AGB im B2C-Bereich
Sofern Ihr Angebot sich auch an private Verbraucher richtet, gelten die strengen Vorschriften zum Verbraucherschutz. Danach unzulässige Klauseln sind unwirksam. Sie können außerdem abgemahnt werden.
B2C AGB enthalten insbesondere Regelungen zum Anwendungsbereich, zur Vertragsbestätigung, Leistungsbeschreibung und –bedingungen, zu Preisen und Zahlungsbedingungen (PAngV).
Inhalt von AGB für Ihr B2B Business
Wenn Sie gewerbliche Kunden haben (B2B) sind ihnen gegenüber die strengen Verbraucherschutz-Vorschriften nicht einzuhalten.
B2C AGB enthalten oft Regelungen zur Einschränkung der Gewährleistungspflicht, für Sie günstigere Rügefristen, Haftungsbegrenzungen, Preisanpassungsklauseln u.v.m.
AGB für Personalvermittlungen – übliche Inhalte
Leistungsbeschreibung
Arbeitsvermittlungsagenturen bieten Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung an, insbesondere die Vermittlung von Arbeitskräften an Arbeitgeber sowie die Unterstützung von Arbeitsuchenden bei der Suche nach einer geeigneten Beschäftigung. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung gehört in die AGB.
Vertragsabschluss
Ferner Regeln zum Vertragsschluss: Wie kommt der Vertrag zwischen der Arbeitsvermittlungsagentur und dem Kunden zustande? Wie sind Änderungen und Ergänzungen möglich (Form)?
Pflichten der Arbeitsvermittlungsagentur
Hinzu kommt die Regelung Ihrer Pflichten: Welche Pflichten hat die Arbeitsvermittlungsagentur im Einzelnen? In der Regel bemüht sie sich, geeignete Kandidaten für die zu besetzenden Stellen zu finden, übernimmt jedoch keine Garantie für den Erfolg der Vermittlung. Die Arbeitsvermittlungsagentur hat die vertrauliche Behandlung aller Informationen, die ihr im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, sicherzustellen.
Pflichten des Kunden, Vergütung
Der Kunde verpflichtet sich auf der anderen Seite, der Arbeitsvermittlungsagentur alle zur Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich auch zur aktiven Mitwirkung bei der Vermittlungstätigkeit. All das gehört in die AGB.
Zu regeln ist auch. wer das Honorar der Agentur zahlt. Das suchende Unternehmen (Regelfall) oder der Stellensuchende? Welche Höhe hat die Vergütung und wann ist sie fällig (z.B. Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden Kandidaten)?
Haftung
In AGB sollten auch Haftungsfragen geklärt werden: In welchem Umfang und für was haftet die Arbeitsvermittlungsagentur (Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Die Arbeitsvermittlungsagentur sollte nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden oder von Kandidaten bereitgestellten Informationen haften.
Kündigung und Vertragsbeendigung
Wie und wann kann der Vertrag von den Parteien unter Einhaltung welcher Frist ordentlich gekündigt werden? Wie ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ausgestaltet? Was ist im Falle der Kündigung ggf. zu vergüten? Auch diese Fragen regeln Sie sinnvollerweis in AGB.
Einbeziehung von AGB
Wichtig ist es, dass Ihre AGB in den Vertrag einbezogen werden (§ 305 BGB). Beim Vertragsschluss haben Sie explizit auf sie hinzuweisen, der Vertragspartner muss Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben und einverstanden sein. Im B2B-Sektor reicht es aus, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag auf die Klauseln verweisen und die andere Partei ihnen nicht widerspricht.