Regelinsolvenz: Bereits freigegebene Selbstständigkeit fortführen und gleichzeitig eine unselbstständige Tätigkeit aufnehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in einem Regelinsolvenzverfahren und habe bereits die Freigabe meiner bisherigen selbstständigen Tätigkeit erhalten. Daraus resultiert sein fiktives Einkommen, für das ich entsprechend der Pfändungstabelle eine festgelegten Betrag abführe.

Nun habe ich das Angebot für eine unselbstständige Tätigkeit erhalten, bei der ich etwas mehr als das festgelegte fiktive Einkommen verdiene. Der Arbeitgeber würde den entsprechenden Pfändungsbetrag abführen. Der zukünftige Arbeitgeber hat mir die Fortführung meiner selbstständigen Tätigkeit auf nebenberuflicher Basis zugestimmt.

Meine Frage betrifft nun einen möglichen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Was ist hiervon abzuführen? Wird analog zur bisherigen Vorgehensweise ein erneuter Pfändungsbetrag ermittelt, der abzuführen ist? Gibt es evtl. bereits höchstrichterliche Entscheidungen mit einer gleichartigen Konstellation?

Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
LM

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Nachforderung zwei Jahre nach Restschulbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Juni 2024 nach einer Regelinsolvenz eine Restschuldbefreiung erhalten.
Heute kommt ein Inkassobüro ( Homburger Inkasso ) mit einer angeblichen Forderung aus 2012 (angeblich mit Titel) auf mich zu. Allerdings kann ich mich nicht erinnern zu dieser Zeit ein eigenes Konto bei der SPK gehabt zu haben auf die sich die Forderung bezieht. Aber abgesehen davon, ist meine Frage ob das so überhaupt zulässig ist. Es gibt sogar schon diesbezüglich einen Schufaeintrag bei mir, obwohl ich nie dazu irgendwelche Mahnungen bekommen habe. Was kann ich tun ?.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen, Zezzy

Steuererklärung während Insolvenz

Guten Tag,
seit 9.1.25 bin ich in der Regelinsolvenz. Steuererklärung 2022-2024 sind noch nicht gemacht. War vom 1.4.22-30.06.23 in einer GbR Gesellschafter und vom 1.1.22-31.12.22 zusätzlich Solo Selbständiger. Steuer 22- 24 kann ich leider nichts für einen Steuerberater bezahlen und der Insolvenzverwalter macht die Erklärung nicht, weil kein Geld da ist. Für 22 und 23 rechne ich mit einer Erstattung vom Finanzamt von ca. 8-10.000 €, die ja in die Masse einfließen. Kann ich die Erklärung selbst machen – wenn ich sie hinbekomme? Danke. Freundliche Grüße

Saniert entlassen und direkt zahlungsunfähig

Die GmbH meiner Frau wurde im Rahmen der Regelinsolvenz saniert. Im Dezember 2024 wurde das Vermögen der Insolvenzmasse vom Insolvenzverwalter entnommen und nunmehr sind nicht genug liquide Mittel vorhanden um Löhne und Sozialabgaben zu bezahlen. Die bestehenden offenen Forderungen der GmbH sind jedoch Kostendeckend. Durfte der Insolvenzverwalter unter solchen Bedingungen überhaupt die Beendigung der Insolvenz initiieren? Der nunmehr bestehende Sachverhalt war durchaus absehbar. Wie sollten wir jetzt reagieren?

Erneute Insolvenz

Ich möchte die Situation kurz umreissen. Ich habe 2018 ein Regelinsolvenzverfahren als ehem. Selbstständiger eröffnet, dieses wurde am 06.ß4.2022 mit Erteilung der Restschuld beendet. Wir haben uns gut erholt und eine Haus gekauft. Leider ist uns eine Finanzierung geplatzt und es sind leider wieder immense Schulden, die aktuell auf mir lasten. Groß geschätzt 20 Gläubiger bis ca. 70.000€. Genauere Aufstellung ist gerade in der Erstellung. Stelle ich einen Antrag auf erneute Insolvenz und kann denn überhaupt eine Restschuldbefreiung erteilt werden?

Vollstreckbarer Tabellenauszug und Einsicht in die InS-Akte

Guten Tag,
folgende Fragen habe ich:

1. Mir liegt die Insolvenzakte nur zum Teil vor. Somit kann ich nur unzulänglich zu bestimmten Thematiken Stellung nehmen. Ich kann auch nicht prüfen ob die Akte ordentlich weitergeführt wurde. Es fehlt die Schlussrechnung, Zwichenrechnungen, das Verfahren wurde mangels Masse eingestellt.
2. Den Gläubigern wurden jeweils vollstreckbare Ausfertigungen gefertigt, teilweise wegen unerlaubter vorsätzlicher Handlung. Das Verfahren wurde 2001 eröffnet und 2012 mangels Masse eingestellt. Nunmehr bin ich Rentner und arbeite nebenbei. Plötzlich tauchen die Krankenkassen wieder auf. Verfahren wegen des Vorwurfes hat es nicht gegeben. Ich vermute man nimmt Bezug auf den Beschluss des BGH vom 03.04.2014 IX ZB 83/13. Die Ausfertigungen sind teilweiser später auisgestellt (2015), aber auch teilweise deutlich früher. Welchen Vertrauensschutz habe ich diesbezüglich.
Die Forderungen sind auch für den Ausfall festgestellt. Kann man noch an die Handakte des Verwalters herankommen um daraus Erkenntnisse zu schöpfen?

Regelinsolvenz-Restschuldbefreiung

Guten Tag,

wie lange dauert in der Regel die Ausfertigung einer Restschuldbefreiung, wenn die Insolvenz zum 18.05.24 beendet ist.

Mr.

20

Mr.

20