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Immobiliengesellschaft, Wohnungsunternehmen gründen

Sie planen eine Immobiliengesellschaft  zu gründen, um Steuervorteile nutzen zu können?  Sie möchten wissen, wie dabei genau vorzugehen ist? Wir beantworten die zentralen Fragen.

Wer Immobilien vermietet oder vermarktet und dadurch Erträge erwirtschaftet, der hat diese i.d.R. mit seinem persönlichen Steuersatz (bis 45 Prozent) zu versteuern. Wenn Sie für Ihre Immobilie(n) allerdings eine Immobiliengesellschaft gründen, können Sie den Steuersatz deutlich senken.

Eine Immobiliengesellschaft ist als Kapital- oder Personengesellschaft möglich. Beliebt sind insbesondere die UG oder GmbH.

Wir gründen Ihre Immobiliengesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.