Trading-Gesellschaft gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Trading-Gesellschaft gründen – Gründung Wertpapier-Gesellschaft/ GmbH
Private Investoren müssen ihre Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie werden i.d.R. mit einem Steuersatz von 25 Prozent versteuert.
Diese Steuerbelastung ist hoch, wenn man sie mit der Steuer auf Gewinne aus Verkäufen in einer GmbH vergleicht, die bei nur 1,54 Prozent liegt.
Allerdings ist es in der GmbH nicht erlaubt, Aktienverluste gegen erzielte Gewinne aufzurechnen, was zu höheren abzuführenden Steuern führen kann. Zusätzlich führt die Auszahlung von Gewinnen an die Gesellschafter aufgrund der Kapitalertragsteuer zur Doppelbesteuerung.
Mit der Gründung einer Trading GmbH können Steuern gespart werden. Insbesondere bei langfristigen Reinvestitionen der erwirtschafteten Gewinne winken Vorteile.
Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem Beitrag
- Die GmbH kann bereits mit einem Startkapital von 12.500 Euro gegründet werden
- Mit einem Stammkapital von 25.000 € entfällt die private Haftung der Gründer
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Trading-Gesellschaft Gründung
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.