Eine Familiengesellschaft gründen
Sie planen eine Familiengesellschaft (Familienpool) zu gründen, um die reibungslose Weitergabe von Privat- oder Betriebsvermögen (Stichwort Unternehmensnachfolge) innerhalb der Familie für die Zukunft sicherzustellen, es in einer Organisationsstruktur zusammenzufassen und dabei von Steuervorteilen zu profitieren?
Sie möchten erreichen, dass Ihr Familienvermögen in der nächsten Generation nicht zersplittert oder zerschlagen werden kann, etwa durch Erbfolge, Scheidungen usw.? Es soll an die nächste Generation übertragen oder über mehrere Generationen hinweg erhalten werden? Gleichzeitig möchten Sie zu Lebzeiten noch selbst über Ihr Vermögen verfügen können und die Kontrolle nicht vorschnell abgeben?
Ein Vorteil von Familiengesellschaften besteht darin, dass sie eine schrittweise Vermögensnachfolge ermöglichen und dabei die Kontrolle behalten werden kann.
Eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft ist besonders geeignet bei Vermögenswerten, die schwierig zu teilen sind, wie etwa Immobilien. So ist eine frühzeitige Übertragung an die nächste Generation möglich, ohne dass Vermögen aufgeteilt werden müsste oder die Verfügungsmöglichkeit verloren ginge.
Die vermögensverwaltende Familiengesellschaft ist auch ein Steuersparmodell. Es fällt z.B. keine Grunderwerbsteuer an. Erblasservermögen kann zu Lebzeiten übertragen und die Bildung einer Erbengemeinschaft vermieden werden. Die Übertragung des Familienvermögens wird vorrangig durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern gesteuert. Bei der Einkommensteuer gibt es steueroptimierte Verteilmöglichkeiten der Einkünfte auf die Gesellschafter.
Je nach bevorzugter Gesellschaftsform kann eine Steuerung durch Mehrheitsbeteiligung erfolgen, wie bei der Familien-GbR oder GmbH. Denkbar ist aber auch eine Steuerung aufgrund der Gesellschafterstellung (z.B. bei einer KG).
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Familiengesellschaft schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.
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Kernpunkte Familiengesellschafts-Gründung
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.