Familiengesellschaft gründen: Bundesweit mit Anwalt
[headertxt_unter]

Eine Familiengesellschaft gründen
Sie planen eine Familiengesellschaft (Familienpool) zu gründen, um die reibungslose Weitergabe von Privat- oder Betriebsvermögen (Stichwort Unternehmensnachfolge) innerhalb der Familie für die Zukunft sicherzustellen, es in einer Organisationsstruktur zusammenzufassen und dabei von Steuervorteilen zu profitieren?
Sie möchten erreichen, dass Ihr Familienvermögen in der nächsten Generation nicht zersplittert oder zerschlagen werden kann, etwa durch Erbfolge, Scheidungen usw.? Es soll an die nächste Generation übertragen oder über mehrere Generationen hinweg erhalten werden? Gleichzeitig möchten Sie zu Lebzeiten noch selbst über Ihr Vermögen verfügen können und die Kontrolle nicht vorschnell abgeben?
Ein Vorteil von Familiengesellschaften besteht darin, dass sie eine schrittweise Vermögensnachfolge ermöglichen und dabei die Kontrolle behalten werden kann.
Eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft ist besonders geeignet bei Vermögenswerten, die schwierig zu teilen sind, wie etwa Immobilien. So ist eine frühzeitige Übertragung an die nächste Generation möglich, ohne dass Vermögen aufgeteilt werden müsste oder die Verfügungsmöglichkeit verloren ginge.
Die vermögensverwaltende Familiengesellschaft ist auch ein Steuersparmodell. Es fällt z.B. keine Grunderwerbsteuer an. Erblasservermögen kann zu Lebzeiten übertragen und die Bildung einer Erbengemeinschaft vermieden werden. Die Übertragung des Familienvermögens wird vorrangig durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern gesteuert. Bei der Einkommensteuer gibt es steueroptimierte Verteilmöglichkeiten der Einkünfte auf die Gesellschafter.
Je nach bevorzugter Gesellschaftsform kann eine Steuerung durch Mehrheitsbeteiligung erfolgen, wie bei der Familien-GbR oder GmbH. Denkbar ist aber auch eine Steuerung aufgrund der Gesellschafterstellung (z.B. bei einer KG).
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Familiengesellschaft schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.
Wir gründen Ihre Familiengesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online Gründung
[akinfo-unter]

Online Familiengesellschafts-Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre Familiengesellschaft direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Familiengesellschaft. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung, wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Familiengesellschaft
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Erstellung Ihrer Steueranmeldung.
Überblick Rechtsformen für Familiengesellschafts-Gründungen
Familiengesellschaften oder Familienpools können als Kapital- oder Personengesellschaften gegründet werden. Gebräuchlich sind
- die GbR,
- die KG
- oder GmbH/UG & Co. KG, aber auch die
- GmbH, falls eine Haftungsbegrenzung gewünscht ist,
- oder eine Holdingstruktur.
Zusammenschließen können sich z.B. Eltern, Kinder und Enkelkinder.
Die Rechtsform ist nicht nur für steuerliche Fragen relevant. Sie ist u.a. auch maßgebend für Haftungsfragen, die mögliche Zahl der Gesellschafter, die Optionen zur Regelung der Geschäftsführung sowie für Veröffentlichungspflichten.
Personengesellschaften können vermögensverwaltend oder gewerblich ausgerichtet sein. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften haben die Gesellschafter jeweils ihre Einkünfte zu versteuern. Auf ihre Kapitalerträge fällt z.B. Abgeltungssteuer an.
Die GbR ist besonders einfach zu gründen und mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden. Es handelt sich bei ihr um eine Personengesellschaft und sie ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Die GbR ist keine juristische Person, hat aber eine eigene Rechtspersönlichkeit analog § 124 Abs. 1 HGB und kann Eigentum erwerben, verklagt werden usw.
Mit anwaltlicher Hilfe ist die GbR Gründung und das Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags einfach zu bewerkstelligen.
Wir beraten Sie aber auch zur Familiengesellschaftsgründung in den anderen möglichen Rechtsformen.
Wenn etwa minderjährige Kinder am Familienvermögen früh beteiligt werden sollen, bietet sich die KG an, der sie nur als Kommanditisten beitreten.
Bei der Familien-Kommanditgesellschaft werden z.B. oft Vereinbarungen getroffen, die über das reine Gesellschaftsrecht hinausgehen. Gesellschafter können dazu angehalten werden, Eheverträge abzuschließen, bei denen der Zugewinnausgleich hinsichtlich der KG entfällt. Für Mitgesellschafter können erbrechtliche Anordnungen aufgenommen werden usw.
Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH gibt es eine Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft und eine auf Ebene der Gesellschafter. Die GmbH zahlt Körperschafts- und Gewerbesteuer. Aber auch die einzelnen Gesellschafter können besteuert werden, wenn es z.B. zu Gewinnausschüttungen kommt.
Vorteile einer Familiengesellschaft
Unabhängig von der Rechtsform bieten Familiengesellschaften zahlreiche Vorteile:
- Bündelung des Familienvermögens, Verhinderung seiner Zerschlagung und generationenübergreifende Heranführung der Nachfolger
- Einkommenssteuer reduzierende (Nutzung Freibeträge und Progressionsstufen), Erbschaftssteuer vermeidende (Nutzung Schenkungsfreibeträge) und einfache (keine Grundbuchberichtigung) Übertragung des Familienvermögens auf Angehörige durch Anteilsübertragung
- Besonders geringer Steuersatz von 15 % auf Immobilienvermietung durch Familien-Immobilien-GmbH sowie mehrfache Ausnutzung des AfA-Potentials
- Umfassende Kontrolle des Schenkers über die Familiengesellschaft durch alleinige Geschäftsführung sowie alleinige Gewinnbezugs- und Stimmrechte
- Möglichkeit der Privilegierung anderer, vom Schenker gewählter Familienmitglieder wie des Ehegatten oder eines im Unternehmen mitarbeitenden Kindes
- Disziplinierung der Nachfolger durch Gebote und Verbote (Ehevertragspflicht)
- Möglichkeit rechtlich oder zeitlich beschränkter Beteiligungen von Familienangehörigen durch Instrumente wie Stille Beteiligung oder Partiarisches Darlehen (“Anschenkung”)
- Asset-Protection gegen Insolvenzrisiko operativer oder immobilienverwaltender Tochter-GmbH durch Familienholding (“Spardosenfunktion”)
- Asset-Protection gegen geschiedene Ehegatten der Nachfolger, Pflichtteilsberechtigte, Schwiegerkinder oder Gläubiger durch Familiensatzungsgestaltung
- Asset-Protection des Schenkers sowie der Familiengesellschaft durch Rückforderungsvorbehalte zur Rückgängigmachung bei unerwünschten Entwicklungen
Gesetzesänderung ab 2024
Mit dem Gesetz zur umfassenden Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kommen ab 2024 insbesondere auf die GbR wichtige Neuerungen zu. GbRs müssen dann u.a. entscheiden, ob sie sich ins neue Gesellschaftsregister eintragen lassen möchten. Alles Wichtige lesen Sie unter den nachfolgenden Button.

Familiengesellschaft gründen: Unsere Pakete
Was ist eine Familiengesellschaft ?
Zu einer Familiengesellschaft können sich mehrere Verwandte zusammenschließen, oft sind dies Eltern und Kinder. Sie kommt oft im Zusammenhang mit Betriebs- oder Immobilienvermögen zum Einsatz. besonders häufig in Form der GbR oder KG.
Die Familiengesellschaft verfolgt das Ziel, das Familienvermögen zu übertragen und dabei dauerhaft zusammenzuhalten. Die Übertragung ist durch das Hinzukommen oder den Wechsel einzelner Gesellschaftern möglich, aber auch durch die Anpassung von deren Anteilen.
Das Ganze läuft so ab, dass der Vermögensinhaber zunächst Werte in die Gesellschaft einbringt und sodann Gesellschaftsanteile auf andere Familienmitglieder übertragen werden. Dies kann durch Schenkung oder Erbschaft geschehen.
Gleichzeitig sichert sich der einbringende Vermögensinhaber i.d.R. seinen Einfluss, indem er sich im Gesellschaftsvertrag z.B. höhere Stimmrechte einräumen lässt, als sie seinen Anteilen entsprechen würden, oder aber Einschränkungen usw. für Mitgesellschafter festschreiben lässt.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
0,– €
[cta_button_unter title=”Familiengesellschaft Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”gesellschaftsrecht/online-mandatieren” pdftext=”” ]
Ziele der Familiengesellschafts-Gründung
Ziel 1
Bündelung und Übertragung des Vermögens
Mittels einer Familiengesellschaft kann die Bündelung und Übertragung des Familienvermögens erreicht werden.
Ziel 2
Verhinderung der Zerschlagung
Sie bietet Schutz vor Zersplitterung und Zerschlagung sowie Gläubigerzugriffen. Der Vermögensinhaber behält zu Lebzeiten die Kontrolle.
Ziel 3
Steuervorteile
Erbschafts- und Grunderwerbssteuer können vermieden bzw. reduziert werden. Ebenso die Einkommensteuer (Ausnutzen von Freibeträgen der Familienmitglieder usw.)
Ziel 3
Rechtssichere Gründung vom Anwalt
Mit uns vertrauen Sie auf eine erfahrene Gründungskanzlei mit mehreren tausend begleiteten Gründungsmandaten. Wir übernehmen den Gründungsprozess mit anwaltlicher Gewähr. Von der ersten Beratung über die Erstellung des individuellen Gesellschaftsvertrags bis hin zur Anmeldung beim Finanzamt: Wir gründen für Sie und übernehmen die Haftung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
[cta_button_unter title=”Familiengesellschaft Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/online-mandatieren” pdftext=”” ]
Vorbereitung der Familiengesellschaft -Gründung
Die Gründung einer Familiengesellschaft, ob als GbR, GmbH oder in einer anderen Rechtsform, sollte gut vorbereitet werden. Fehler im Gründungsprozess können entweder eine Korrektur oder Neugründung erfordern oder schlimmstenfalls eine Auflösung der Familiengesellschaft zur Folge haben.
Wenn Sie eine Familiengesellschaft gründen möchten, ist vorab danach zu fragen, ob dies sinnvoll ist und wenn ja in welcher Form.
Wichtig für die Entscheidung ist vor allem auch, aus welchen Werten sich Ihr Vermögen zusammensetzt (Wertpapiere, Immobilien; Unternehmen usw.). Dem sind die Kosten gegenüberzustellen, die im Zusammenhang mit dem Einbringen in eine Familiengesellschaft auf Sie zukommen.
Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Fragen:
- Familiengesellschaft und mögliche andere Alternativen als Vermögensnachfolgekonzepte (Testament, Familienstiftung, s.u.
- Aufsetzen der benötigten Unterlagen (Gesellschaftsverträge, Einbringungsverträge usw.) und Beratung dazu
- Vorbereitung von Notarterminen
- Abstimmung mit dem Finanzamt
- Steuerliche Fragen zu Schenkungs-/Erbschaftsteuer
Zu den Alternativen:
Sinnvolle Alternativen können z.B. die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder das Errichten einer Familienstiftung sein.
- Die Testamentsvollstreckung betrifft erst die Zeit nach dem Erbfall. Zu Ihren Lebzeiten kann sie die Möglichkeiten einer Familiengesellschaft nicht bieten.
- Eine Familienstiftung nimmt Ihnen/ der Familie Ihr Vermögen, das fortan der Stiftung gehört. Sie haben dann kaum noch Möglichkeiten, frei zu verfügen und z.B. auf Änderungen zu reagieren.
- Immobilien werden oft schon zu Lebzeiten übertragen und gleichzeitig ein Wohnrecht oder Nießbrauch auf Lebenszeit für Eltern oder Großeltern eingeräumt. Nachteile: Die ursprünglichen Eigentümer können über die Immobilie nicht mehr frei verfügen, Die Kinder könnten sie dagegen zwar verkaufen, aber nur belastet mit dem Wohnrecht o.ä., was kaum ein Käufer akzeptiert.
Haben Sie sich letztlich für die Gründung einer Familiengesellschaft entschieden, sind die nachfolgenden Gründungs-Schritte zu unternehmen, hier dargestellt am Beispiel der besonders praxisrelevanten GbR.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
[cta_button_unter title=”Familiengesellschaft Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/online-mandatieren” pdftext=”” ]
Ablauf der Familiengesellschafts-Gründung
Familien-GbR gründen in 7 Schritten – Ablauf der Familiengesellschafts-Gründung als GbR Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Familiengesellschafts-Gründung als GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durchläuft in der Regel folgende Schritte:
1. Kostenlose Erstberatung mit Fokus auf Rechtsformwahl
2. Gründungsberatung durch Anwalt
3. Wahl der Geschäftsbezeichnung
4. Erstellung individueller Gründungsunterlagen insbesondere dem Gesellschaftsvertrag
5. Kontoeröffnung
6. Abschlussberatung durch Anwalt
7. Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Ablauf der Familien-GbR-Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Bevor wir gemeinsam den Gründungsprozess einleiten, beraten wir Sie. Wir klären insbesondere, welche Rechtsform für Ihre Familiengesellschaft bestmöglich geeignet ist. Vielleicht passt ja eine GmbH besser für Ihre Zwecke als die GbR, etwa aus Haftungsgründen. All das loten wir vorab aus.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Haben wir gemeinsam die passende Rechtsform für Ihre Unternehmung gefunden, kommt es zur umfangreichen Gründungsberatung mit Ihrem Rechtsanwalt. Er begleitet Sie durch den Gründungsprozess. Ziel der Beratung ist es, alle für die Familiengesellschaft relevanten Faktoren zu erfassen und Ihre individuellen Präferenzen zu erörtern. Wir erfragen von Ihnen die wichtigsten Aspekte, um den Gesellschaftsvertrag individuell an Ihre Anforderungen anpassen zu können. Häufige Beratungsfelder umfassen:
- Die richtige Rechtsform
- Die Bezeichnung des Geschäftszweckes
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Geschäftsführung
- Einlage
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Bezeichnung
Die GbR hat zwar keinen Firmennamen, aber muss unter einer akzeptierten Bezeichnung agieren, sonst kann vom Amtsgericht ein Firmenmissbrauchsverfahren eingeleitet werden. Teure Bußgelder können folgen. Im Rahmen der Gründung erfassen wir daher die korrekte Geschäftsbezeichnung.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Wir stellen dann die individuellen Gründungsunterlagen zusammen. Für die Gründung einer GbR als Familiengesellschaft liegt der Schwerpunkt auf dem Gesellschaftsvertrag, der das Verhältnis der Gesellschafter bestimmt. Inhalte sind:
- Welchen Zweck soll die Familiengesellschaft verfolgen?
- Wie hoch sollen die Einlagen sein?
- Wie wird die Verantwortung der Geschäftsführung verteilt?
- Mit welchem Prozess soll die Gesellschaft aufgelöst werden?
- Wie sollen Verluste und Gewinne verteilt werden?
- Was passiert beim Tod eines Gesellschafters?
- Was passiert wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte?
Werden diese Fragestellungen im Gesellschaftsvertrag nicht klar geregelt, greifen stattdessen die gesetzlichen Vorschriften. Diese sind oft nicht im Sinne Ihrer Familiengesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag ist daher für die GbR besonders wichtig.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Schritt 5 - Eröffnung des Geschäftskontos
Wir empfehlen für die GbR die Eröffnung eines Geschäftskontos. Es erleichtert die Organisation. Viele Banken bieten ein Geschäftskonto für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts an.
Schritt 6 - Abschlussberatung
Im Anschluss findet ein abschließenden Gespräch statt. Häufig haben Gründer zu Beginn des Prozesses nicht alle Fragen parat und es treten weitere praxisrelevante Unklarheiten während der Gründung auf. Häufige Beratungsfelder der Abschlussberatung sind etwa steuerliche Pflichten oder Buchhaltung.
Schritt 6 - Abschlussberatung
Schritt 7 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Basierend auf den Ergebnissen der Abschlussberatung erfolgt die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt und ggf. die gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt. Danach ist die GbR-Gründung abgeschlossen. Beim Paket “PLUS” erstellen wir Ihre steuerliche Anmeldung und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein (ELSTER).
Familien-KG gründen in 11 Schritten – Ablauf der Familiengesellschafts-Gründung als KG Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Familiengesellschafts-Gründung als KG
Die Gründung einer KG durchläuft in der Regel folgende Schritte:
1. Kostenlose Erstberatung
2. Gründungsberatung vom Anwalt
3. Überprüfung des Firmennamens
4. Individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere Gesellschaftsvertrag
5. Notarielle Beurkundung
6. Eröffnung Geschäftskonto und Einzahlung Stammkapital
7. Eintragung der KG ins Handelsregister
8. Abschlussgespräch
9. Eröffnungsbilanz
10 Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung
11. Transparenzregister
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Ablauf der Familien KG-Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Zu Beginn beraten wir Sie. Wir klären insbesondere, welche Rechtsform für Ihre Familiengesellschaft passt. KG, GmbH, GbR? All das besprechen wir vorab.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie bevorzugen eine Kommanditgesellschaft? Ihr persönlicher Anwalt berät Sie nun zu allen rechtlichen Aspekten. Die wichtigsten Themen der Gründungsberatung sind:
- Die richtige Rechtsform
- Die Bezeichnung des Geschäftszweckes
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Geschäftsführung
- Einlage
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Firmenname
Sodann prüfen wir Ihren gewünschten Firmennamen auf die Erfüllung der Anforderungen nach Handelsrecht. Der Name darf z:B. nicht schon vergeben oder irreführend sein und muss Unterscheidungskraft haben. Viele Gründer melden aus Unwissenheit unabsichtlich unzulässige Namen an. Wir wissen das zu verhindern.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Wir stellen dann die individuellen Gründungsunterlagen zusammen.
Der Gesellschaftsvertrag einer KG kann flexibel gestaltet werden. Eine Herausforderung sind bei der KG das Ausmaß an Freizügigkeit bei der Gestaltung der Geschäftsführung und die Alleinvertretungsbefugnis der Komplementäre. Der Gesellschaftsvertrag sollte deshalb präzise Bestimmungen enthalten.
Wir bieten Ihnen die KG-Gründung zum Festpreis, unabhängig vom Umfang des Gesellschaftsvertrags, an. Wird eine Einflussnahme der Kommanditisten auf die Geschäftsführung, etwa für wichtige Geschäfte, gewünscht, so sollte sich dies im Gesellschaftsvertrag niederschlagen.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Schritt 5 - Notarieller Beurkundungstermin
KGs sind ins Handelsregister einzutragen . Eine notarielle Beurkundung der Gründungsunterlagen ist daher zwingend.
Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos
Nun kann das Geschäftskonto eröffnet werden. Damit die beschränkte Haftung der Kommanditisten rechtsgültig ist, haben sie die im Handelsregister ausgewiesene Haftsumme zu hinterlegen.
Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos
Schritt 7 - Eintragung
Anschließend kann die KG in das Handelsregister eingetragen werden.
Schritt 8 - Abschlussberatung
Im Anschluss findet ein abschließenden Gespräch statt. Häufig haben Gründer zu Beginn des Prozesses nicht alle Fragen parat und es treten weitere praxisrelevante Unklarheiten während der Gründung auf. Häufige Beratungsfelder der Abschlussberatung sind etwa steuerliche Pflichten oder Buchhaltung.
Schritt 8 - Abschlussberatung
Schritt 9 - Eröffnungsbilanz
Bei den Paketen „Rechtssicher“ und „PLUS“ unterstützen wir Sie auch bei der Eröffnungsbilanz bzw. Sie erhalten ein Muster.
Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Basierend auf den Ergebnissen der Abschlussberatung erfolgt die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt und ggf. die gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt. Beim Paket “PLUS” sind die steuerliche Anmeldung und der USt.-ID Antrag inbegriffen; wir reichen alles elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein
Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Schritt 11 - Transparenzregister
Die meisten Gesellschafter sollten als “wirtschaftlich Berechtigte” in das Transparenzregister eintragen werden.
Familien-GmbH gründen in 11 Schritten – Ablauf der Familiengesellschafts-Gründung als GmbH Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Familiengesellschafts-Gründung als GmbH
Eine GmbH Gründung läuft folgendermaßen ab:
- 1. Kostenlose Erstberatung
- 2. Anwaltliche Gründungsberatung
- 3. Check des Firmennamens
- 4. Erstellung maßgeschneiderter Gründungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag)
- 5. Notartermin
- 6. Geschäftskontoeröffnung, Stammkapitaleinzahlung
- 7. Eintragung ins Handelsregister
- 8. Abschlussgespräch
- 9. Erstellung der Eröffnungsbilanz
- 10. Steuer- und Gewerbeanmeldung
- 11. Eintragung ins Transparenzregister
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Ablauf der Familien-GmbH-Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Welche Rechtsform soll Ihre Familienfirma haben? Können Sie die zur Gründung einer GmbH erforderliche Einlage aufzubringen? Kommen alternativ andere Gesellschaftsformen in Betracht? Bei der Rechtsformwahl spielen Haftungsbeschränkung, Image, Aufwand, Steuern usw. eine Rolle. Bei einer kostenlosen Erstberatung sprechen wir darüber.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Es folgt eine anwaltliche Gründungsberatung, die als Grundlage für den individuell auf Ihre Bedürfnisse angepassten Gesellschaftsvertrag dient. Wir erstellen einen individuellen Gründungsplan. In der Gründungsberatung wird auf alle für die Erstellung der Gründungsunterlagen wichtigen Aspekte eingegangen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Firmenname
Wir begleiten das Firmennamen-Vorabstellungnahmeverfahren bezüglich Ihres Wunsch-Firmennamens bei der für Sie zuständigen IHK / HWK. Firmenrechtliche Bedenken könnten die Eintragung ins Handelsregister verzögern oder Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist mancherorts kostenpflichtig.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Sodann erstellt Ihr Gründungsrechtsanwalt auf Grundlage des Besprochenen Ihre individuelle GmbH-Satzung. Auch alle weiteren erforderlichen GmbH-Gründungsunterlagen werden erstellt.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Schritt 5 - Notarieller Beurkundungstermin
Sodann steht der notarielle Beurkundungstermin an. Hier erscheinen Sie persönlich und weisen sich aus.
Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos
Nächster Step ist die Geschäftskontoeröffnung und Stammkapital-Einzahlung. Wir bereiten für Sie den Termin bei der Bank vor. Zahlen Sie dann die erforderliche Einlage ein.
Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos
Schritt 7 - Eintragung
Anschließend kann die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden.
Schritt 8 - Abschlussberatung
Im Anschluss findet ein abschließenden Gespräch statt. Wir weisen Sie auf die wichtigsten Pflichten beim Start der GmbH sowie die Pflichtanmeldungen hin und gehen das Wichtigste durch. Sie erhalten auch Gelegenheit, noch Fragen an uns zu stellen. Sie erhalten von uns als “Zugabe” auch noch einige hilfreiche Musterverträge.
Schritt 8 - Abschlussberatung
Schritt 9 - Eröffnungsbilanz
Im Paket „Rechtssicher“ ist eine Muster-Eröffnungsbilanz enthalten. Wählen Sie das Paket „PLUS“, so erstellen wir für Sie eine Eröffnungsbilanz und übermitteln sie elektronisch an das zuständige Finanzamt (eBilanz+).
Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Wir kümmern uns auf Wunsch um die gewerbliche Anmeldung. Wählen Sie das Paket “PLUS”, so erstellen wir auch Ihre steuerliche Anmeldung und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie beim zuständigen Finanzamt elektronisch ein (ELSTER).
Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Schritt 11 - Transparenzregister
GmbH sowie die “wirtschaftlich Berechtigten” werden in das Transparenzregister eintragen. Bei Auftrag übernehmen wir gerne diese Eintragung.
Familien-Holding gründen in 16 Schritten – Ablauf der Familiengesellschafts-Gründung als Holding Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Familiengesellschafts-Gründung als Holding
Die Gründung einer Holding durchläuft folgende Schritte:
- 1. Kostenlose Erstberatung
- 2. Anwaltliche Gründungsberatung
- 3. Erstellung der Holding-Struktur
- 4. Prüfung der Firmennamen
- 5. Erstellung der Gründungsunterlagen
- 6. Notarielle Beurkundung Mutter
- 7. Eröffnung des Geschäftskontos Mutter
- 8. Eintragung der Mutter ins Handelsregister
- 9. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Mutter
- 10. Notarielle Beurkundung Tochter oder Töchter
- 11. Eröffnung des Geschäftskontos Tochter oder Töchter
- 12. Eintragung der Tochter oder Töchter ins Handelsregister
- 13. Anwaltliche Abschlussberatung
- 14. Eröffnungsbilanz
- 15. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Tochter oder Töchter
- 16. Eintragung in das Transparenzregister
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Ablauf der Familien-Holding-Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Insbesondere bei sehr großen Vermögen kommt auch eine Holdingstruktur in Betracht. Bei einer kostenlosen Erstberatung sprechen wir darüber, ob dies in Ihrem Fall denkbar und und welche Art von Holding für Sie interessant wäre.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Es folgt eine anwaltliche Gründungsberatung Ihr Gründungsrechtsanwalt durchleuchtet Ihr Vorhaben mit Ihnen aus rechtlicher Perspektive. Eine Holding Gründung muss umfangreich und detailliert geplant werden. Gerne erarbeiten wir Ihr Holding-Modell, das die von Ihnen gewünschten Vorteile mit sich bringt und zu Ihrem Unternehmen passt. Gleichzeitig besprechen wir mit Ihnen alle wichtigen Punkte der Gesellschaftsverträge der Holding-Mutter und Tochter bzw. Töchter.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Holding-Struktur
Basierend auf der Intensivberatung entwerfen wir Ihre Holding-Struktur. Wie viele Unternehmen sind erforderlich und in welchem Verhältnis sollen sie zueinander stehen? Wir erörtern mit Ihnen den rechtlichen Handlungsrahmen, der zum Erhalt der unternehmerischen Vorteile einzuhalten ist.
Schritt 4 - Firmenname
Wir begleiten das Firmennamen-Vorabstellungnahmeverfahren bezüglich Ihres Wunsch-Firmennamens bei der für Sie zuständigen IHK / HWK. Firmenrechtliche Bedenken könnten die Eintragung ins Handelsregister verzögern oder Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist mancherorts kostenpflichtig.
Schritt 4 - Firmenname
Schritt 5 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Sodann erstellt Ihr Gründungsrechtsanwalt auf Grundlage des Besprochenen Ihre Gründungsunterlagen. Es werden die Unterlagen der Mutter- sowie aller Tochtergesellschaften erstellt. Um die Holding nach Ihren Vorstellungen zu strukturieren, werden die Gesellschaftsverträge der Unternehmen aufeinander abgestimmt.
Schritt 6 - Notarieller Beurkundungstermin Mutter
Sodann steht der notarielle Beurkundungstermin der Muttergesellschaft an. Hier erscheinen Sie persönlich und weisen sich aus.
Schritt 6 - Notarieller Beurkundungstermin Mutter
Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos Mutter
Nächster Step ist die Geschäftskontoeröffnung für die Mutter. Es ist die entsprechende Stammeinlage der Holding-Mutter zu leisten. Wir bereiten für Sie den Termin bei der Bank vor. Zahlen Sie dann die erforderliche Einlage ein.
Schritt 8 - Eintragung Mutter
Anschließend kann die Muttergesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden.
Schritt 8 - Eintragung Mutter
Schritt 9 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung Mutter
Wir bereiten die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter vor.
Schritt 10 - Notartermine Tochtergesellschaften
Danach folgen die Notartermine für die Beurkundung der Holding-Tochtergesellschaft(en) .
Schritt 10 - Notartermine Tochtergesellschaften
Schritt 11 - Geschäftskonto Tochter
Nachdem die Tochter/Töchter-Gründungsunterlagen beurkundet sind, wird auch für sei je ein Geschäftskonto eröffnet und Stammeinlagen der Töchter eingezahlt.
Schritt 12 - Handelsregister Tochter
Es folgen die Eintragungen im Handelsregister .
Schritt 12 - Handelsregister Tochter
Schritt 13 - Anschlussgespräch
Um die Vorteile einer Holding optimal zu nutzen, muss der rechtlich zulässige Handlungsrahmen eingehalten werden. Da hier oft Fragen erst während der Gründung aufkommen, klären wir diese im Abschlussgespräch.
Schritt 14 - Eröffnungsbilanz
Beim Paket „Rechtssicher“ erhalten Sie eine Muster-Eröffnungsbilanz. Beim Paket „PLUS“ erstellen wir eine die Eröffnungsbilanz Ihres Unternehmens und übermitteln sie elektronisch an das zuständige Finanzamt (eBilanz+).
Schritt 14 - Eröffnungsbilanz
Schritt 15 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung Tochter
Wir bereiten auf Wunsch die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Tochter/Töchter vor. Beim Paket “PLUS” erstellen wir Ihre steuerliche Anmeldung und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein (ELSTER).
Schritt 16 - Transparenzregister
Holding sowie die “wirtschaftlich Berechtigten” werden in das Transparenzregister eintragen. Bei Auftrag übernehmen wir gerne diese Eintragung.
Schritt 16 - Transparenzregister
[cta_button_unter title=”Familiengesellschaft Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/online-mandatieren” pdftext=”” ]
Vorteile und Nachteile der Familiengesellschafts-Gründung
Die Familiengesellschaft bietet ihren Gründern viele Vorteile. Natürlich bestehen auch einige Nachteile. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht dazu.
Vorteile der Familiengesellschafts-Gründung
Vermögensbündelung und Schutz
In einer Familiengesellschaft lässt sich Familienvermögen sowohl bündeln als auch schützen: Vor dem Zerfall im Erbfall (Erbstreitigkeiten; Pflichtteile, Zugriff von Schwiegerkindern), bei Scheidungen, vor dem Gläubigerzugriff usw.
Beispiele:
- Anders als bei einer Erbengemeinschaft kann es bei einer Familiengesellschaft keine Teilungsversteigerung geben.
- Gläubiger einzelner Familienmitglieder haben keinen Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen,
- Der geschiedene Ehegatte eines Gesellschafters kann nicht auf das Vermögen zugreifen, etwa wegen Unterhaltsforderungen.
Infolge der Trennung von Privatvermögen der Familienmitglieder und dem Vermögen der Gesellschaft kann letzteres auch einfacher verwaltet werden; es ist in einer getrennten Rechtsform gebündelt.
Gebündelte Weitergabe von Vermögen
Das Familienvermögen kann über Generationen weitergegeben werden, ggf. auch stufenweise. Die Übertragung ist einfach, da Gesellschaftsanteile übertragen werden können.
Hält die Gesellschaft viele verschiedene Vermögensgegenstände, muss nicht für alle einzeln die Erbfolge geregelt werden. Es wird letztlich nur die Erbfolge bezüglich eines Vermögensgegenstandes geregelt.
Kontrolle erhalten
Der Vermögensinhaber kann die Kontrolle behalten, etwa als Geschäftsführer, durch besondere Stimmrechte und Beschränkungen oder andere Regelungen im Gesellschaftsvertrag, ggf. auch durch einen vertraglich festgeschriebenen Rückforderungsvorbehalt (z.B. bei Tod des Erwerbers, Scheidung, wegen groben Undanks usw.).
So kann Vermögen zwar frühzeitig auf Kinder, Enkel usw. übertragen werden, aber die Verfügungsgewalt weitgehend erhalten bleiben.
Der Vermögensinhaber kann auch Gewinnbezugsrechte behalten. Alle können zu Lebzeiten von der Familiengesellschaft profitieren.
Steuervergünstigungen
Es können Steuervergünstigungen genutzt werden. Vorteile gibt es etwa bei der
- Erbschafts- und Schenkungssteuer (Beispiel: Eltern können z.B. sukzessive alle 10 Jahre Vermögen an die Kinder übertragen und dabei Freibeträge nutzen.) oder der
- Einkommensteuer (steuerlich günstige Verteilungsmöglichkeit der Einkünfte auf die Gesellschafter).
- Die Grunderwerbsteuer für Immobilien entfällt in der Regel.
- Ausnahmen von der Gewerbesteuerpflicht nach §9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz: Wenn die Familien-GmbH ausschließlich der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes dient, entfällt die Gewerbesteuer. Es ist nur Körperschaftsteuer (15 %) zu zahlen.
Einbeziehung Minderjähriger
Auch minderjährige Kinder können bereits beteiligt werden. Wird die Familiengesellschaft z.B. als KG gegründet, können sie problemlos Kommanditisten werden.
Verantwortung lernen
Die nachfolgende Generation lernt beizeiten, Verantwortung für das Familienvermögen zu übernehmen und damit diszipliniert umzugehen.
Nachteile der Familiengesellschafts- Gründung
Kosten
Die Errichtung einer Familiengesellschaft kostet Geld. Sie müssen z.B. mit Beratungs-, Notar- und ggf. Register-/Eintragungskosten rechnen
Verwaltungsaufwand
Für die Gesellschaft fällt Verwaltungsaufwand an, je nach Rechtsform ist z.B. ein Jahresabschluss zu erstellen..
Stimmrechte
Sollen Entscheidungen getroffen oder der Gesellschaftsvertrag geändert werden, sind dazu entsprechende Stimmenmehrheiten erforderlich.
Veröffentlichungspflicht
Wer eine Familien-GmbH gründet, hat einen Jahresabschluss (mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dritte erhalten durch diese Veröffentlichungspflicht natürlich Informationen über das Familienvermögen.
[cta_button_unter title=”Familiengesellschaft Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/online-mandatieren” pdftext=”” ]
Dauer der Gründung
Die Mindest-Gründungsdauer beträgt z.B. bei der GbR 2 -4 Tage. Im Regelfall nimmt die Gründung aber mehr Zeit in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Abschlussberatung und abhängig von der Rechtsform. Nachfolgend ein Überblick; je nach Einzelfall können die geschätzten Zeiten abweichen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
[cta_button_unter title=”Familiengesellschaft Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/online-mandatieren” pdftext=”” ]
Steuern, Buchhaltung und Gewerbeanmeldung am Beispiel GbR
Besteuerung der Gesellschafter
Die Familiengesellschaft als GbR ist ein Zusammenschluss von mit einander verwandten Gesellschaftern. Je nach Gewinnverteilung müssen sie ihre Gewinne bei sich versteuern.
Einkommenssteuer
Die Höhe der Einkommenssteuer wird am persönlichen Steuersatz des Gesellschafters bemessen. Natürliche Personen zahlen ihre gewöhnliche Einkommenssteuer. Durch geschickte Verlagerung auf Familienmitglieder und Ausnutzung von Freibeträgen und niedrigeren Progressionsstufen lassen sich bei der Familiengesellschaft Steuern sparen.
Solidaritätszuschlag
Im Rahmen der Einkommenssteuer müssen Gesellschafter auch einen Solidaritätszuschlag zahlen. Dieser liegt bei 5,5 Prozent der Einkommenssteuer.
Gesellschafter von Personengesellschaften profitieren seit 2021 allerdings von der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages in Abhängigkeit von ihrem zu versteuernden Einkommen.
Besteuerung der Gesellschaft
Die Gesellschaft selber muss ihre Betriebsgewinne nicht intern versteuern. Sie unterliegt jedoch regelmäßig anderen Steuersätzen. Es können Umsatzsteuer, bei Angestellten Lohnsteuer, Kirchensteuer und ggf. auch Gewerbesteuer anfallen.
Steuerfragebogen – steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
Ihre GbR muss beim Finanzamt angemeldet werden (§ 14 GewO). Nur so können Sie eine Steuernummer erhalten, mit der Rechnungen gestellt werden können. Wir übernehmen die steuerliche Anmeldung und Ausfüllung des Steuerfragebogens für Sie. Nachdem die Anmeldung erfolgt ist, können Sie Ihre ersten Rechnungen stellen.
Gründungskosten nur bei Übernahme im Gesellschaftsvertrag absetzbar
Die Kosten der Gründung der GbR können nur steuerlich abgesetzt werden, wenn es so im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist. Wir fügen diese Klausel in die individuellen Verträge ein.
Gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen
Verfolgen Sie mit der Gründung Ihrer GbR auch ein gewerbliches Geschäftsmodell, so muss eine gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen werden.
Art der Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanzierung
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ihren Gewinn nach zwei Methoden ermitteln: Der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und dem Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung). Bei einem Umsatz von unter 500.000 € und einem Jahresgewinn von unter 50.000 € ist die Einnahmenüberschussrechnung anwendbar. Bei höheren Summen kommt die Bilanzierung in Form des Betriebsvermögensvergleichs in Betracht.
Ausgliederung der Buchhaltung an Steuerberater oder Buchführungsbüro
Erfahrungsgemäß sind die Gründer besser aufgestellt, die den Buchhaltungsaufwand an einen Steuerberater oder einen Buchhaltungsservice ausgliedern. Für Sie minimiert sich der Aufwand auf das Aufbewahren und Weiterleiten von Rechnungen und Quittungen.
Fragen und Antworten zur Gründung einer Familiengesellschaft
Bei der Gründung einer Familiengesellschaft haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Welche Vorteile hat die Familiengesellschaft ?”
- “Wie lassen sich Zugriffe Dritter vermeiden?” oder
- “Muss die GbR-Familiengesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Wo muss eine GbR-Familiengesellschaft angemeldet werden?
Die GbR muss steuerlich, u.U. auch gewerblich angemeldet werden, wenn es ein gewerbliches Geschäftsmodell gibt.
Was ist der Vorteil zur Erbengemeinschaft?
Die Vermögens-Übertragung erfolgt einfach durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern oder durch Änderung der Anteilsverhältnisse. Es muss keine Teilungsversteigerung befürchtet werden.
Ist ein Notartermin notwendig?
Das hängt von der Rechtsform ab. Bei der GbR ist er nicht vorgeschrieben, aber es macht Sinn, Gesellschaftsvertrag und Vermögenswerte notariell zu beurkunden.
Muss die GbR-Familiengesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden?
Die GbR ist keine Firma und unterfällt nicht dem HGB. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht vorgesehen. Nur wenn die GbR in eine OHG umgewandelt würde wäre dies anders.
Wie kann man sicherstellen, dass Familienmitglieder keinen Schaden anrichten?
In den Gesellschaftsvertrag können Verbote und Gebote aufgenommen werden. Kinder oder Enkel können z:B. auch zunächst schrittweise Anteile erhalten und zunehmend Verantwortung übernehmen. Der Vermögensinhaber kann aber auch alleiniger Geschäftsführer sein.
Wie kann der Zugriff Außenstehender auf das Vermögen verhindert werden?
Vor Personen wie geschiedenen Gatten, eigentlich Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern kann das Familienvermögen durch Klauseln im Gesellschaftsvertrag geschützt werden.
Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch eine Checkliste herunterladen, um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

[teambox-unter]
[prinz-unter]
Jetzt direkt Ihr Unternehmen gründen lassen!
Sie haben eine allgemeine Fragen zum Thema? Wir beantworten Sie hier gerne kostenfrei!
Stellen Sie hier Ihre Frage
Steuer
03 Mai 2022/1 Kommentar/in GbR GründungGründung Ug oder gbr hängt für uns davon ab was insgesamt am ende Steuerlich vorteilhaft ist. Was ist Steuertechnisch Vorteilhaft? Danke und Gruß Sener
GbR Gründung
02 Dez. 2020/1 Kommentar/in GbR GründungKann auch jemand der schon einmal eine Insolvenz hatte Gesellschafter in einer GbR werden?
Existenzgründung
26 Sep. 2019/1 Kommentar/in GbR GründungGuten Tag, meine Frage ist: Wir wollen im ausland produzierte Produkte in Deutschland importieren und verkaufen.”Möbelbranche” Wir sind 2 Partnern. Wir haben schon ein Firma “GmbH” im Ausland. Wir übrlegen ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung mit minimal Kosten hier in Deutschland gründen. Was für eine Gründung würde sinnvoll für uns? Sollen wir eine Zweig-Niederlassung oder […]
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
AGB
ERSTELLEN
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Unternehmensrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).



