Restschuldbefreiung erteilt – Kosten weiterhin gestundet
Ich habe heute die Restschuldbefreiung erhalten. Die Kosten werden weiter gestundet, da ich nur eine minimale Rente habe( 313,–€ BG-Verletztenrente plus Altersrente 359,–€). Im Schreiben steht wesentliche Veränderungen sind dem Gericht mitzuteilen. Meine Frage : Was sind w e s e n t l i c h e Veränderungen (die jährliche Rentenerhöhung um ca. 15,–€) und für welchen Zeitraum muß ich das mitteilen (unaufgefordert ?).
Vielen Dank im voraus
Gabriele
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sollten grundsätzlich unaufgefordert jede Veränderung – egal in welcher Höhe – sowohl dem Insolvenzgericht, als auch Ihrem Verwalter mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt