Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Ehefrau und ich befinden uns in der Privatinsolvenz (unterschiedliche Inso-Verwalter).
Meine Frau ist chronisch krank und kann ihren bisherigen Beruf nicht ausüben, i.M. studiert sie um einen anderen Beruf ausüben zu können. Ab kommenden Monat wird sie einen Mini-Job beginnen.
Bis dato habe ich meiner Frau monatlich 300€ überwiesen, damit sie Geld zur Verfügung hat.
In den letzten beiden Monaten haben wir gebrauchte Bekleidung unserer Tochter verkauft, um ihr entsprechend neue Bekleidung zu kaufen.
Meine Zahlungen , sowie die Verkäufe (ca. 15 Stück-insgesamt 300€ Ertrag) sind offiziell auf das P-Konto meiner Frau eingegangen und wurden dem Inso-Verwalter meiner Frau schriftlich mitgeteilt.
Nun konfrontiert uns der Inso-Verwalter mit einer Nachforderung aller o.g. Beträge (insgeamt ca. 1.500€), allerdings erst über 3 Monate später.
Ist diese Nachforderung berechtigt?
Wenn ja, wie kann der Inso-Verwalter diese einziehen?
Kann er mir mein zukünftiges Gehalt des Mini-Jobs(450€) pfänden bis die Forderung eingetrieben ist?
Sollten diese Forderungen berechtigt sein, möchte ich diesen natürlich nachkommen.
Kann ich in einem solchen Fall dem Inso-Verwalter eine Ratenzahlung, bis zum Ende des Verfahrens vorschlagen?
Ich hoffe sie können mir hier weiterhelfen
und verbleibe mit freundlichen Grüßen