• Familiengesellschaft gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Eine Familiengesellschaft gründen

Sie planen eine Familiengesellschaft zu gründen, um die reibungslose Weitergabe von Privat- oder Betriebsvermögen (Stichwort Unternehmensnachfolge) innerhalb der Familie für die Zukunft sicherzustellen und dabei von Steuervorteilen zu profitieren?

Sie möchten erreichen, dass Ihr Familienvermögen in der nächsten Generation nicht zersplittert oder zerschlagen werden kann, etwa durch  Erbfolge, Scheidungen usw.? Gleichzeitig möchten Sie zu Lebzeiten noch selbst über Ihr Vermögen verfügen können und die Kontrolle nicht vorschnell abgeben?  Eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft kann ein guter Weg dazu sein. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Gründung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Familiengesellschaft schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.

Wir gründen Ihre Familiengesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.