Bauherrengemeinschaft gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Bauherrengemeinschaft gründen – Gründung einer Bauherrengemeinschaft
Wer eine Immobilie bauen möchte, der hat es derzeit schwer. Steigende Zinsen, hohe Baukosten, Material- und Handwerkermangel machen das Bauen teuer – für viele gar unerschwinglich. Das heißt aber nicht zwingend, dass der Traum von der eigenen Immobilie ausgeträumt ist.
Eine Möglichkeit, trotz der widrigen Bedingungen Wohneigentum zu schaffen, bieten so genannte Bauherrengemeinschaften, auch Baugemeinschaften oder Baugruppen genannt. Ihre Mitglieder teilen sich dabei die Kosten.
Das Ganze läuft so ab, dass alle Mitglieder Miteigentumsanteile am Grundstück erwerben, die unterschiedlich groß sein können, und die Bauherrengemenschaften den Bau dann gemeinsam in Auftrag gibt. Die Kosten, die jeder zu tragen hat, hängen von seinen Anteilen ab.
Zumeist werden Bauherrengemeinschaften ins Leben gerufen, indem die Bauherren eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Die einzelnen Bauherren werden Gesellschafter der GbR. Es gibt alternativ aber auch Genossenschaftsmodelle.
Sie wollen eine Bauherrengemeinschaft als GbR gründen? Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre GbR schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller GbR Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.
- Es gibt bei der GbR kein Mindest-Stammkapital
- Der GbR Gesellschaftsvertrag bedarf keiner notarielliellen Beurkundung
Wir gründen Ihre GbR – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Baugemeinschaft Gründung
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Online GbR Gründung oder Terminvereinbarung
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer GbR. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen der Gründung, Kosten und Ablauf.

Gründung Ihrer GbR
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen GbR Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Erstellung Ihrer Steueranmeldung.
Überblick Bauherrengemeinschaft
Zu einer Bauherrengemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um gemeinsam Immobilieneigentum/ Wohnraum zu schaffen. Die Gründung erfolgt meist in Form einer GbR.
- Die GbR ist eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter privat haften
- Die Gründung einer GbR erfordert kein Mindest-Stammkapital
- Gründen müssen sie mindestens zwei Gesellschafter. Für eine Einzelperson ist eine Gründung nicht möglich.
- Die GbR hat gem. Rechtsprechung des BGH eine eigene Rechtspersönlichkeit analog § 124 Abs. 1 HGB. Sie kann eigene Geschäfte vornehmen, Eigentum erwerben, klagen und verklagt werden.
Gesetzesänderung ab 2024
Mit dem Gesetz zur umfassenden Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kommen ab 2024 insbesondere auf die GbR wichtige Neuerungen zu. GbRs müssen dann u.a. entscheiden, ob sie sich ins neue Gesellschaftsregister eintragen lassen möchten. Alles Wichtige lesen Sie unter den nachfolgenden Button.

GbR Gründen: Unsere Pakete
Die Bauherrengemeinschaft im Detail
Zu Bauherrengemeinschaften schließen sich oft Personen zusammen, die einander bereits kennen. Bei den Bauprojekten handelt es sich meist um Wohnanlagen mit mehreren Wohneinheiten, Mehrgenerationenhäuser oder Gebäude mit Gemeinschaftseinrichtungen.
Bauherrengemeinschaften können ihre Projekte individuell nach ihren Vorstellungen planen, auf Bauträger verzichten, Architekten und Handwerker gemeinsam beauftragen und dabei Kosten sparen. Kommunen bieten für Baugemeinschaften auch oft Förderprogramme an.
Die Gründung in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist wegen der geringen Gründungsanforderungen und dem überschaubaren Verwaltungsaufwand besonders beliebt.
Bauherrengemeinschaften als GbR
Die GbR ist eine Personengesellschaft, die durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet wird, in dem sich mindestens zwei Gesellschafter zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes – hier der Errichtung einer Immobilie – zusammenschließen (§ 705 BGB).
Der GbR Gesellschaftsvertrag bedarf grundsätzlich keiner Form, kann also mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Eine anwaltliche Vertragsgestaltung ist im Fall der Baugemeinschaft aber ratsam. Bauprojekte erstrecken sich naturgemäß über mehrere Jahre. Möchte zwischenzeitlich z.B. ein Gesellschafter der GbR kündigen oder aus ihr austreten stellt sich die Nachfolgefrage. Ebenso wenn ein Mitglied der Baugruppe verstirbt. Insbesondere Nachfolgeregelungen sollten im Gesellschaftsvertrag eindeutig festgelegt werden.
Wer Mitglied einer Bauherrengemeinschaft wird, der haftet für deren Verbindlichkeiten außerdem persönlich mit seinem Privatvermögen. Fällt etwa ein Mitglied wegen finanzieller Probleme aus, so haben die übrigen dafür mit einzustehen. Der Bundesgerichtshof vertritt zwar den Standpunkt, dass bei einer Bauherrengemeinschaft die einzelnen Bauherren im Außenverhältnis nur in Höhe ihrer Anteile haften. Die Gesetzeslage geht dagegen von einer unbegrenzten Haftung aus. Wie die Haftung im Innenverhältnis genau ausgestaltet ist, sollte individuell im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.
Eine anwaltliche Vertragsgestaltung sorgt aus den o.g. Gründen insgesamt für mehr Rechtssicherheit. Auch eine notarielle Beurkundung kann in besonders komplexen Fällen sinnvoll sein.
Geschäftsführung durch Gesellschafter
Bei der GbR muss zwischen Geschäftsführung im Innenverhältnis und Vertretung im Außenverhältnis unterschieden werden. Die Geschäftsführung umfasst Tätigkeiten wie Buchführung, Korrespondenz etc. Im Außenverhältnis werden z.B. Verträge mit Handwerkern usw. geschlossen.
Laut Gesetz obliegt die Geschäftsführung allen Gesellschaftern. Im Sinne einer praktischeren Handhabung kann aber eine andere Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen werden, z.B. in Form eines Handlungsrahmens bis zu einer bestimmten Summe.
Gründungs-Kostenrechner
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Ziele der Bauherrengemeinschafts-Gründung
Ziel 1
Kostenersparnis
In einer Baugemeinschaft zu bauen spart Kosten und macht für viele Menschen das Bauen erst erschwinglich.
Ziel 2
Einfache Gründung
Es gibt keine Anforderungen an eine Mindesteinlage und nur geringe formale Voraussetzungen für die Gründung einer Baugemeinschaft als GbR. Formal ist die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags erforderlich. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig.
Ziel 3
Rechtssichere Gründung vom Anwalt
Bauherren, die eine Bauherrengemeinschaft gründen wollen, sollten wegen der damit verbundenen komplexen gesellschafts- und immobilienrechtlichen Fragen Rechtsrat einholen.
Mit uns vertrauen Sie auf eine erfahrene Gründungskanzlei mit mehreren tausend begleiteten Gründungsmandaten. Wir übernehmen den Gründungsprozess mit anwaltlicher Gewähr.
Ziel 4
Kaum Formalitäten
Die Gründung einer GbR mit unserer Hilfe entbindet Sie vom Großteil der Formalitäten des Gründungsprozesses. Unser erfahrenes Kanzleiteam steht Ihnen dabei während des gesamten Prozesses für Ihre Fragen zur Verfügung.
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Vorbereitung und Ablauf des Baus mit Bauherrengemeinschaft
Die Gründung sollte umfassend vorbereitet werden. Fehler im Gründungsprozess können entweder eine kostspielige Korrektur oder Neugründung erfordern.
- Zu Beginn sollten die Personen, welche die Baugemeinschaft gründen wollen, ihre Ziele und Pläne abstecken. Welche Art von Immobilie soll errichtet werden? In welcher Lage? Mit welcher Aufteilung und wie vielen Wohneinheiten?
- Es folgt dann der Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Weitere Personen können bis dahin noch mit eintreten oder andere aus dem Projekt aussteigen.
- Die Gesellschafter müssen nachweisen, dass sie die finanziellen Voraussetzungen und die Bontät für das Bauprojekt mitbringen. Der erste Weg führt daher zur Hausbank. Es wird sodann gemeinsam ein Finanzierungsplan erstellt. Manche Banken machen die Baufinanzierung davon abhängig, dass alle Mitglieder der Baugruppe bei ihnen finanzieren. Andere fordern, dass das Baugrundstück komplett eigenkapitalfinanziert ist und geben Kredite nur für den eigentlichen Bau der Immobilie. Die Konditionen müssen jeweils im Einzelfall geklärt werden.
- Von der Baugemeinschaft kann dann der Kaufvertrag über das Grundstück geschlossen und notariell beurkundet werden. Bei Grundstücken, die Kommunen speziell für Baugruppen ausgeschrieben haben, ist eine Bewerbung erforderlich. Die Kommune prüft die Bewerbung und erteilt entweder eine Zu- oder Absage. Innerhalb einer so genannten Anhandgabezeit muss die Baugruppe den Bau planen und der Kommune das Konzept und die Finanzierung vorlegen.
- Nach dem Grundstückskauf kann der Bauantrag eingereicht und es können Architekten, Projektkoordinatoren, Bauunternehmer usw. beauftragt werden.
Unterarten von Bauherrengemeinschaften
Man unterscheidet zwei Arten der privaten Bauherrengemeinschaften: Freie und betreute Bauherrengemeinschaften.
Freie Baugemeinschaften
Freie private Baugemeinschaften organisieren den gesamen Bau in Eigenregie. Von der Beantragung der Baugenehmigungen über die Beauftragung des Architekten und Bauplanung bis zur Verpflichtung von Bauunternehmen/Handwerkern und Bauüberwachung.
Dieses Modell ist mir viel Aufwand für die Mitglieder verbunden und erfordert auch einiges an Sachverstand und Know-how bzw. Erfahrung.
Betreute Baugemeinschaften
Bei betreuten privaten Baugemeinschaften wählen die Gesellschafter ein bereits existierendes Baukonzept aus, das von Baufirmen oder Architekten für Baugemeinschaften angeboten wird. Diese Firmen kümmern sich dabei dann um die Umsetzung und Koordination.
Bei diesem Modell ist weniger Fachwissen gefordert und es ist nicht so zeit- und arbeitsintensiv für die Baugruppe. Nachteile sind die geringere Flexibilität im Hinblick auf individuelle Wünsche und natürlich höhere Kosten.
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GbR Gründen in 7 Schritten – Ablauf der GbR Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf GbR Gründung
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durchläuft in der Regel folgende Schritte:
1. Kostenlose Erstberatung
2. Gründungsberatung durch Anwalt
3. Wahl der Geschäftsbezeichnung
4. Erstellung Gesellschaftsvertrag, Gründungsunterlagen
5. Kontoeröffnung
6. Abschlussberatung
7. Steueranmeldung
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Vorteile und Nachteile der Bauherrengemeinschafts-Gründung
Die Bauherrengemeinschaft bietet ihren Gründern viele Vorteile. Von der Einfachheit des Gründungsprozesses bis zur Bündelung der gemeinsamen Kräfte und finanziellen Möglichkeiten. Natürlich bestehen auch einige Nachteile. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht.
Vorteile der Baugemeinschafts-Gründung
Bauen wird erschwinglich
Mit den vereinten Kräften einer Baugemeinschaft zu bauen macht den Erwerb von Immobilieneigentum für viele Menschen überhaupt erst bezahlbar.
Kein Stammkapital nötig
Es gibt keine Anforderungen an das Stammkapital einer Bauherrengemeinschaft als GbR. Faktisch ist natürlich einiges an Kapital für das Immobilienprojekt erforderlich.
Einfache Gründung
Die Gründung einer Bauherrengemeinschaft als GbR kennt wenig Formalien. Das wichtigste Kriterium ist die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Allerdings ist die anwaltliche Erstellung eines Gesellschaftsvertrags zu empfehlen.
Als erfahrene Gründungskanzlei bieten wir Ihnen eine rechtssichere Gründung mit anwaltlicher Gewähr. Von der Erstellung des individuellen Gesellschaftsvertrags bis hin zur steuerlichen Anmeldung übernehmen wir die Gründung für Sie!
Geringer bürokratischer Aufwand
Der Verwaltungsaufwand der GbR ist gering. Es gibt keine Bindung an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung oder Pflicht zur Bilanzerstellung. Eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung ist ausreichend.
Nachteile der Baugemeinschafts-Gründung
Enge Abstimmung erforderlich
Alle Entscheidungen über das Bauprojekt müssen gemeinsam getroffen werden. Dies kann bei abweichenden Vorstellungen zu Streitigkeiten führen, die das Projekt verzögern oder gefährden.
Persönliche Haftung
Die Gesellschafter der Baugemeinschaft als GbR haften für die Schulden der Gesellschaft in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Daher kann das Risiko hoher privater Verluste nicht ausgeschlossen werden.
Ausstieg kann Probleme aufwerfen
Gesellschafter der GbR können kündigen oder aus der GbR austreten. Kündigt ein Mitglied, so ist die gesamte GbR aufzulösen. Tritt es dagegen aus wichtigem Grund aus, so kann die GbR von den anderen Gesellschaftern fortgeführt werden. Es ist dann über eine Nachfolge zu entscheiden. Die Anteile des Ausgetretenden gehen auf den Eintretenden über.
Keine steuerlich günstige Möglichkeit der Gewinneinsparung
Die GbR muss keine Körperschaftssteuer zahlen. Die Gesellschafter müssen Gewinne aber in voller Höhe Ihres Einkommenssteuersatzes versteuern.
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Dauer der GbR Gründung
Die Mindest-Gründungsdauer einer GbR beträgt 2 Tage. Im Regelfall nimmt die Gründung einer GbR eher 4 Tage oder mehr in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Abschlussberatung. Nachfolgend ein Überblick; je nach Einzelfall können die geschätzten Zeiten abweichen.

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Steuern einer Bauherrengemeinschaft als GbR
Besteuerung der Gesellschafter
Die GbR Gesellschafter müssen – je nach Gewinnverteilung – Gewinne bei sich versteuern.
Die zu zahlende Einkommenssteuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz jedes Gesellschafters.
Im Rahmen der Einkommenssteuer müssen Gesellschafter oft auch einen Solidaritätszuschlag zahlen. Gesellschafter von Personengesellschaften profitieren seit 2021 allerdings von der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages in Abhängigkeit von ihrem zu versteuernden Einkommen.
Besteuerung der Gesellschaft
Die Gesellschaft selber muss ihre Betriebsgewinne nicht intern versteuern. Sie unterliegt jedoch folgenden Steuern:
- Die Umsatzsteuer ist für alle Einnahmen abzuführen. Der Steuersatz liegt in Höhe von 19%.
- Unterhält die GbR Angestellte, so ist für diese die Lohnsteuer abzuführen, ggf. auch Kirchensteuer.
- Verfolgt die GbR ein gewerbliches Geschäftsmodell, so muss sie Gewerbesteuer abführen.
Die Grunderwerbssteuer
Baugemeinschaften haben für den Baugrund Grunderwerbssteuer zu zahlen. Erwerben sie nur ein Grundstück und beauftragen danach den Bau, so fällt diese Steuer allein für das Baugrundstück an. Erwerben sie dagegen Grundstück und Bauleistungen aus einer Hand, so ist die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Preis zu zahlen.
Kosten der GbR Gründung
GbR Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer GbR entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 709,– € (“Rechtssicher”) oder 959,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 120,- (Musterprotokoll) und 236,- € (individuelle Satzung) |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig 120,- € | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € |
Gründung einer GbR zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für GbR Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
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Fragen und Antworten zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bei der Gründung einer UG haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Wie ist die Haftung bei einer GbR?”
- “Wie viele Gesellschafter sind für die GbR-Gründung notwendig?” oder
- “Muss die GbR ins Handelsregister eingetragen werden?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur GbR Gründung.
Wer haftet bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Die Gesellschafter haften für alle Schulden der GbR vollumfassend mit ihrem Privatvermögen. Es gibt keine Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung. Auch wenn sich gegen bestimmte Risiken Versicherungen abschließen lassen, droht beim Betrieb einer GbR ein wirtschaftlicher Totalverlust für ihre Inhaber.
Für besonders riskante Geschäfte ist die GbR somit nicht geeignet. Freiberufler können meistens eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Wer ist der Geschäftsführer einer GbR?
Die Geschäftsführung einer GbR bezeichnet die Organisation der inneren geschäftlichen Prozesse. Sie ist von der (Außen)-Vertretung zu unterscheiden. Nach §§ 717, 664, 713 BGB sind beide organschaftliches Gesellschaftsrecht und daher nicht übertragbar. Eine Fremdgeschäftsführung ist bei der GbR somit immer ausgeschlossen. Somit können nur die Gesellschafter selber de Geschäftsführung übernehmen.
Wo muss eine GbR angemeldet werden?
Je nach Art des verfolgen Geschäftsmodells muss eine GbR steuerlich und gewerblich angemeldet werden. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt im Form des steuerlichen Fragebogens ist in jedem Fall vorzunehmen. Bei gewerblichen Geschäftsmodellen ist zudem eine Anmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen. Ist der Umsatz der GbR höher als 500.000 €, so wird sie automatisch zur OHG, womit eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend wird.
Welche Steuern fallen bei der GbR an?
Für die GbR selber fällt keine Besteuerung der Gewinne an. Die Gesellschafter müssen diese in Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes und je nach Gewinnverteilung versteuern.
Die GbR selber zahlt
- Umsatzsteuer von 19%, wenn keine Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG angewandt wird,
- Lohnsteuer, wenn Mitarbeiter angestellt sind, sowie
- Gewerbesteuer, wenn es sich um einen gewerblichen Betrieb handelt.
Welche Kosten fallen bei der Gründung einer GbR an?
Wir bieten Ihnen die GbR-Gründung zum Festpreis an. Da keine notarielle Beurkundung notwendig ist, fallen die Kosten geringer aus, als etwa bei einer GmbH oder einer UG.
Lediglich die Gewerbeanmeldung, die zwischen 10 und 60 Euro kosten kann, fallen an. Die steuerliche Anmeldung ist kostenlos, ebenso wie die IHK-Beiträge in den ersten beiden Jahren.
Wird ein Geschäftskonto für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) benötigt?
Wir empfehlen die Eröffnung eines Geschäftskontos für die GbR-Gründung. Dadurch treten Sie im Geschäftsverkehr seriöser auf. Gleichzeitig vereinfacht es die finanzielle Organisation der GbR. Gewinne können auf dem Konto vereinnahmt und von dort an die beteiligten Gesellschafter ausgezahlt werden.
Wie viele Gesellschafter sind für die GbR-Gründung notwendig?
Für die Gründung einer GbR sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig.
Die Personen können juristisch oder natürlich sein. Eine gesetzliche Obergrenze ist nicht festgelegt.
Besteht bei der GbR eine Nachschusspflicht?
Die Nachschusspflicht bezeichnet die Pflicht der Gesellschafter über die eigentliche Stammeinlage hinaus Gelder nachschießen zu müssen.
Eine gesetzliche Nachschusspflicht wie bei der GmbH oder der UG existiert für die GbR nicht. Sie könnte jedoch existieren, wenn sie im Gesellschaftsvertrag eingebracht wurde. Dies ergibt durchaus Sinn, um den Bestand der Gesellschaft in Krisenzeiten zu sichern. Droht eine Insolvenz, kann eine Nachschusspflicht die Liquidität sichern und das Unternehmen somit vor dem Aus bewahrt werden.
Benötigt die GbR ein festgelegtes Stammkapital?
Nein, für die Gründung einer GbR ist kein festes Stammkapital vorgeschrieben. Anders als bei der UG oder der GmbH existieren hier keine gesetzlichen Anforderungen.
Dennoch sollte Ihr Unternehmen mit ausreichend Kapital ausgestattet werden. Nach mehr als 1000 Unternehmensgründungen können wir Ihnen im Rahmen der Abschlussberatung einen passenden Richtwert für gängige Geschäftsmodelle mitgeben.
Können die Anteile einer GbR verkauft werden?
Eine Abtretung der Anteile der Gesellschaft ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Die Vorschriften des BGB sehen vor, dass die Gesellschaft ohne Kündigungsfrist von einem der Gesellschafter gekündigt werden kann.
Um einen Verkauf der Gesellschaft zu ermöglichen, muss eine derartige Regelung im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Dadurch wäre ein Abtretung der Geschäftsanteile an einen Dritten denkbar und möglich.
Wie kann die GbR aufgelöst werden?
Die GbR kann auf unterschiedlichen Wegen aufgelöst werden. Das Gesetz sieht hierfür mehrere Arten vor:
- Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglich werdens des Zweckes (§ 726 BGB)
- Auflösung durch Tod eines der Gesellschafter (§ 727 BGB)
- Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters (§ 728 BGB)
- Auflösung durch Insolvenz bei Privatinsolvenz einer der Gesellschafter oder mangelndem Gesellschaftsvermögen (§ 728 BGB)
Weitere Gründe können dem Gesellschaftsvertrag entstammen.
Die Auflösung einer GbR durchläuft in der Regel drei Phasen:
- Der Beschluss der Auflösung durch die Gesellschafter
- Die Liquidation bzw. Auseinandersetzung
- Die Vollbeendigung mit Informationen an Ämter und Behörden.
Welcher Kontorahmen ist für die GbR geeignet?
Da die GbR nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet ist, besteht kein Bedarf am Standardkontenrahmen (SKR). Besteht dieser Bedarf, so wird sie automatisch zur OHG.
Danach sind die Kontenrahmen 03 und 04 eine passende Wahl.
Was ist eine BGB-Gesellschaft?
Die BGB-Gesellschaft ist eine andere Bezeichnung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihr Name stammt daher, dass sich ihre gesetzliche Grundlage im BGB, dem bürgerlichen Gesetzbuch, ansiedelt.
Wann ist die GbR-Gründung passend?
Die GbR eignet sich in unterschiedlichen Situationen. Häufig wird sie von Freiberuflern gegründet, die sich zusammenschließen. So agieren Anwälte oder Ärzte in der Gemeinschaftspraxis häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Für gewerbliche Geschäftsmodelle, die gemeinsam von mehr als einer Person verfolgt werden müssen, eignet sich die GbR hervorragend für die Anfangsphase, die als Testballon bezeichnet wird. Ist eine bestimmte Umsatzgrenze erreicht, kann aus der GbR eine UG oder GmbH gegründet werden.
Langfristig entscheiden sich viele Unternehmer für eine GbR, wenn sie den geringen laufenden Verwaltungsaufwand attraktiv finden und die größten wirtschaftlichen Risiken ihres Geschäfts mit einer entsprechenden Versicherung deckeln konnten. Sie sind jedoch eher dem freiberuflichen Spektrum zuzuordnen.
Muss die GbR ins Handelsregister eingetragen werden?
Die GbR ist keine Firma und unterliegt somit nicht den Anforderungen des HGB. Eine Eintragung ins Handelsregister ist somit nicht vorgesehen. Erst wenn die GbR in eine OHG umgewandelt wird, was ab einer bestimmten Umsatzgröße der Fall ist, ist eine Eintragung vorgesehen.
Wer vertritt die GbR vor Gericht?
Die Stellvertretung nach § 164 Abs. 1 BGB ermöglicht der GbR sich durch einen Gesellschafter vertreten zu lassen. Die Person wird dadurch in Stande versetzt, alleine rechtserhebliche Handlungen vorzunehmen. Das schließt die Vertretung vor Gericht ein. Dies muss allerdings im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer GbR und einer OHG?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die offene Handelsgesellschaft (OHG) ähneln sich stark. Dennoch unterliegen sie einigen Unterschieden, die es festzuhalten gilt.
- Buchführung: Die offene Handelsgesellschaft unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzerstellung. Der laufende Verwaltungsaufwand ist somit ungleich höher als der der GbR, die lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen muss.
- Handelsregister: Die GbR unterliegt keiner Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister, da sie keine Firma ist. Die offene Handelsgesellschaft hingegen muss eingetragen werden.
- Gesellschaftszweck: Die GbR muss nicht unbedingt einen unternehmerischen Zweck verfolgen. Der gemeinsame Zweck kann unterschiedlicher Natur sein. Für die Gründung einer OHG hingegen muss ein Handelsgewerbe vorliegen.
- Firmenname: Die OHG ist im Gegensatz zur GbR eine Firma. Daher kann der Name frei gewählt werden, solange das Kürzel „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“ angehängt wird. Die GbR hingegen muss den Vor- und Nachnamen der Gesellschafter tragen sowie eine Geschäftsbezeichnung.
Benötige ich ABG für meine GbR?
Wir empfehlen die Erstellung von ABG für jegliche Art der Selbstständigkeit. Sie dienen der Vereinfachung von sich wiederholenden Geschäften. Dadurch entfällt der Zwang die Bedingungen bei jedem Geschäft erneut aushandeln zu müssen. Häufige Vertragskonditionen sind:
- Lieferfristen
- Zahlungsweisen
- Haftung
- Porto- und Verpackunskosten
- Eigentumsvorbehalte
- Gerichtsstand
- Widerruf und Rückgabe
- Nutzungsrechte
Es ist möglich, AGB zu erstellen, die von der gängigen gesetzlichen Regelung abweichen. Sie müssen dafür allerdings der Inhaltskontrolle standhalten.
Jedes Unternehmen sollte über AGB verfügen, um gängige Prozesse zu vereinfachen.
Wann ist die Markenanmeldung sinnvoll?
In der heutigen Zeit werden Dienstleistungen, Produkte und Marketingansätze häufig kopiert. Durch die zunehmende Digitalisierung fällt es Konkurrenten einfacher, erfolgreiche Produkte oder Ansätze zu recherchieren und nachzuahmen.
Wenn Sie über eine einzigartige Dienstleistung oder ein Produkt verfügen, sollten Sie ein Markenanmeldung in Erwägung ziehen. Ist Ihre Marke erfolgreich eingetragen, stehen Ihnen unterschiedliche Mittel zur Hand, um sich gegen Nachahmungsversuche der Wettbewerber zu wehren:
- Die Berechtigungsanfrage
- Die Abmahnung
- Der vorläufige gerichtliche Rechtsschutz
- Die Klage
Als Rechtsfolge können Sie erwirken, dass die andere Partei sein Handeln unterlässt, Schadensersatz entrichtet, Auskunft erteilt oder sogar jegliche Produkte oder Materialien im Zusammenhang, die im Zusammenhang mit der Markenrechtsverletzung stehen, vernichtet.
Weitere Informationen zur Markenanmeldung finden Sie hier.
Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch eine Checkliste herunterladen, um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

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