Unter einer Zweigniederlassung versteht man eine vom Hauptunternehmen räumlich getrennte Niederlassung. Sie gehört rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich zum Hauptunternehmen, ist aber in der Lage, selbstständig am Geschäftsverkehr teilzunehmen, hat eigene Kompetenzen und kann bei einem möglichen Fortfall der Hauptniederlassung organisatorisch weiter bestehen.
Wenn eine Zweigniederlassung eigene Geschäfte vornimmt, so wird sie dabei vom Niederlassungsleiter nach außen vertreten. Schuldnerin von Verbindlichkeiten ist aber dennoch die Hauptstelle, da die Zweigniederlassung keine eigene juristische Person ist und daher nie selbst Träger von eigenen Rechten und Pflichten.
Merkmale einer Zweigniederlassung
In einer Zweigniederlassung bestehen nicht alle in der Hauptstelle vorhandenen Geschäftszweige. Sie kann zwar eigene operative Kompetenzen haben, z.B. einen eigenen Einkauf und Vertrieb. Bestimmte zentrale Bereiche bleiben jedoch in der Hauptstelle angesiedelt (z.B. Personal).
Der Name der Zweigniederlassung ist derselbe wie derjenige der Hauptstelle, kann aber einen Zusatz haben (z.B. „Niederlassung Köln“).
Auch Zweigniederlassungen können Rechnungsadresse sein. Als solche werden von der Finanzverwaltung, die damit der Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofs und Bundesfinanzhofs folgt, sogar Briefkastenadressen, Postfächer und c/o-Adressen sowohl von Lieferanten als auch von Rechnungsempfängern anerkannt, unter denen sie nicht einmal wirtschaftlich tätig sein müssen. Für den Vorsteuerabzug werden zwar Rechnungen mit vollständigem Namen und vollständige Anschrift benötigt. Dafür reicht aber jede Art von Anschrift aus, unter der das Unternehmen zu erreichen ist.
Gründungsvoraussetzungen
Eine Zweigniederlassung kann nur durch ein kaufmännisches Unternehmen gegründet werden.
Für die Gründung ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.
Eine Eintragung ins Handelsregister ist vorgeschrieben; zur Entstehung der Zweigniederlassung reicht allerdings ihre tatsächliche Einrichtung schon aus.
Zweigniederlassungen haben eine eigene Handelsregisternummer, einen eigenen Sitz und Gerichtsstand und eigenes Geschäftsvermögen.