Telefonische Erstberatung
So wird eine GmbH / UG (“Mini-GmbH”) besteuert: Kapitalgesellschaften und Steuern
Wenn Sie eine GmbH oder UG gründen, sollten Sie folgende Besteuerungsgrundsätze beachten:
- Körperschaften wie GmbH und UG unterliegen der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag
- Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft müssen ihre Gewinne mit der Kapitalertragssteuer versteuern
- Die steuerlich vorteilhafte Art der Gewinnentnahme einer UG ist die Auszahlung eines Geschäftsführergehalts. Auf das Gehalt eines Eigengeschäftsführers muss lediglich die individuelle Einkommenssteuer gezahlt werden.
- Um möglichst steuergünstig agieren zu können, sollte der UG-Gesellschaftsvertrag sozialversicherungsfest gestaltet werden.
Im folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Besonderheiten der Steuern und der Besteuerung der Kapitalgesellschaften.
Inhalt dieser Seite:
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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