Design-Anmeldung entgegenstehen.
Vorteile und Nachteile eines Designs
Die Anmeldung eines Designs bietet Rechtssicherheit, schützt vor Abmahnungen und schafft Ihrer äußerlichen Darstellung einen Wiedererkennungswert. Als Designinhaber besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen, es Dritten zu verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden.
Die Designanmeldung kann
- in Deutschland oder
- in der EU
erfolgen.
Um sich für eine der Verfahrensarten zu entscheiden, gilt es, ihre Vorteile und Nachteile gegeneinander abzuwägen.
Vorteile der EU Designanmeldung
Schutz im Ausland
Sollten Sie bereits von Anfang an Produkte und Dienstleistungen im Ausland vertreiben, ist ein EU-weites Design von Vorteil. Konkurrenten haben damit keine Möglichkeit, Ihr Unternehmen oder Ihr Design im Ausland zu kopieren.
Nachteile der EU Designanmeldung
Höhere Anmeldungsgebühren
Die Anmeldung eines Designs auf EU-Ebene geht im Vergleich mit der Anmeldung beim DPMA mit weitaus höheren Gebühren einher.
Höhere Abmahngefahr
Die höhere Reichweite eines EU-Designs bedeutet im Umkehrschluss auch einen erweiterten Wirkungskreis und daher ein erhöhtes Abmahnrisiko.
Langsamere Anmeldung
Das EUIPO prüft umfassend für den gesamten EU-Raum. Die durchschnittliche Anmeldungsdauer beträgt daher etwa 6 Monate – etwa zweimal so viel wie beim DPMA.

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Dauer der EU Designanmeldung
Recherchen und Prüfungen - Durchschnittlich 1 bis 5 Werktage
Die Recherchen (Neuheit und Eigenart) und anwaltlichen Prüfungen (Eintragungsfähigkeit) nehmen je nach Locarnoklasse unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Durchschnittlich liegen wir meist bei ca. 5 Werktagen. Bei Dringlichkeit kann dieser Schritt mitunter innerhalb von 36 Stunden (PRIORITY) durchgeführt werden.
Erstellung Locarnoverzeichnis - im Schnitt 2 Werktage
Das Locarnoverzeichnis wird meist innerhalb von einem Werktag vor den Recherchen als Entwurf erstellt.
Designanmeldung - durchschnittlich 1 Werktag
Nach Freigabe des Locarno-Verzeichnisses reichen wir alle Designunterlagen meist innerhalb eines Werktages beim Designamt ein. Der Eingang der Designanmeldung begründet das Prioritätsdatum.
Designeintragung - im Schnitt 6 Monate
Das EUIPO benötigt zur Eintragung der Designs durchschnittlich 6 Monate.
Designschutz - 5 Jahre
Nach der Designanmeldung und erfolgreicher Eintragung entsteht der Designschutz. Er hält 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Designanmeldung an. Danach sollten Sie Ihren Designschutz verlängern.
Die Anmeldung eines EU Designs benötigt vom ersten Telefonat bis zur Anmeldung beim Designregister meist mindestens 5 Tage. Bis Ihr Design eingetragen ist und der Designschutz besteht vergehen jedoch meist 6 Monate. Das liegt daran, dass das EUIPO Ihr Design nach Eintragungshindernissen überprüfen muss bevor die Anmeldung veröffentlicht werden kann.
Kosten der Designanmeldung: Alle Preise und Gebühren bei der Anmeldung eines Designs im Überblick
Für eine EU-weite Designanmeldung fallen folgende Anwaltskosten und Gebühren beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO) an.
Das EUIPO bietet auf seiner Webseite auch einen leicht zu bedienenden Gebührenrechner an.
| Beschreibung | Kosten netto | |
|---|---|---|
| Kosten der Designanmeldung im Paket Start-UP | Organisation und Begleitung der Designanmeldung in dazugehörigen Locarno-Klassen, Anwaltliches Designgutachten „Start UP“, Erstellung Verzeichnis nach aktueller Locarno-Klassifikation, Erstellung und Durchführung der elektronischen Anmeldung beim EUIPO | Festpreis: 259,– € (“START-UP”) |
| Kosten der Designanmeldung im Paket PLUS | Organisation und Begleitung der Designanmeldung in dazugehörigen Locarno-Klassen, Anwaltliches Designgutachten „PLUS“, Erstellung Verzeichnis nach aktueller Locarno-Klassifikation, Erstellung und Durchführung der elektronischen Anmeldung beim EUIPO, Anwaltliches Designgutachten „PLUS“, Prüfung der Schutzfähigkeit, Design-Identitätsrecherche UND Design-ÄHNLICHKEITSRECHERCHE im deutschen und europäischen Designregister nach kollidierenden Designs im Schutzbereich, Mustervertragspaket PLUS | Festpreis: 1.189,– € (“PLUS”) |
| EUIPO Designanmeldung Einzelanmeldung | Einzelanmeldung und Bekanntmachung | 230 € für die Einzelanmeldung und 120 € für die Bekanntmachung |
| EUIPO Designanmeldung Sammelanmeldung | je weiteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Je weitere Bekanntmachung | je 115 €
je 60 € |
| Aufschiebungsgebühr | Die Bekanntmachungsgebühr wird durch die Aufschiebungsgebühr ersetzt, wenn die Anmeldung einen Antrag auf Aufschiebung enthält. | 40 € |
| Aufrechterhaltungsgebühren für das 6. bis 10. Schutzjahr | je eingetragenes Design | 90 € |
| Aufrechterhaltungsgebühren für das 11. bis 15. Schutzjahr | je eingetragenes Design | 120 € |
| Aufrechterhaltungsgebühren für das 16. bis 20. Schutzjahr | je eingetragenes Design | 150 € |
| Aufrechterhaltungsgebühren für das 21.-25. Schutzjahr | je eingetragenes Design | 180 € |
Die wichtigsten Tipps und häufigsten Fehler bei der Designanmeldung
Viele Unternehmer, Gründer oder Firmen nutzen eine Design für ihr Produkt. Auf diese Weise setzen sie sich vom Wettbewerb ab und verankern sich im Bewusstsein von Kunden und Interessenten. Mit der Anmeldung eines Designs können Sie sich dieses Recht schützen lassen.
Die wichtigsten Tipps zur Designanmeldung
Wollen Sie verhindern, dass ein anderes Unternehmen Ihre Kreativität benutzt, sollten Sie bei der Designanmeldung die folgenden Tipps beachten. Nehmen Sie die Anmeldung des Designs rechtzeitig vor, wählen Sie einen phantasievollen Namen, nutzen Sie die richtige Designklasse und sparen Sie nicht bei der Recherche und Vorprüfung. Dieser einmalige Aufwand erspart Ihnen späteren rechtlichen Ärger – der Streitwert einer Abmahnung kann unter Umständen bei 50.000,- € liegen. Das sind die wichtigsten Tipps zur Designanmeldung
Die besten Tipps
Designanmeldung unbedingt vor Produktstart durchführen
Einprägsame Musterart wählen
Als Gründer oder Start-UP zunächst ein Deutsches Design anmelden
Priorität eines deutschen Designs nutzen
EU Designs bei Tätigkeit in mindestens einem anderen EU-Mitgliedstaat außer Deutschland anmelden
IR Design bei Tätigkeit in mindestens einem anderen WIPO-Mitgliedstaat als einem EU-Mitgliedstaat anmelden
Eintragungsfähigkeit prüfen lassen
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen lassen
Eigenarts- und Neuheitsschutzprüfung machen lassen
Eintragungsgebühr rechtzeitig einzahlen
Verteidigen Sie sich bei Verletzungen oder Angriffen
Verletzungen Ihres Designs überwachen lassen
Lizenzvertrag in Betracht ziehen
An die Verlängerung des Designs denken
Die häufigsten Fehler
Ein Design kann nur von einem Unternehmen angemeldet werden
Firmenname verwenden und auf das Design verzichten
Firmenlogo wegen Markenschutz nicht als Design eintragen
Ohne Design kann ich nicht gegen Designrecht verstoßen
Ich kann keine Designrechtsverletzung begehen, wenn ich nur Originalwaren verkaufe
Keine Absprache bei mehreren Anmeldern
Designanmeldung und gleichnamige Firmengründung ohne Vorrechtsvereinbarung
Unnötigerweise ein Unionsdesign statt eines deutschen Designs anmelden
Design preiswert nach Eigenrecherche anmelden lassen
Wenn ich das Design anmelde, prüft das Amt nach Kollisionen
Unvollständiges oder ausuferndes Locarno-Verzeichnis
Verwendung falscher Locarno-Klassen
Ablauf der Eintragung bedeutet Sicherheit
Abmahnungen entfalten erst nach anschließender Mahnung Rechtswirkung
Rechnungen von Designrechtsbetrügern bezahlen
Vorsicht Falle: Unseriöse Schreiben nach Designanmeldung
Für die Anmeldung oder Verlängerung eines Designs erheben die Registerbehörden die o.g. Gebühren. Fällig werden sie schon mit der Einreichung der Design-Anmeldung oder des Antrags auf Verlängerung. Für die Veröffentlichung in den Registern werden im Nachhinein keine weiteren Gebühren erhoben.
Die Tricks der Bauernfänger
Da alle Designanmeldungen in Deutschland im Designregister veröffentlicht werden, machen sich das leider auch zweifelhafte „Dienstleister“ und Betrüger zunutze. Sie verwenden die entsprechenden Adressdaten der Designanmelder, um “Rechnungen“ oder „Zahlungsaufforderungen“ zu versenden, die angeblich mit der Designanmeldung einhergehen. Derartige Schreiben stammen nicht vom DPMA oder EUIPO , sondern von privaten Unternehmen.
- Manche von ihnen bieten z.B. eine kostenpflichtige Eintragung von „Schutzrechten“ in kommerzielle, nicht offizielle Register an, die die Empfänger dann oft mit dem DPMA oder EUIPO verwechseln. Die Schreiben kommen von völlig nutzlosen und teils gar nicht existenten „Designregistern” und es werden hohe „Gebühren“ für die „Designeintragung“ in Verzeichnisse erhoben, die einen behördlichen Absender und ein offizielles Register nur vortäuschen.
- Manchmal behaupten Absender auch wahrheitswidrig, dass der Designinhaber noch offene Rechnungen für angeblich erhaltene Leistungen zu begleichen habe. Mitunter werden solche Schreiben auch als Textnachrichten aufs Handy versendet.
Schwarze Schafe erkennen
Zu erkennen sind die schwarzen Schafe häufig daran, dass ihre Bankverbindung sich im Ausland – teilweise Nicht-EU-Ausland befindet. Absender sind natürlich auch nicht das DPMA, EUIPO oder WIPO, sondern vorgebliche oder Fantasie-Register, wie „EUTD – European Trademarks & Domains“, „WPAT- World Patents and Trademarks“ oder „WPT – World Patent and Trademark Register ltd“. Vielfach wird dem Empfänger gar nicht auf den ersten Blick klar, dass es offizielle internationale Register dieser Namen gar nicht gibt.
Unseriöse Firmen melden
Wenn Sie nach Ihrer Designeintragung Schreiben von Unternehmen erhalten, die ihnen dubios vorkommen, sollten Sie sich an das DPMA, EUIPO oder die WIPO wenden und den Fall melden. Das DPMA führt und veröffentlich auch eine Liste mit Namen von Firmen, die in diesem Zusammenhang bereits auffällig geworden sind und vor denen ausdrücklich gewarnt wird.
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Marke incl. Logo
28 Sep. 2026/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmeldenSehr geehrte Damen und Herren, ich möchte für meine Firma eine Marke incl. Logo schützen lassen. Wie läufts der Antrag? Beste Grüsse, Diana
Markenrecht für DE beantragen incl. Logo
24 Sep. 2026/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmeldenSehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mit zwei Kolleginnen, die ebenfalls Hundeschulen führen, eine Marke incl. Logo schützen lassen. der Name ist “Dummy League” das ist ein Konzept, das wir erarbeitet haben und anderen Hundeschulen anbieten wollen, damit sie mit von uns gestellten Aufgaben, Punkte erarbeiten können, die in einem Ranking geführt werden. 3-4 […]
Whycation als Marke sichern
24 Sep. 2026/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmeldenGuten Tag, ich möchte die Wortmarke Whycation sichern und für mich eintragen lassen. Es gibt bereits die Verwendung des Wortes in der Hotellerie und Urlaubsbranche. Ich würde sie aber leicht modifiziert verwenden.
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
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