• Vermögensverwaltungs-Gesellschaft gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Vermögensverwaltungsgesellschaft oder Spardosen-GmbH gründen

Sie planen eine vermögensverwaltende Gesellschaft  zu gründen, um von  Steuervorteilen  zu profitieren?   Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer Erträge erzielt, der hat diese nicht selten  mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent zu versteuern.  Mit Hilfe einer vermögensverwaltenden Gesellschaft kann  die Steuer je nach Art der Einkünfte um bis zu  40 Prozent reduziert werden.

Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist zum Beispiel  als GmbH oder als Holding möglich. Oft spricht man auch salopp von einer Spardosen-GmbH. Sie bietet Ihnen die Chance, Steuern zu sparen.  Wichtig ist dafür allerdings, in welchen Bereichen die Gesellschaft tätig ist.

Eine vermögensverwaltende Gesellschaft ist nicht mit operativen Geschäften befasst, sondern nur mit Aufgaben der Verwaltung von Vermögen. Geht sie z.B. nicht nur der Vermögensverwaltung, sondern auch anderen Tätigkeiten nach, kann schnell Gewerbesteuer anfallen. Fließt Kapital von der vermögensverwaltenden Gesellschaft an die Gesellschafter, so werden ebenfalls Steuern fällig.

  • Die GmbH kann bereits mit einem Startkapital von 12.500 Euro gegründet werden
  • Mit einem Stammkapital von 25.000 € entfällt die private Haftung der Gründer
  • Die GmbH ist eine prestigeträchtige Unternehmensform und genießt ein hohes Ansehen

Wir gründen Ihre Vermögensverwaltungsgesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.