Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Bundesweit mit Anwalt
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Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: So läuft die Umwandlung
Häufig möchten Inhaber eines Einzelunternehmens dieses in eine für sie vorteilhaftere Rechtsform umwandeln, zum Beispiel in eine GmbH.
Sie profitieren dann nicht nur von einer Haftungsbeschränkung, sondern erhalten für ihre Firma auch eine Rechtsform mit größerem Renommee, profitieren ggf. auch von steuerlichen Vorteilen.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH.
Umwandlung hat Vorzüge bei Haftung und Steuer sowie organisatorische Vorteile
Wer für sein Unternehmen eine neue Rechtsform anstrebt, der hat mehrere Möglichkeiten. Er kann entweder das bisherige Unternehmen beenden und ein neues gründen oder aber das bisherige Unternehmen umwandeln.
Eine Umwandlung kann Ihnen gegenüber der bloßen Neugründung Haftungs-, Steuer und organisatorische Vorteile bieten.
Besonders gebräuchliche Umwandlungsmethoden sind:
- Aufgeld-Sachagio
- Sachgründung
- Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz
Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten der Umwandlung, wie Aufspaltung, Abspaltung oder Verschmelzung.
Wichtig zu wissen: Gewinne des Einzelunternehmens können ab einem zurückliegenden Stichtag (max. 8 Monate) steuervorteilhaft der neuen GmbH zugeordnet werden.
Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung usw.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.