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Einen virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsvertrag VSOP erstellen

Im Geschäftsleben werden mit Mitarbeitern unterschiedliche Typen von Verträgen geschlossen. Einer davon ist der VSOP im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung, das „Virtual Stock Option Programm“. Neben einer solchen allgemeingültigen Regelungen, einheitlich für alle Begünstigten, können solche virtuellen Optionen (VSO) aber auch einzelvertraglich vereinbart werden.

Das Unternehmen bzw. die Geschäftsführung vereinbart bei einem VSOP mit  Mitarbeitern die Zuteilung virtueller Aktienoptionen. Der konkreten Zuteilung geht i.d.R. ein  Gesellschafterbeschluss voraus.

Zu einem bestimmten Datum können Begünstigte dann Unternehmensanteile  zu einem vorab vereinbarten Preis erwerben.

Der VSOP soll Anreize schaffen, langfristig im Unternehmen zu bleiben und sich aktiv für dessen Erfolg einzusetzen.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.