• Steuern der GmbH und UG

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So wird eine GmbH / UG (“Mini-GmbH”) besteuert: Kapitalgesellschaften und Steuern

Wenn Sie eine GmbH oder UG gründen, sollten Sie folgende Besteuerungsgrundsätze beachten:

  • Körperschaften wie GmbH und UG unterliegen der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag
  • Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft müssen ihre Gewinne mit der Kapitalertragssteuer versteuern
  • Die steuerlich vorteilhafte Art der Gewinnentnahme einer UG ist die Auszahlung eines Geschäftsführergehalts. Auf das Gehalt eines Eigengeschäftsführers muss lediglich die individuelle Einkommenssteuer gezahlt werden.
  • Um möglichst steuergünstig agieren zu können, sollte der UG-Gesellschaftsvertrag sozialversicherungsfest gestaltet werden.

Im folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Besonderheiten der Steuern und der Besteuerung der Kapitalgesellschaften.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.