Neues Konto / Strafbarkeit ?

Guten Tag,

Ich bin ein Einzelunternehmer und stehe kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Mein Konto ist bereits von dem Finanzamt gepfändet.

Habe ich das richtig verstanden, dass ich zur Vorbereitung der Privatinsolvenz oder ggf. Regelinsolvenz die ausstehenden Honorarzahlungen auf ein anderes Konto umleiten darf? Wichtig ist mir, dass ich mich damit nicht strafbar mache!

Ich möchte meine Selbstständigkeit abmelden, damit ich endlich einen Neustart beginnen kann. Muss ich einen Anwalt vor Ort nehmen, oder kann das auch Ihre Kanzlei übernehmen?

Vielen Dank!

2 Kommentare
  1. Tonno
    says:

    Hallo Mark,
    das habe ich auch so vor der Einleitung der Privatinsolvenz gemacht. Alles bestens funktioniert. Treuhändler hat das gar nicht interessiert. Freue mich schon auf ende der WHP und auf die Restschldbefreiung!
    Gruß

  2. Andre K.
    says:

    Hallo Mark ,

    ja, Sie haben das richtig gelesen. Sie können und dürfen die ausstehenden Honorarzahlungen auf ein anderes Konto umleiten. Sie machen sich damit nicht strafbar.
    Einen Anwalt vor Ort brauchen Sie nicht, gerne übernehmen wir für Sie die Vorbereitung des Verfahrens.

    VG Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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