Individueller Vergleich, wo finde ich passende Musterschreiben zum Anpassen?

Guten Tag,
ich bin maßlos verschuldet.
Meine Schulden liegen im hohen 5-stelligen Bereich sodass wenig bis gar keine Aussicht besteht, Diese je zurückzuzahlen.
Insofern wäre, so auch mein Schuldenberater, für mich nur die Insolvenz sinnvoll.
Nun dauert eine Insolvenz ja bekanntlich bis zu 6 Jahre (die Verfahrenskosten könnte ich durch Ratenzahlung vielleicht noch stemmen sodass es 5 Jahre wären).

Dies ist eine sehr lange zeit, die man dann unter totaler Überwachung steht in jeglicher Hinsicht.
Deshalb würde ich an sich gerne den Gläubigern einen vergleich schmackhaft machen.
Tatsache ist dass ich Hartz 4 beziehe und keinerlei Ausbildung habe.
Von daher habe ich, zumindest ohne große Anstrengungen zu unternehmen, nur recht geringe Chancen, einen Job zu erlangen, der mehr als der Pfändungsfreibetrag abwirft, geschweige denn diesen Job über 6 Jahre lang zu halten ohne dass was schief läuft.

Insofern sähe ich da wenig Chancen, dass was für den Gläubiger abfällt.

Jedenfalls würde ich gerne der Gläubigergemeinschaft eine Art Vergleich anbieten:
Zu Beginn gibt es einen (3stelligen, also geringen) Einmalbetrag.
Ebenso gibt es für die Dauer von bspw. 3 Jahren jeden Monat einen 2stelligen Betrag, also eine Art Ratenzahlung.
Ansonsten kriegen die Gläubiger in den 3 Jahren das, was über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht.

sie kriegen also zu dem üblichen pfändbaren Einkommen vom pfändungsfreien Geld eine Ratenzahlung+Einmalzahlung on top angeboten. klar ist es nicht allzu viel was sie da angeboten bekommen (vll. 5% oder so) aber das wäre ihnen sicher. (nicht zu vergessen was an pfändbarem vielleicht reinkommt)

bei einer Insolvenz hingegen würden sie eventuell nix pfändbares bekommen, aus dem pfüändungfreien würde ich naheliegenderweise auch nix zahlen.
und bliebe was pfändbares übrig, ginge das primär für Verfahrenskosten drauf.
Sodass der Gläubiger am Ende bei +-0 rauskäme.

Bei meinem Vorschlag bekäme der Gläubiger direkt das Pfändbare (also nicht erst Verfahrenskosten bezahlen oder so) und bekäme den Einmalbetrag sowie Ratenzahlung.
klar ist es nicht die Welt, aber in einer Insolvenz käme der Gläubiger womöglich noch schöechter davon.
gegenforderungen in dem Sinne wäre halt eben die Laufzeit des Ganzen von 3 Jahren und natärlich Einstellen sämtlicher Vollstreckungsdingen und Co.

Also im Endeffekt die gleichen bedingungen wie in der Insolvenz aber verkürzt auf 3 Jahre, es kostet dafür keine verfahrenskosten und es gibt (etwas) geld aus dem Unpfändbaren dazu.

Kein idealer Deal aber ich würde es gerne der Gegenseite anbieten.

Ohne jetzt an Erpressung zu denken, würde ich der Gegenseite auch gerne diskret zukommen lassen dass ich auch kein Problem damit hätte, noch zu warten bis die 3 Jahres Insolvenz umgesetzt ist und eben dann 3 Jahre Insolvenz zu machen.
Bis dahin hat dann der Gläubiger sicherlich erfolgslos noch Kosten vorgestreckt (eidesstattliche, regelmässiger Gerichtsvollzieher, etc.) und bleibt dann nahc 3 JHahren doch auf Allem sitzen.

Diese perspektive als Alternative zu meinem Vorschlag möchte ich ihm auch verdeutlichen.

Jedenfalls würde ich gerne einen solchen Vergleichsvorschlag verfassen.

Gibt es irgendwo im Internet Muster für sowas, ideal wäre ein Muster, wie auch ein typischer gerichtlicher Vergleich aussieht.

So ein Muster hätte ich gerne und würde es auf meine speziellen Bedingungen
anpassen.
Wo findet man sowas?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Vergleichsverhandlungen versprechen regelmäßig nur Erfolg, wenn diese mit sachkundiger Hilfe durchgeführt werden. Sofern die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind, kommt für Sie eventuell ein Beratungshilfeschein zur Kostendeckung in Betracht: https://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/so-erhalten-sie-beratungshilfe-kostenlose-hilfe-vom-rechtsanwalt/

    Sofern Sie also gerne unsere anwaltliche Expertise in Anspruch nehmen würden, biete ich Ihnen zu diesem Zwecke ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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