Handwerker AGB Erstellung und Prüfung
Das Handwerk ist ein besonders breit gefächerter Wirtschaftsbereich. In Deutschland gibt es über eine Million kleine und mittelständische Handwerksunternehmen Viele davon gehören im weitesten Sinne zum Baugewerbe (Maler und Lackierer, Heizungsbauer). Doch auch Friseure, Schuhmacher oder Kraftfahrzeugtechniker sind dem Handwerk zuzuordnen.
Handwerker schließen mit Ihren Kunden so genannte Werkverträge ab. Diese richten sich nach den Regelungen de Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Mit individuellen AGB, die auf die jeweiligen Leistungen zugeschnitten sind, lassen sich jedoch Anpassungen vornehmen.
Der Werkvertrag unterscheidet sich fundamental von anderen Vertragsformen. Während z.B. beim Kaufvertrag eine Sache gegen Bezahlung den Eigentümer wechselt und beim Dienstvertrag vom Auftragnehmer nur eine Leistung, aber kein Erfolg geschuldet wird, ist der Werkvertrags durch eine Vorleistungspflicht des Handwerkers gekennzeichnet: Grundsätzlich muss ein Handwerker zuerst die gesamte Leistung erbringen, bevor er seine. Vergütung fordern kann. AGB schaffen allerdings die Möglichkeit, die gesetzliche Risikoverteilung zwischen Handwerker und Auftraggeber zugunsten des Handwerkers zu verlagern.
- Handwerker-AGB gestalten Ihre Abläufe einheitlich und effizient
- Mit AGB wählen Sie als Handwerker einen für Sie vorteilhafteren Rechtsrahmen
- Handwerker-AGB sorgen für Rechtssicherheit und eine bessere Kalkulierbarkeit Ihrer rechtlichen Risiken
- Manche Klauseln in AGB sind unzulässig und nichtig. Derartige AGB können auch zu Abmahnungen führen
Um AGB für Handwerker wasserdicht zu erstellen, sollten Sie einen versierten Unternehmensrechtsanwalt zu Rate ziehen.
Wir erstellen Ihre AGB – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.