Unternehmen umwandeln: Bundesweit mit Anwalt
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UG oder GmbH in Holding umwandeln
Es kommt oft vor, dass sich Unternehmenseigentümer dazu entscheiden, ihre bestehende UG oder GmbH in eine Rechtsform umzuwandeln, die für sie vorteilhafter ist. Eine gängige Praxis ist die Umwandlung in eine Holding.
Durch eine solche Umwandlung profitiert man von dem Übergang zu einer prestigeträchtigeren Rechtsform. Zudem ermöglicht sie eine bessere Risikoverteilung und bietet durch eine risikobefreite steuersparende sogenannte “Spardosenfunktion” Möglichkeiten zur steuereffizienten Vermögensanlage.
In diesem Artikel finden Sie detaillierte Informationen zur Umwandlung Ihrer UG oder GmbH in eine Holding.
Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Kernpunkte Umwandlung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & FAQ
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.