• Einbringung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH oder Holding: Bundesweit mit Anwalt

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Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH oder Holding einbringen

Die Einbringung eines Einzelunternehmens – ob ein Gewerbe, einen Freiberuf oder eine kaufmännische Firma – in eine GmbH oder eine Holding ist ein häufiger Umwandlungsweg.

Die Gründe hierfür sind meistens:

  1. Private Enthaftung: Die GmbH beschränkt Ihre Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten auf die Kapitalgesellschaft und nimmt Ihr Privatvermögen aus. Die Holding führt zusätzlich zum Vermögensschutz durch Verteilung der Haftung auf die Tochterunternehmen
  2. Steuervorteile: Sie sparen Steuern. Die GmbH wird mit der Körperschaftssteuer besteuert – ein positiver Gewinnvortrag ist deutlich günstiger. Die Holding erlaubt Ihnen, Vermögen in der Muttergesellschaft anzusparen und langfristig zu investieren sowie Anteile an den Tochtergesellschaften steuergünstig zu verkaufen
  3. Ansehen: Die GmbH ist eine angesehene Rechtsform

Nachfolgend lesen Sie alles Wichtige über die Einbringung Ihres Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Holdingstruktur.

Methoden der Einbringung und ihre Ziele

Eine Umwandlung durch Einbringung hat im Vergleich zur Neugründung und Beendung des ursprünglichen Unternehmens erhebliche Vorteile. Die gängigen Einbringungsmethoden – und ihre jeweiligen Vorteile – sind:

  1. Aufgeld-Sachagio: Schnellste und unkomplizierteste Einbringungsmethode mit allen Steuervorteilen (insbesondere Rückwirkung von 8 Monaten) und ohne  Unternehmensbewertung
  2. Sachgründung: Bareinlage der Zielgesellschaft wird durch eingebrachtes Unternehmen (nach teilweiser Bewertung) ersetzt
  3. Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz (§ 123 ff. UmwG): Gesamtrechtsnachfolge. Dazu ist eine Unternehmensbewertung und die Inventur aller bestehenden Dauerschuldverhältnisse erforderlich

Daneben gibt es auch andere Methoden der Einbringung wie Aufspaltung, Abspaltung oder Verschmelzung.

Steuerlich gibt es eine Rückwirkung von 8 Monaten (§ 20 UmwStG): Gewinne können ab einem zurückliegenden Stichtag steuerbegünstigt der GmbH – auch bei einer Holding fast immer die Zielgesellschaft – zugeordnet werden.

Zudem gehen damit Vorteile der GmbH oder einer Holding einher: Persönlicher Haftungsausschluss und günstigerer Gewinnvortrag bei der GmbH sowie zahlreiche Steuervorteile der Holding wie Spardosenfunktion oder steuergünstiger Anteilsverkauf im Fall eines Exits.

Wir begleiten Ihre Einbringung- Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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