MyHammer Handwerker-Bewertung entfernen und löschen
Sie sind Handwerker und bieten Ihre Leistungen auf MyHammer an? Sie, Ihre Arbeit oder Ihr Betrieb wurden auf der Plattform negativ bewertet? Schlechte MyHammer Bewertungen können einen deutlichen Auftragsrückgang zur Folge haben. Solche Bewertungen müssen Sie jedoch nicht immer hinnehmen – viele sind nicht mit geltendem Recht vereinbar.
Wir kennen das Verfahren zur Beseitigung von negativen Bewertungen genau und bieten Ihnen sofortige Hilfe bei der Beseitigung Ihrer negativen MyHammer-Rezension. Die Entfernung einer negativen Bewertung verbessert Ihren guten Ruf auf dem Portal deutlich.
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Online Bewertung einreichen oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre negative Bewertung direkt Online einreichen oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Prüfung
Nach der Einreichung überprüfen wir die fragliche MyHammer Bewertung kostenlos. Daraufhin teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten der Löschung mit und Erläutern Ihnen die möglichen Vorgehensweisen.

Löschung der MyHammer-Bewertung
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Löschung für Sie. Von der ersten Kontaktaufnahme, zur kostenfreien Erfolgsprüfung, über das Anschreiben an MyHammer und etwa notwendige Folgeschritte.
Überblick MyHammer-Bewertung
MyHammer-Bewertungen bei Handwerkersuche immer wichtiger
MyHammer ist Deutschlands größtes Handwerkerportal im Internet. Für Auftraggeber ist das Portal kostenlos. Als Marktführer unterstützt MyHammer Handwerksunternehmen mit geprüften Qualifikationen und Zulassungen bei der Auftragssuche und hilft Verbrauchern, den passenden Betrieb für ihren Auftrag rund um Haus und Garten zu finden. Über MyHammer können Auftraggeber direkt mit qualifizierten und von Kunden empfohlenen Handwerkern in Kontakt treten.
Mit relevanten Information zu über 19.000 aktiven Handwerksbetrieben und jährlich mehr als 50.000 Kundenbewertungen vermittelt MyHammer ein genaues Bild von den Leistungen und der Arbeitsweise der Handwerks-Profis und ermöglicht den einfachen und schnellen Kontakt direkt zum passenden Fachmann. Firmenprofile und Bewertungen anderer Kunden helfen den Nutzern bei der Wahl des besten Handwerksbetriebs.
Gerade jüngeren Kunden suchen Handwerker verstärkt im Internet. Insgesamt suchten bereits 42 % ihren Handwerker online, von den unter 40-jährigen sogar bereits 80 %. Wenngleich es branchenspezifische und regionale Schwankungen bei der Bedeutung des Internet für die Kundengewinnung und Auftragserteilung gibt, ist die Internetbewertung als Teil des Online-Marketings für Handwerker ein wichtiger Faktor zum wirtschaftlichen Erfolg.
Wir löschen Ihre negative MyHammer-Bewertung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Quelle:
MyHammer

Ziele
Reputation wiederherstellen
Durch die Löschung Ihrer negativen MyHammer Bewertung wird Ihre Reputation im Internet wieder hergestellt.
Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Keine Erfolgsaussicht – keine Kosten.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer negativen Bewertung, nach unserer Einschätzung bzgl. der Erfolgsaussicht können Sie uns beauftragen gegen die schlechte Rezension vorzugehen. Unseren Dauermandanten bieten wir zudem einen Rabatt ab der 2. Bewertung.Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Hohe Erfolgsquote
Die mit Abstand meisten MyHammer Bewertung werden unmittelbar nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben entfernt.
Schnell und Einfach
Wir übernehmen die Löschung Ihrer MyHammer Bewertung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Schnell und Einfach
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Entfernung Ihrer MyHammer Bewertung - Die Kernpunkte
42 % aller Kunden suchen im Internet nach Handwerkern und haushaltsnahen Dienstleistungen. 80 % der unter 40-jährigen suchen sich ihren Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen im Internet.
Online-Bewertungsplattformen schließen die Lücke zwischen persönlicher Empfehlung und umfassender, aber anonymer Dienstleistersuche in Telefon- und Branchenbüchern.
Die Beseitigung einer negativen Bewertung ist sogar noch nach Jahren machbar. Sie beeinflusst Ihren Ruf und den Webauftritt Ihres Betriebes bei potentiellen Kunden und Auftraggebern positiv
Nutzungsbedingungen für den Umgang mit Bewertungen
MyHammer erhebt, speichert und verarbeitet die Angaben zur Bewertung und zu dem der Bewertung zugrundeliegenden Auftrag bis zu einem möglichen Widerruf durch den Bewertenden. Zur Sicherstellung, dass es tatsächlich einen Auftrag gab, lässt sich das Portal Rechnungen zur Prüfung vorlegen. Diese Unterlagen werden nach erfolgreicher Prüfung gelöscht.
Die MyHammer Website nutzt für Rezensionen einen JavaScript-Code der eKomi Ltd. in Berlin. eKomi ermöglicht es MyHammer, Kundenbewertungen auf der Internetseite einzubinden. Eine Bewertung besteht mindestens aus einer Sternebewertung und einem Bewertungskommentar. Eine Bewertung abgeben darf nur die Person, die die Erfahrungen mit dem Anbieter tatsächlich selbst gemacht hat. Grundsätzlich gilt, dass die Meinungsabgabe in höflicher, sachlich konstruktiver und den Tatsachen entsprechend erfolgen muss.
Unzulässige Inhalte in Bewertungskommentaren
eKomi verbietet u.a. die folgenden Inhalte innerhalb des Bewertungskommentars:
- Strafbare und sonst rechtswidrige Inhalte, insbesondere Beleidigungen, Herabsetzungen, widerrechtliche Drohungen, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen, jugendgefährdende Inhalte, gewaltverherrlichende Inhalte, Diskriminierungen, rassistische Inhalte usw.
- Inhalte, die Urheber-, Marken-, sonstige Ausschließlichkeitsrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können bzw. als wahrscheinlich erscheint.
- Wiedergabe von Individualkommunikation (z. B. Auszüge aus einem E-Mail-Verkehr)
- Direkte oder indirekte Bezugnahmen auf Wettbewerber des bewerteten Anbieters; pauschale Bezugnahmen ohne Nennung konkreter Anbieter sind dagegen zulässig
eKomi prüft abgegebene Bewertungen vor der Veröffentlichung auf unzulässige Inhalte. Unzulässige Inhalte in den Bewertungskommentaren werden in der Regel unter Beibehaltung der Sternebewertung und der übrigen Inhalte von eKomi gelöscht oder unkenntlich gemacht. Eine vollständige Löschung der gesamten Bewertung kann erfolgen, wenn dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sachgerecht bzw. geboten ist, insbesondere dann, wenn eine negative Sternebewertung erkennbar auf in dem Bewertungskommentar behaupteten Tatsachen fußt, die sich als unwahr erweisen oder die als unwahr zu behandeln sind.
eKomi kann Bewertungen ganz oder teilweise auch löschen, z.B. wenn es unter Würdigung der Gesamtumstände als wahrscheinlich erscheint, dass die Bewertung Rechte des Unternehmens / eines Dritten verletzt, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen beinhaltet, oder sie sonst rechtswidrig ist. Ebenso wenn eKomi Anlass zu der Annahme hat, dass die Bewertungen auf missbräuchliche bzw. manipulative Handlungen oder Handlungen mit Schädigungsabsicht durch den Auftraggeber oder durch Dritte zurückzuführen ist .
Quellen:
MyHammer,
eKomi
Grundsätzliche Zulässigkeit von Bewertungen auf Online-Bewertungsplattformen
Der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass Selbständige, Unternehmer und Betriebe auf Online-Bewertungsplattformen öffentlich beurteilt werden dürfen (vgl. „Spickmich“-Urteil VI ZR 196/08 aus 2009 und “Jameda”- Urteil VI ZR 358/13 aus 2014). Voraussetzung ist lediglich, dass sie ihre Arbeits- und Dienstleistungen öffentlich auf dem Markt anbieten.
Beseitigung von negativen Bewertungen auf Online-Bewertungsplattformen für Handwerker
Normalerweise beseitigt MyHammer negative Bewertungen, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen oder Gesetze verstoßen. Bewertungen, die
- unsachlich oder vorsätzlich unwahr sind;
- ehrverletzend, herabwürdigend, verleumderisch sind;
- sittenwidrig oder obszön sind;
- einen sonstigen Straftatbestand erfüllen;
- den Zweck der Verbreitung eines politischen, weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verfolgen
sind unzulässig und gehören daher beseitigt. Um MyHammer zu einer schnelleren Beseitigung zu drängen, argumentieren wir nach Möglichkeit stets mit Verstößen sowohl gegen die Nutzungsbedingungen als auch Gesetze (Doppelstrategie).

Rechtlicher Schutz gegen MyHammer Bewertungen
Wenn Sie man als Handwerker oder Dienstleistungsanbieter auf MyHammer negativ und ungünstig bewertet wurden, möchten Sie natürlich wissen, ob und wie Sie diese Bewertung beseitigen lassen können. Negative Bewertungen können ruf- und geschäftsschädigend sein.
Zugunsten von Online-Bewertungsplattformen hat der BGH mittlerweile schon mehrfach Bewertungen gestattet, selbst wenn sie ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen erfolgten (vgl.: Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13; ähnlich wie auch schon zuvor BGH „Spickmich“-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18). Grundbedingung ist, dass Sie Ihre Leistungen öffentlich anbieten. Dann haben Kunden ein schutzwürdiges Informationsinteresse, welches dem Interesse an der Nichtbewertung vorgeht. Nichtsdestotrotz können Sie sich gegen unzulässige Bewertungen verteidigen.
Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen und das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Ihr Beseitigungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in:
- einem Verstoß gegen die MyHammer Nutzungsbedingungen und/oder
- einem Verstoß gegen Gesetze, insbesondere der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Verstöße sind Unwahrheiten, Beleidigungen oder Diffamierungen(reine Schmähkritik).
Wir verfolgen in erster Linie das Ziel, ruf- und geschäftsschädigende Bewertungen zu beseitigen. Daher würden wir in folgender Reihenfolge handeln:
- erst wenden wir uns an MyHammer und
- dann an den Verfasser der Bewertung selbst.
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Rechtswidrige und zu beseitigende negative Bewertungen auf MyHammer
Negative Bewertungen auf MyHammer sind rechtswidrig, falls sie
- das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG) bzw.
- nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (Art. 5 GG).
Sie müssen folglich beseitigt werden.
Beispiele unerlaubter negativer Bewertungen
Als eine auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei werden wir Ihre Bewertung zunächst kostenfrei einschätzen. Die Überprüfung ist unverbindlich – Sie erhalten eine sofortige Erfolgseinschätzung. Erst wenn eine verbotene Bewertung vorliegt, werden wir das Portal kontaktieren, um die Bewertung entfernen zu lassen. In allen anderen Fällen ist unsere Prüfung für Sie komplett kostenfrei. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie einige Beispiel erlaubter und unerlaubter Internet-Bewertungen.

Vorteile und Nachteile der Verteidigung gegen eine negative Bewertung
Ein aktives anwaltliches Vorgehen gegen eine schlechte MyHammer Bewertung hat sowohl
- Vorteile als auch
- Nachteile.
Genauso bestehen Vorteile und Nachteile der drei denkbaren Vorgehensweisen gegen eine schlechte MyHammer – Bewertung:
- Vorgehen auf eigene Faust
- Vorgehen mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei
- Vorgehen mit einem nicht erfahrenen Rechtsanwalt
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Die Beseitigung einer negativen MyHammer-Bewertung – Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Bewertung löschen
Eine Bewertungslöschung läuft wie folgt ab:
- Zusendung der Unterlagen
- Kostenfreie Überprüfung
- Auftrag erteilen
- Anschreiben von MyHammer
- Entfernung und weitere Ansprüche
Dauer der Löschung einer MyHammer Bewertung
Die Löschung einer MyHammer Bewertung kann sich langwierig gestalten. Die anwaltliche Begleitung hat den Zweck, sie durch fundierte Argumentation zu verkürzen und MyHammer damit “die Entscheidung zu erleichtern“. Bei einem anwaltlichen Anschreiben hängt die Dauer der Bearbeitung durch MyHammer nach unserer Erfahrung vom Grund des Löschungsbegehrens ab:
Kosten Löschung MyHammer Bewertung
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 129,– €
- Ab der 50. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 99,– €
pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Durch die Löschung einer negativen Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Kosten außergerichtliches Anschreiben | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letters | Pauschal 229,– € |
| Kosten bei mehreren Bewertungen | Dauermandanten-Regelung | Ab der 2. Bewertungen 199,– € Ab der 10. Bewertungen 149,– € Ab der 25. Bewertungen 129,– € Ab der 50. Bewertungen 99,– € |
| Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen das Portal oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Weitergehende Maßnahme zur Durchsetzung der Löschung gegen das Portal in schwierigen Fällen. Gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren. | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
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Negative Internet Bewertung
30 Juli 2019/1 Kommentar/in Handwerker-BewertungenKann gegen folgende Bewertung vorgegangen werden? Die Firma Berhard hat bei unsvor gut 6 Monaten folgende Arbeiten durchgeführt: – Sanitärinstallationen für die neue Küche – Abbau der Sanitäranlagen wegen einer Bodenerneuerung im Bad und danach wieder Montage – neues Duschbad im EG Leider ist es während der Arbeiten immer wieder zu Mängeln gekommen. Kücheninstallation erfolgte […]
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).




