Verfahrensende
Guten Tag,
ich finde keine passende Antwort zu meiner Frage bzw. meinem Problem.
Im Netzt ist überall zu lesen, nach 3 Jahren ist alles vorbei.. Restschuld wird erteilt und man kann neu durchstarten. Meine Privatinsolvenz aus 2021 ist nach 3 Jahren am 19.10.24 beendet gewesen (Ende der Abtretungsfrist). Meinen Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung habe ich erhalten, diese wurde am 3.12.24 erteilt und ist auch mittlerweile rechtskräftigt. Es wird trotzdem noch weiter gepfändet, sprich der AG ist noch nicht informiert worden ect. Das Büro des IV ist wohl maßlos überlastet, immerhin war man so nett mir auf eine E-Mail von Anfang Dezember wie es jetzt weiter geht am 30.12.24 zu antworten, bzw. konnte ich auch ein kurzes Telefonat führen. Die Dame sagte ich bekomme alles was nach Abtretungsfrist (19.10.24) eingegangen ist zurück, wenn die Schlussrechnung gemacht ist. Bedeutet wohl auch die Gläubiger sind noch nicht abgefunden worden. Sie meinte das wird wohl alles im Januar passieren, und dann sei das Verfahren erst abgeschlossen und man bekommt nochmals vom Gericht Bescheid. Meine Frage ist, gibt es hier nicht irgendwelche Fristen? Wie soll so ein Neustart möglich sein? Es wäre ja zumindest schön, wenn der AG informiert wird und die Pfändung weg wäre, wie viele Monate kann das so noch gehen? Überall liest man 3 Jahren, dann ist das Ziel erreicht. Ich habe heute beim Gericht angerufen. Die konnten mir auch nicht helfen, sagten nur sie sehen da was in den Akten mit irgendeiner Frist bis Juni 25 noch ! Bis dahin muss wohl der IV Berichte vorlegen und alles müsste geprüft werden. Ich verstehe es nicht wirklich. Denn ich dachte es ist mit der Erteilung der Restschuld alles durch ? Kann man da jetzt nur hoffen, das der IV alles möglichst schnell abschließt? Ich dachte eigentlich auch, das er sein Amt mit Ende der Abtretungsfrist oder Erteilung der Restschuld verliert?
Mein IV bekommt über 16.000 € als Vergütung. Es wurden knapp 28.000€ gepfändet über den Lohn. Dazu wäre meine Frage noch was mit den Verfahrenskosten ist? Ich habe es so verstanden, das diese nach Abzug der Vergütung aus dem gepfändeten Betrag entnommen werden, und der Rest geht dann die Gläubiger?
Danke für die Beantwortung im Voraus.