Restschuldbefreiung erteilt – Kosten weiterhin gestundet

Ich habe heute die Restschuldbefreiung erhalten. Die Kosten werden weiter gestundet, da ich nur eine minimale Rente habe( 313,–€ BG-Verletztenrente plus Altersrente 359,–€). Im Schreiben steht wesentliche Veränderungen sind dem Gericht mitzuteilen. Meine Frage : Was sind w e s e n t l i c h e Veränderungen (die jährliche Rentenerhöhung um ca. 15,–€) und für welchen Zeitraum muß ich das mitteilen (unaufgefordert ?).
Vielen Dank im voraus
Gabriele

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Sie sollten grundsätzlich unaufgefordert jede Veränderung – egal in welcher Höhe – sowohl dem Insolvenzgericht, als auch Ihrem Verwalter mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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