Verhandlung mit Gläubigern

Guten Tag Herr Kraus,

ich bin gerade in der Wohlverhaltensperiode der Privatinsolvenz. Mal angenommen eine dritte Person möchte mir helfen aus der Insolvenz zu kommen. Darf diese Person mit einzelnen meiner Gläubigern verhandeln und unabhängige Absprachen und Vergleiche treffen, so dass diese Gläubiger bei mir wegfallen?

Vielen Dank und viele Grüße

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Hallo Daniela,

    grundsätzlich darf man durchaus eine Regelung mit allen Insolvenzgläubigern im Insolvenzverfahren treffen. Diese vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Befriedigung aller Gläubiger ist im § 213 InsO geregelt. Beachten muss man aber, dass im Insolvenzverfahren der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt.

    Das bedeutet: alle Gläubiger müssen zur gleichen Quote befriedigt werden oder falls nicht, ist das Einverständnis aller anderen Gläubiger erforderlich. Das macht das Verfahren leider ausgesprochen kompliziert und aufwändig. Zudem haben die Gerichte es auch nicht sonderlich eilig, das Verfahren aufzuheben, selbst wenn man alle Zustimmungen der Gläubiger nach langen Verhandlungen bekommen hat.

    Mit besten Grüßen
    RA Andre Kraus

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