die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen erreichen Sie, indem Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Grundsätzlich ist für Sie jenes Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Die entsprechenden Formulare können Sie sich auf https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen erreichen Sie, indem Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Grundsätzlich ist für Sie jenes Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Die entsprechenden Formulare können Sie sich auf https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht