Bauherrengemeinschaft gründen – Gründung einer Bauherrengemeinschaft
Wer eine Immobilie bauen möchte, der hat es derzeit schwer. Steigende Zinsen, hohe Baukosten, Material- und Handwerkermangel machen das Bauen teuer – für viele gar unerschwinglich. Das heißt aber nicht zwingend, dass der Traum von der eigenen Immobilie ausgeträumt ist.
Eine Möglichkeit, trotz der widrigen Bedingungen Wohneigentum zu schaffen, bieten so genannte Bauherrengemeinschaften, auch Baugemeinschaften oder Baugruppen genannt. Ihre Mitglieder teilen sich dabei die Kosten.
Das Ganze läuft so ab, dass alle Mitglieder Miteigentumsanteile am Grundstück erwerben, die unterschiedlich groß sein können, und die Bauherrengemenschaften den Bau dann gemeinsam in Auftrag gibt. Die Kosten, die jeder zu tragen hat, hängen von seinen Anteilen ab.
Zumeist werden Bauherrengemeinschaften ins Leben gerufen, indem die Bauherren eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Die einzelnen Bauherren werden Gesellschafter der GbR. Es gibt alternativ aber auch Genossenschaftsmodelle.
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- Es gibt bei der GbR kein Mindest-Stammkapital
- Der GbR Gesellschaftsvertrag bedarf keiner notarielliellen Beurkundung
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Baugemeinschaft Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.