1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen erreichen Sie, indem Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Grundsätzlich ist für Sie jenes Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Die entsprechenden Formulare können Sie sich auf https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php herunterladen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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