Insolvenzverfahren abgeschlossen / Nachhaftungen
Das Insolvenzverfahren (eröffnet 2009) wurde im Jahre 2014 abgeschlossen und die Gesellschaft 2015 im HR gelöscht.
Nun zwei Fragen
-wie lange müssen relevante Unterlagen vorgehalten werden?
-gibt es eine persönliche Nachhaftung des Geschäftsführer und ggf. gegen wem (z.B. Finanzamt) und bis wann kann die Nachhaftung geltend gemacht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen J.
Sehr geehrter Herr J.,
eine pauschale Antwort kann ich Ihnen zu den beiden Fragen nicht geben. Denn wie lange bestimmte Unterlagen vorgehalten werden müssen, hängt vom jeweiligen Rechtsverhältnis ab. Grob könnte man sagen, dass vier Jahre mindestens Unterlagen aufbewahrt werden sollten. Je nach Fallgestaltung kann es sogar lebenslang angezeigt sein. Eine “Nachhaftung” nach einem abgelaufenen Insolvenzverfahren gibt es in diesem Sinne nicht. Je nach Art der Schuld kann es grundsätzlich bis zu 30 jahrelang eine “Haftung” für diese geben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht