Trading-Gesellschaft gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Trading-Gesellschaft gründen – Gründung Wertpapier-Gesellschaft/ GmbH
Private Investoren müssen ihre Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie werden i.d.R. mit einem Steuersatz von 25 Prozent versteuert.
Diese Steuerbelastung ist hoch, wenn man sie mit der Steuer auf Gewinne aus Verkäufen in einer GmbH vergleicht, die bei nur 1,54 Prozent liegt.
Allerdings ist es in der GmbH nicht erlaubt, Aktienverluste gegen erzielte Gewinne aufzurechnen, was zu höheren abzuführenden Steuern führen kann. Zusätzlich führt die Auszahlung von Gewinnen an die Gesellschafter aufgrund der Kapitalertragsteuer zur Doppelbesteuerung.
Mit der Gründung einer Trading GmbH können Steuern gespart werden. Insbesondere bei langfristigen Reinvestitionen der erwirtschafteten Gewinne winken Vorteile.
Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem Beitrag
- Die GmbH kann bereits mit einem Startkapital von 12.500 Euro gegründet werden
- Mit einem Stammkapital von 25.000 € entfällt die private Haftung der Gründer
Wir gründen Ihre Traging-Gesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Trading-Gesellschaft Gründung
Inhaltsverzeichnis
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Online Gründung oder Terminvereinbarung
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Gesellschaft. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Gesellschaft
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation der Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick GmbH-Gründung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine gut etablierte Rechtsform und gehört zum Standardrepertoire der deutschen Gründerszene.
- Gesellschafter der GmbH haften nicht privat und können so ihr unternehmerisches Risiko reduzieren
- Die Rechtsform der GmbH hat aufgrund des soliden Stammkapitals von 12.500 / 25.000 € ein hohes Renommee
- Rund 40 % aller Neugründungen in Deutschland sind GmbHs (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Aufgrund ihrer guten Reputation und der Haftungsbegrenzung für die Gesellschafter bietet die GmbH eine gute Möglichkeit, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen
Pakete GmbH
Was ist eine Trading-Gesellschaft?
Eine Trading GmbH unterscheidet sich rechtlich nicht von einer herkömmlichen GmbH, allerdings ist ihr Geschäftszweck auf Investition und Trading festgelegt.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Gründung, den Gesellschaftervertrag und die Haftung sind dieselben wie bei jeder Art von GmbH. Auch hinsichtlich der Verpflichtung der Gesellschafter, das Stammkapital von 25.000 Euro einzuzahlen.
Die Besteuerung einer Trading GmbH unterscheidet sich ebenfalls nicht von einer herkömmlichen GmbH. Allerdings kann die Gründung einer Trading GmbH für Privatanleger aufgrund der aktuellen Änderungen im Steuerrecht besonders vorteilhaft sein. Die Begrenzungen für den Verlustabzug wurden 2021 geändert, daher ist für viele Trader die Gründung einer Kapitalgesellschaft der beste Weg, um ihre Steuerlast zu senken.
Gründungs-Kostenrechner
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Ziele der Gründung
1. Ziel
Steuervorteile bei Wertpapieren sichern
Für Wertpapiere wie Aktien wird Abgeltungsteuer fällig. Im Gegensatz dazu kann eine Trading-Gesellschaft ihre Werbungskosten in voller Höhe absetzen. Interessanterweise können Kursgewinne auf Wertpapiere fast steuerfrei bleiben. Gemäß § 8b des Körperschaftsteuergesetzes sind Gewinnausschüttungen zu 95 Prozent steuerfrei, wenn die Anteile von einer Kapitalgesellschaft gehalten werden. Nur 5 Prozent der ausgeschütteten Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer (mit einem Steuersatz von 15 Prozent) als nicht steuerfreie Einnahmen.
2. Ziel
Steuervorteile bei Beteiligungsgewinnen sichern
Beteiligungsgewinne an Gesellschaften sind körperschaftsteuerfrei, wenn die Beteiligung mindestens 10 Prozent beträgt. Wenn die Beteiligung mindestens 15 Prozent beträgt, entfällt auch die Gewerbesteuer.
Auf Gewinnausschüttungen ist eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zu zahlen. Wenn die Gewinne in der Trading-Gesellschaft belassen werden, fällt jedoch keine Steuer an.
Durch die Gründung einer Trading-Gesellschaft kann eine erhebliche Ersparnis im Vergleich zum ohne eine solche Gesellschaft zu zahlenden Einkommenssteuersatz (oft 42-45 Prozent) erzielt werden.
2. Ziel
3. Ziel
Privatvermögen schützen
Durch die Gründung einer Trading-Gesellschaft können das Privatvermögen und das Betriebsvermögen klar voneinander getrennt werden. Im Falle von Verlusten der Gesellschaft bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter unberührt, während das Betriebsvermögen geschützt ist, wenn die Gesellschafter privat Verluste erleiden.
4. Ziel
Rechtssichere Gründung vom Anwalt
Eine rechtssichere Gründung ist von großer Bedeutung. Dafür wird der gesamte Gründungsprozess von einem Anwalt begleitet – von der Gründungsberatung und der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrages bis zur Eintragung ins Handelsregister. Auf diese Weise können rechtliche Fehler vermieden werden, die später zu viel Zeit und Aufwand führen können.
Eine Gründung mit uns entbindet Sie auch von den meisten Formalitäten des Gründungsprozesses. Dabei steht Ihnen unser in Gründungsfragen erfahrenes Kanzleiteam während des gesamten Gründungsvorgangs zur Verfügung.4. Ziel
Vorbereitung der Gründung
Bevor Sie eine Trading-Gesellschaft gründen, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob dies sinnvoll ist und welche Form am besten geeignet ist.
Für die Entscheidung für oder gegen eine Gründung sind Faktoren wie die Zusammensetzung Ihres Vermögens (z. B. Wertpapiere, Immobilien usw.) und Ihr Einkommensteuersatz von Bedeutung. Sie müssen auch die Kosten berücksichtigen, die mit der Einbringung Ihres Vermögens in eine Trading-Gesellschaft verbunden sind.
Die Höhe Ihrer Steuerersparnisse hängt auch davon ab, ob Sie in Zukunft Gewinnausschüttungen vornehmen oder sogar müssen. Nachdem Sie diese Überlegungen angestellt haben und sich für die Gründung einer Trading-Gesellschaft entschieden haben, sind die folgenden Gründungsschritte zu unternehmen.
Trading-GmbH gründen in 11 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Trading-GmbH Gründung
Eine Gründung läuft wie folgt ab:
- 1. Kostenfreie Erstberatung – u.a. Rechtsformwahl
- 2. Gründungsberatung vom Anwalt
- 3. Überprüfung des Firmennamens
- 4. Erstellung der Gründungsunterlagen – Gesellschaftsvertrag
- 5. Notarielle Beurkundung
- 6. Eintragung Transparenzregister
- 7. Eröffnung Geschäftskonto, Einzahlung Stammkapital
- 8. Eintragung Handelsregister
- 9. Abschlussgespräch
- 10. Eröffnungsbilanz
- 11. Steuer- und Gewerbeanmeldung
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Exkurs: Transparenzregister
Wegen des Geldwäschegesetzes (GwG) müssen die meisten Gesellschaften ab dem 30.06.2022 in das Transparenzregister eingetragen werden. In der Regel sind hier die Geschäftsführer gefragt.
Als wirtschaftlich Berechtigte werden Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % eingetragen, i.Ü. die an Abstimmung oder Erfolg Beteiligten.
Wird die Eintragung “vergessen”, drohen hohe Bußgelder bis zu 150.000 €.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.
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Vor- und Nachteile der Gründung einer Trading-GmbH
Vorteile
Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
Ihr Privatvermögen als Trader bzw. Gesellschafter ist durch die Haftungsbeschränkung geschützt. Für Verbindlichkeiten haftet nur die Trading-Gesellschaft (§ 13 GmbHG).
Privatsphäre
Die Trading GmbH tritt im Geschäftsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht im Namen des Traders, sondern unter dem Firmennamen geschlossen.
Steuerersparnisse und finanzielle Vorteile
Durch eine Trading-GmbH ist der Vermögensaufbau einfacher, da die Versteuerung von Dividenden im Anlagevermögen der GmbH geringer ist als im Privatvermögen. Bei realisierten Kursgewinnen ist der Steuervorteil sogar noch größer.
Ein-Mann-GmbH möglich
Bei einer Trading-GmbH brauchen Sie keine weiteren Gesellschafter. So können Sie auch alleine gründen und Ihr privates Vermögen schützen.
Volle Kontrolle
Als Geschäftsführer Ihrer eigenen Trading GmbH behalten Sie die Kontrolle, auch wenn das Geld nicht mehr auf Ihrem privaten Konto liegt.
Nachteile
Kostspielige Gründung
Für die Gründung einer Trading-GmbH ist eine Stammeinlage von 25.000 € bzw. 12.500 € nötig.
Es fallen Gründungskosten und laufende Kosten an, die sich nur bei hohen Vermögen (nicht unter mehreren hunderttausend Euro) oder Unternehmensbeteiligungen lohnen.
Steuern auf Auschüttungen
Die Ausschüttungen der Kapitalgesellschaft an die Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer. Daher ist eine jährliche Ausschüttung der Kapitalerträge nicht zu empfehlen.
Unternehmerpflichten
Als Geschäftsführer einer vermögensverwaltenden Gesellschaft gibt es Pflichten wie die ordentliche Buchführung. Jedes Jahr muss der Geschäftsführer einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet.
IHK-Beiträge sind zu zahlen.
Da sich ihre Mittel in Betriebsvermögen wandeln, ist außerdem Vorsicht bei Transaktionen geboten, die als verdeckte Gewinnausschüttungen eingestuft werden könnten.
Durchschnittiche Dauer der Gründung

Die Mindest-Gründungsdauer einer GmbH beträgt 8 Tage. Im Regelfall nimmt die Gründung einer GmbH eher 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Je nach Fall können diese Zeiten abweichen.
Die Gründung der Holding-Mutter als GmbH oder UG nimmt durchschnittlich 21 Tage in Anspruch.
Die Gründung der Holding-Tochter oder der Töchter nimmt im Durchschnitt denselben Zeitraum ein.
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Steuern einer Trading-Gesellschaft
Die Gründung einer Trading-Gesellschaft erfolgt in der Regel aufgrund der Steuervorteile, die sie bietet.
Personen, die den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer zahlen, profitieren in der Regel von einer Trading-Gesellschaft.
Besonders hohe Steuervorteile winken, wenn erzielte Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten und reinvestiert werden.
Die Trading-GmbH zahlt wie jede andere Kapitalgesellschaft:
- Körperschaftssteuer in Höhe von 15%
- Solidaritätszuschlag in Höhe von 0,825%
- Gewerbesteuer bei durchschnittlich 15%
- Umsatzsteuer bei 7% bzw. 19%
- Bei Gewinnausschüttungen die Kapitalertragssteuer mit Solidaritätszuschlag zu 26,5%
Aufgrund der hohen Besteuerung der Gewinnausschüttung lohnt sich die Gründung für einen einzelnen Unternehmer oft nicht. Ein Lösungsweg zur Vermeidung der Kapitalertragssteuer ist die Auszahlung des Geschäftsführergehalts, auf das nur Einkommenssteuer zu zahlen ist.
Nicht operativ tätige Trading-GmbHs sind meist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, da sie i.d.R. keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen haben. Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren zählen insofern nicht als Umsätze.
Seit 2020 gilt die Verlustverrechnung für Aktienanleger und seit 2021 auch für Investoren in Features, Termingeschäfte und Optionen.
Aufgrund dieser Änderung kann sich der Wechsel in eine Trader GmbH lohnen, insbesondere auch im Bereich der Kryptowährungen.
Nach einer Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 20 Abs. 6) gilt nun eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 € pro Jahr. Diese Änderung hat für Privatanleger zur Folge, dass sich Futures, Optionen und CFDs kaum noch wirtschaftlich handhaben lassen.
Daher ist die Gründung einer Trader GmbH jetzt besonders zu empfehlen. Sie unterliegt verschiedenen Steuerpflichten, wie der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Wenn Aber der Verkauf von Aktien mit Gewinn erfolgt, fallen in der Regel als Steuern nur fünf Prozent in Form von “nicht abziehbaren Betriebsausgaben” an. Außerdem sind Verluste aus Aktiengeschäften der GmbH abzugsfähig und mit den Gewinnen aus dem Aktienhandel der Trader GmbH verrechenbar, was entscheidende Vorteile für Trader bietet. Allerdings unterliegen ausgezahlte Dividenden aus Aktien im Streubesitz der Gewerbe- und Körperschaftsteuer.
Steuererleichterungen
Bei einer Trading-GmbH werden Aktien-Veräußerungsgewinne nur mit 1,5 Prozent versteuert. Dividenden unterliegen demgegenüber Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (ca. 16 Prozent).
Die Veräußerung börsengehandelter Aktien-Indexfonds (Exchange Traded Funds, kurz ETF)) ist zu 80 Prozent körperschaftsteuerbefreit und zu 60 Prozent gewerbesteuerbefreit.
Die Steuerbefreiung nach § 8b KStG, die 95 Prozent der Veräußerungsgewinne von Aktien steuerfrei stellt, erfasste früher nur das Anlagevermögen. Seit 2017 ist diese Regelung auch auf das Umlaufvermögen anwendbar, sofern die geplante Haltezeit länger als zwölf Monate beträgt. Die tatsächliche Haltedauer spielt hierbei keine Rolle.
Allerdings ist es entscheidend, dass die GmbH kein Finanzdienstleistungsunternehmen ist, um von dieser Steuerbefreiung zu profitieren. Für Anteile, die von Finanzdienstleistungsunternehmen gehalten werden, ist § 8b nicht anwendbar.
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Stolpersteine erkennen und umgehen
Wenn Sie eine Trading-Gesellschaft gründen möchten, sollten Sie die wichtigsten Stolpersteinekennen, um diese umgehen zu können. Dazu gehören folgende:
Unverhältnismäßiger Aufwand und Kosten
Die Gründung einer Trading-Gesellschaft kann mit erheblichen Steuerersparnissen verbunden sein, jedoch sollten die Gründungs- und Verwaltungskosten sowie der damit verbundene Aufwand sorgfältig abgewogen werden. In der Regel lohnt sich die Gründung nur dann, wenn die Gesellschafter über ein überdurchschnittlich hohes persönliches Einkommen verfügen.
Nachteile bei Gewinnausschüttungen
Die erwirtschafteten Gewinne der Trading-Gesellschaft sind Betriebsvermögen, während die Gesellschafter lediglich Anteile an der Gesellschaft halten. Bei einer Ausschüttung der Gewinne erfolgt jedoch eine zusätzliche Besteuerung, da jeder Gesellschafter die Gewinne persönlich versteuern muss. Aus diesem Grund ist es vorteilhafter, die Gewinne in der Gesellschaft zu belassen und weiter zu investieren. Allerdings ist die Gesellschaft dadurch in ihrer Flexibilität eingeschränkt.
Gewerbliche Tätigkeit
Eine Trading-Gesellschaft, die gewerblich tätig wird, muss dann zusätzlich Gewerbesteuer zahlen.
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Kosten der GmbH Gründung
GmbH Kosten im Überblick
Bei der Gründung entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 319,– € (“Gründungspaket START-UP”), 1.019,– € (“Rechtssicher”) oder 1.379,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (Individuelle Satzung) |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei, ausnahmsweise in manchen Städten/Gemeinden ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig zwischen 170,- € und 240,- € | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
| Eintrag Transparenzregister | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. | Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €. Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €. |
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten je Gesellschaft | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 1.019,– € (“Rechtssicher”) oder 1.379,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten je Gesellschaft | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (Individuelle Satzung) |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei, ausnahmsweise in manchen Städten/Gemeinden ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig zwischen 170,- € und 240,- € je Gesellschaft | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
| Eintrag Transparenzregister | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. | Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €. Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €. |
Gründung zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für GmbH Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere GmbH gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
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Fragen und Antworten zur Gründung einer Trading-GmbH
Bei der Gründung einer GmbH haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Wie wird der Gewinn einer GmbH verteilt?” oder
- “Was ist der Unterschied von GmbH und GmbH & Co. KG?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Kann ich mit der GmbH bereits vor der Eintragung in das Handelsregister tätig werden?
Sie wollen endlich mit der Geschäftstätigkeit starten und Ihre Ideen in die Tat umsetzen? Dies geht bereits vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie dabei die folgenden zwei Punkte beachten :
- Beachten Sie, dass Sie stets den Zusatz „GmbH i. G.“ (GmbH in Gründung) verwenden sollten.
- Die GmbH i. G.“, „kann“ zwar alles, was eine eingetragene GmbH kann. Jedoch findet in dieser Zeit keine Haftungsbeschränkung auf das bloße Gesellschaftsvermögen statt. Die Gesellschafter haften also persönlich mit ihrem (privaten) Vermögen.
- Falls Sie Auftraggebern, Kunden usw. eine Rechnung ausstellen wollen, sollten Sie sich eine vorläufige Steuernummer beim zuständigen Finanzamt ausstellen lassen.
Was muss bei der Namensgebung der GmbH beachtet werden?
Aus Marketing-Perspektive bietet die GmbH den Vorteil der freien Namensfindung. Es kann somit ein Firmenname gewählt werden, der frei und im Einklang mit der Marketing-Strategie gewählt werden kann. Insgesamt unterliegt er jedoch den rechtlichen Rahmenbedingungen.
So darf der GmbH-Name
- nicht irreführend (§ 30 Abs. 1 HGB),
- muss aber unterscheidunsgkräftig (§ 18 Abs. 1 HGB) sein und
- nicht bereits verwendet (§ 30 Abs. 1 HGB) werden.
Zudem muss das entsprechende Kürzel der Rechtsform angehängt werden. Zur Auswahl stehen „GmbH“, „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „Ges. m. b. Haftung“.
Was ist eine GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform der GmbH und der Kommanditgesellschaft. Im Grunde handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern ein juristisches Konstrukt. Durch die mehrfache Bestätigung durch Urteile verschiedener Gerichte ist die GmbH & Co. KG mittlerweile fester Bestandteil der deutschen Unternehmenslandschaft.
Sie ist grundsätzlich eher eine Personengesellschaft anstatt einer Kapitalgesellschaft. Das Gerüst beruht auf der KG. Anstelle einer natürlichen Person als vollhaftenden Kommanditisten einzusetzen, wird die GmbH als vollhaftende Partei eingesetzt. Somit wird die Haftung von einer natürlichen Person auf eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft umgewälzt und die Vollhaftung aufgehoben.
Das Konstrukt ist für stille Investoren steuerlich vorteilhaft. Ein stiller Investor kann als Komplementär agieren, anstatt als Gesellschafter einer GmbH. Wäre dies der Fall so müsste er seine Betriebsgewinne einer Steuerlast von über 50% unterlegen. Als Komplementär könnte er Betriebsgewinne entnehmen, die lediglich in der Höhe seines persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuert werden.
Wie haftet der Geschäftsführer einer GmbH?
Im Grunde haftet die GmbH als juristische Personen selbst für die Schulden der Gesellschaft mit ihrem Betriebsvermögen. Allerdings unterliegt der Geschäftsführer bestimmten Pflichten, deren Verletzungen zu einer privaten Haftung seiner Person führen können.
Die Grundlage dafür findet sich in §43 GmbHG. Meistens betrifft die persönliche Haftung des Geschäftsführers Angelegenheiten im Bereich des:
- Steuerrechts und Sozialversicherungen
- Im Rahmen des Insolvenzrechts
- Bei sonstigen Eintritt eines Schadens im Rahmen der Verletzung seiner Sorgfalt.
Somit kann ein Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn er fahrlässig gegen seine Pflichten als Geschäftsführer verstößt.
Wie viele Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer sind für die GmbH vorausgesetzt?
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass für die GmbH-Gründung mehrere Gesellschafter benötigt werden. Auch für Einzelpersonen kann die Gründung sinnvoll sein. Möglich ist es in jedem Falle.
Eine Obergrenze für die Beteiligung mehrerer Gesellschafter existiert jedenfalls nicht. Theoretisch können dutzende Gesellschafter beteiligt werden. Allerdings wird das Vertragsverhältnis untereinander immer schwieriger.
Ab einer gewissen Umsatzgrenze ist Gründung einer GmbH & Co. KG empfehlenswert, da stille Investoren steuerlich vorteilhaft beteiligt werden können.
Wie ist die Gewinnverteilung einer GmbH?
Im Regelfall findet einmal pro Jahr eine Gewinnausschüttung der Betriebseinnahmen unter den Gesellschaftern statt. Der genaue Zeitpunkt und auch die Häufigkeit kann jedoch individuell im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden.
Der prozentuale Anteil am Gewinn der Gesellschaft unterliegt ebenfalls der individuellen Regelung im Gesellschaftsvertrag. Meistens richtet sich der Anteil nach der Höhe der erbrachten Stammeinlage.
Damit eine Ausschüttung allerdings stattfinden kann, muss das Betriebsvermögen die Stammeinlage überschreiten. Sie kann nicht als Gewinn ausgeschüttet werden, sondern muss im Unternehmen verbleiben. Zudem können vertraglich zusätzliche Beträge festgelegt werden, die als Rücklage einbehalten werden.
Worauf muss ich achten, wenn ich Texte oder Bilder aus dem Internet nutze?
Der Schutz des geistigen Eigentums war schon immer ein großes, auch medial geführtes Thema. Auch Sie als Gründer sollten auf diesem Feld in Grundzügen informiert sein.
Besonders zu beachten ist das Urheberrecht beim Betrieb von Internetseiten, aber auch beim Erstellen von Werbeflyern oder Produktbeschreibungen. Wer gegen das geltende Urheberrecht verstößt, kann von Mitbewerbern abgemahnt werden, was hohe Kosten zur Folge hat. Erschwerend kommt hinzu, dass solche Verstöße leicht beweisbar sind. Ein Konkurrent hätte durch einen einfachen Screenshot bzw. eine Broschüre den Verstoß bereits nachgewiesen.
Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz durch das Urheberrechtsgesetz. Ganz konkret zählen zu diesen Werken Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Texte, Software, Filme, Musikstücke, Tabellen und vieles mehr (§ 2 UrhG). Wenn Sie solche Inhalte für Ihre Werbemaßnahmen nutzen möchten, benötigen Sie die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers im Vorfeld der Nutzung (Nutzungslizenz).
Aus Erfahrung wissen wir, dass besonders häufig die ungenehmigte Benutzung fremder Bilder zu rechtlichen Komplikationen führen kann. Ohne die Zustimmung des Urhebers dürfen Sie weder spontane Handy-Aufnahmen, noch ein aufwendig bearbeitetes Bild eines Star-Fotografen für Ihr Unternehmen verwenden.
Ein anderes besonders häufig auftretendes Problem ist das Kopieren von fremden Produktbeschreibungen ohne Zustimmung des Erstellers. Wenn Sie solche Texte für Ihre Webseite verwenden, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht.
An dieser Stelle gilt es, mit einem verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Sie können sich nicht durch das Nennen des Urhebers (beispielsweise unter dem Foto) von der Haftung befreien. Sie brauchen unbedingt die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers.
Umgekehrt schützt das Urheberrecht allerdings auch das geistige Eigentum Ihres Unternehmens. Sie sind beispielsweise Urheber der Werke Ihrer Angestellten und freien Mitarbeiter. Sie können die Werke Ihrer Mitarbeiter wirtschaftlich verwerten, selbst wenn diese das Unternehmen verlassen (§ 43 UrhG).
Außerdem brauchen Sie für Ihren geschäftlichen Auftritt im Internet in der Regel ein Impressum nach § 5 TMG. Zu solchen Auftritten Zu solchen Auftritten gehören neben Webseiten auch Auktionsangebote bei eBay, E-Mail-Newsletter, aber auch Auftritte bei Facebook, Google + und gegebenenfalls auch XING. Notwendig ist hier eine hinreichende kommunikationsbezogene Eigenständigkeit.
Lesen Sie hier näheres zum Umfang des Urheberrechtes (Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Texte, Software, Filme, Musikstücke, Tabellen), den Voraussetzungen für das Vorliegen einer ungenehmigten Nutzung sowie den Voraussetzungen für eine wirksame Erlaubnis sowie den dazugehörigen Praxistipps, dem rechtlich richtigen Verhalten gegenüber Ihren Arbeitnehmern, der Urheberbezeichnungsregel sowie der genauen Ausgestaltung der Impressumspflicht.
Wozu dienen AGB? Welche Funktion haben sie?
Selbstständige und Unternehmer verfolgen oft ähnliche, sich wiederholende Geschäfte. Jedes Geschäft unterliegt allerdings bestimmten Konditionen. Je nach Art des Geschäfts, ob es sich um ein Produkt oder eine Dienstleistung handelt. Häufige Vertragskonditionen betreffen:
- Lieferfristen
- Zahlungsweisen
- Haftung
- Porto- und Verpackunskosten
- Eigentumsvorbehalte
- Gerichtsstand
- Widerruf und Rückgabe
- Nutzungsrechte
Damit nicht vor jedem Geschäft derartige Konditionen erneut ausgehandelt werden müssen, werden allgemeine Geschäftsbedingungen verfasst. Im Rahmen der individuellen Vertragsfreiheit kann ein Anbieter Geschäftsbedingungen verfassen, die von der Norm der gesetzlichen Regelung abweichen. Dafür müssen die AGB allerdings einer Kontrolle standhalten.
Unternehmen und Selbstständige benötigen AGB, um den Geschäftsablauf zu vereinfachen.
Warum ist die Anmeldung einer Marke sinnvoll?
Gerade in der digitalen Wirtschaft, aber auch in klassischen Geschäftsbereichen werden Produkte, Dienstleistung und Marketing-Ansätze häufig kopiert. Nicht nur Produkte oder Dienstleistung, sondern eindeutige Aspekte, die ein Kunde normalerweise mit Ihrem Angebot in Verbindung bringen würde, werden kopiert.
Damit Sie sich gegen derartige Wettbewerber wehren können, sollte eine Marke angemeldet werden. Das deutsche Markenrecht ist sehr durchdacht, sodass sich auch das europäische Markenrecht an ihm orientiert.
Es zielt nicht nur auf den Schutz des Markennamens oder des Logos ab, sondern kann auch auf Formen eingetragen werden. Zudem werden auch ähnliche Marken vor der Eintragung geblockt, die im normalen Verkehrsumfeld, also Ihrem Kundenkreis, eine Verwechslungsgefahr oder eine Rufausbeutung hervorrufen würden.
Wir empfehlen daher eine Markenanmeldung, gerade für die wichtigsten Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens.
GmbH Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch einige unserer Muster ansehen oder eine Checkliste herunterladen um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.
GmbH Checkliste Download
Bei der Gründung einer GmbH sind bestimmte Punkte zu beachten. Diese haben wir für Sie in einer Checkliste zum Ablauf einer GmbH Gründung zusammengefasst.
GmbH Satzung Download
Die Satzung einer GmbH (oder auch Gesellschaftsvertrag) ist die Grundlage der Firma. Sie regelt die zur Gründung notwendigen Punkte und das Verhältnis der Gesellschafter zueinander. Falls möglich, erhalten unsere Mandanten deshalb eine individuelle Satzung.
Beispiel einer GmbH Satzung mit Einbringung eines PKW (Sachgründung)
GmbH Musterprotokoll Download
Das GmbH Musterprotokoll ist eine sehr vereinfachte Variante der GmbH Satzung. Wichtige Bestimmungen werden nicht getroffen. Deshalb raten wir meistens von einer Gründung mit dem Musterprotokoll ab. Mandanten erhalten eine individuelle GmbH Satzung zum selben Festpreis.
GmbH Unterlagen Download
Gerne begleitet unsere Kanzlei Ihre GmbH Gründung – Sie können sich dabei alleine auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Laden Sie sich die Auftragsunterlagen runter und lassen Sie sie uns ausgefüllt zukommen:
- per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder
- per Fax (0221 – 6777 005-9) oder
- per Post (KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, 50674 Köln).

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