Privat Insolvenz

Guten morgen meine frage ist kommt jemand zuhause vor bei und kann das alles anonym bleiben ich kann einfach nicht mehr ich bin mama von 3 kinder alle meine gläubiger lassen sich auf keine kleinen Raten ein so das ich nicht mehr zahlen kann ich habe einfach nur noch angst ich kann nachts nicht mehr schlafen ich selber verdiene nichts ich bin artistin und wir als familie haben ein circus unternehmen der mein vater führt deswegen haben wir kein regelmäßiges Einkommen und werde so bezahlt wie es halt geht und auch in der winter Zeit so wie jetzt verdienen wir sehr wenig meine Frage ist nur ich möchte meine Familie da nicht mit rein ziehen und ob das dan alles anonym bleibt oder ob jemand hier her kommt auf mein Name habe ich nichts nur die Handys sind auf mein Name sonnst nichts können sie mir helfen ich bin an verzweifeln ich möchte endlich wieder ruhig schlafen können.lg.frank

Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich benötige dringend Ihre Unterstützung in meiner Insolvenzangelegenheit.

Der Insolvenzverwalter, Herr Dr. Bornemann, hat mein Konto gepfändet. Laut Auskunft meiner Bank erfolgte diese Kontopfändung am 08.09.2025 durch den Insolvenzverwalter. Ich konnte jedoch nicht klären, ob zusätzlich auch eine Pfändung durch das Amtsgericht vorliegt. Da ich drei unterhaltspflichtige Personen habe, darf ich nach Pfändungstabelle bis zu 2.797,31 € behalten.

Am 03.11.2025 habe ich beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Kontofreigabe wegen einer möglichen Doppelpfändung gestellt, jedoch bisher keine Rückmeldung erhalten.

Zusätzlich wurde ich von der Sachbearbeiterin des Insolvenzverwalters, Frau Finette, telefonisch aufgefordert, für den Monat September 485,31 € zu zahlen. Bei einem Nettolohn von 4.156,66 € habe ich diesen Betrag am 03.11.2025 überwiesen. Am 04.11.2025 hat der Insolvenzverwalter weitere 521,70 € von meinem Konto eingezogen.

Im Oktober betrug mein Nettoverdienst 3.489,74 €. Der Insolvenzverwalter hat meinen Arbeitgeber zweimal schriftlich zur direkten Lohnpfändung aufgefordert. Daraufhin überwies mein Arbeitgeber am 25.11.2025 einen Betrag von 509,49 € an den Insolvenzverwalter. Mein Arbeitgeber droht mir nun sogar mit Kündigung, weil er „nichts mehr mit diesem Insolvenzverwalter zu tun haben möchte“.

Im November betrug mein Nettolohn 3.411,22 €. Der Insolvenzverwalter hat hiervon 1.687,40 € gepfändet. Ich habe ihn schriftlich um eine Erklärung der hohen Beträge gebeten, jedoch bisher keine Antwort erhalten. Beim Amtsgericht habe ich mich ebenfalls bereits beschwert.

Zusätzlich habe ich am 16.11.2025 einen neuen Gläubiger mit einer Forderung von 327,27 € beim Insolvenzverwalter angemeldet. Der Gläubiger teilte mir mit, dass der Insolvenzverwalter noch nicht auf seine Meldung reagiert hat.
Ich mache mir große Sorgen, dass mir dies hinsichtlich der Restschuldbefreiung Probleme bereiten könnte, obwohl ich meiner Mitteilungspflicht nachgekommen bin.

Meine zentrale Frage lautet daher:
Wenn ich aufgrund meiner drei Unterhaltspflichten laut Pfändungstabelle bis zu ca. 2.800 € behalten darf und monatlich nur etwa 200 € pfändbar wären – wie kann es sein, dass der Insolvenzverwalter mehrfach so hohe Beträge einzieht? Ich habe Sorge, dass hier eine unzulässige Doppelpfändung bzw. falsche Berechnung vorliegt.

Ich bitte Sie dringend um rechtliche Prüfung und Unterstützung, da ich den Vorgang allein nicht mehr überblicke und keine Risiken für meine Wohlverhaltensphase und die Restschuldbefreiung eingehen möchte.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Kajoui

Gerichtskosten (nach Insolvenzbeginn) eines Strafverfahren (vor Insolvenzbeginn)

Ich habe bei Ihnen (AZ 572971-21) erfolgreich meine Privatinsolvenz 2025 erreicht. Nun ist meine Frage: Werden Gerichtskosten aus einem Strafverfahren, die ich bei Eröffnung des Insolvenzverfahren noch nicht kannte, trotz des abgeschlossenen Gerichtsverfahren, unter der Restschuldbefreiung fallen. Also nicht bezahlen müssen und den Hinweis geben des Insolvenzverfahren an die Kostenstelle der Staatsanwaltschaft? Auch hatte ich während des Insolvenzverfahren ein Gerichtsverfahren – welches einfach spät terminiert worden ist – gehabt und daraus sind abermals vor Abschluss Insolvenzverfahren wieder Kosten entstanden. Die muss ich wohl bezahlen. Oder ist es strickt nach Datum Beginn Insolvenzverfahren und alles was danach kommt muss bezahlt werden auch in Unkenntnis der noch nicht gestellten Kostenrechnung Gerichtsverfahren. Vielen Dank für eine Antwort und Veröffentlichung.

Insolvenz

Guten Tag, ich hatte 2x einen Termin zur Kostenlosen Erstberatung.
sie hatten zu dieser Zeit auch angerufen,allerdings nur 1x durchklingeln lassen , sodas ich es nicht geschafft habe rechtzeitig ans Telefon zu gehen .
Bitte ich habe einen neuen Termin vereinbart ,bitte lassen sie länger durchklingeln.
Vielen Dank

Insolvenz

Guten Tag ,
mein Mann hat viele Schulden. Er ist momentan im Ausland da sein Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall hatte.Seitdem ist er psychisch und körperlich nicht in der Lage nach Deutschland zu reisen.
Gibt es eine möglichkeit trotzdem Insolvenz anzumelden ? Ich bin total überfordert mit den ganzen Schulden.Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Vielen Dank

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe so viele Schulden,und ich weiß es nicht mehr ob schon mal eine privat Insolvenz hatte.
Und ob ich dann wieder eine bekomme das ist meine Frage.
Vielen lieben Dank

Lutz Drechsel
aus Zwickau

Zwangsvollstreckungssache

Hallo,
Ich befinde mich seit 1,5 Jahren in der Privatinsolvenz.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten mit einer Zwangsvollstreckung.
Die Gläubiger dürfen mich doch gar nicht kontaktieren,oder ?
Soll ich darauf reagieren?
Mfg Ramona Motte

Gläubiger

hallo , ich habe eine frage , bei den kosten pro gläubiger wie wird das gehandhabt . angenommen bei bank x habe ich 10 kleinkredite , muss ich dann 10x für einen gläubiger zahlen oder wird dieser als 1. gewertet ?

Danke und lieben gruß

Privatinsolvenz

Mein (autistischer) erwachsener Sohn, ohne eigenes Einkommen ( verheiratet, 3 schulpflichtig Kinder) hatte Schulden aus Studienzeiten.
Er hat sich nun bei der Schuldnerberatung für die Privatinsolvenz entschieden.
Kann ich ihm mtl. einen Unterhalt in Höhe von ca. 550 Euro zahlen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Insolvenz hat?
Danke für Ihre Antwort.

Aufrechnung von Steuererstattungsanspüchen

Hallo

am 08.09.25 wurde meine Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase erklärt.

Am 12.08.2025 hat mir das Finanzamt die Aufrechnung von Steuererstattungen für das Jahr 2025 und früher erklärt. § 226 Abgabenordnung und § 387ff BGB.

Ich habe am 31.7 meine Steuererklärung für 2024 abgegeben, hier wird eine Rückzahlung sein. Ist das Rechtens?