Guten Tag,
ich möchte ab Juli eine Privatinsolvenz einleiten und benötige dafür eine umfassende Beratung sowie die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung nach § 305 InsO.
Ich bitte daher um einen Termin zur Erstberatung, um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen und meine Unterlagen zu ordnen.
In diesem Zusammenhang habe ich eine Rückfrage:
Können Sie mir bitte mitteilen, ab welchem Zeitpunkt es sinnvoll und unproblematisch ist, Zahlungen an meine Gläubiger einzustellen, damit keine Nachteile für das Verfahren entstehen?
Ich möchte mich korrekt verhalten und würde mich über eine kurze Orientierung freuen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
M. Artes