GmbH oder UG durch Umwandlung beenden
Eine GmbH oder UG, die nicht (mehr) benötigt wird, stellt für Geschäftsführer und Inhaber lediglich eine Belastung dar. Die Beendigung ist in solchen Fällen sinnvoll. Dies ist nicht nur durch Liquidation oder Auflösung möglich, Eine Beendigung kann auch durch Formwechsel erfolgen.
Wir betreiben die Löschung Ihrer GmbH oder UG aus dem Handelsregister – durch Formwechsel auf eine GbR oder durch Verschmelzung mit einer anderen GmbH oder UG.
Wir übernehmen die Beendigung Ihrer GmbH oder UG – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.