Finanziertes Auto behalten.

Hallo,

Ich werde demnächst nicht um eine Privatinsolvenz herum kommen und werde mich aufjedenfall an sie wenden. Meine Frage ist ich habe eine Auto Finanzierung und wollte das Auto auch behalten. Mein Bruder würde die Finanzierung übernehmen jedoch wollte ich wissen ob es bei der jetzigen Bank weiter finanziert werden muss oder mein Bruder einen Kredit auf sich nehmen kann und das Auto bei der finanzierenden Bank ablösen kann.

Ich danke ihnen im Voraus.y

Lg

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihr Vertrauen in die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei. Wir freuen uns, Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen zu können.

    Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, dass eine Privatinsolvenz kein Grund ist, sein Auto abgeben zu müssen. Sie können das Auto behalten, sofern Sie die monatlichen Raten weiterhin zahlen können und das Auto nicht mehr wert ist als der Freibetrag, der im Rahmen der Privatinsolvenz gilt. Gerne prüfen wir in einer kostenfreien Erstberatung Ihren Einzelfall und klären, ob Sie das Auto behalten können.

    Sollten Sie dennoch das Auto behalten wollen, aber die monatlichen Raten nicht mehr zahlen können, gibt es die Möglichkeit, die Auto-Finanzierung auf Ihren Bruder zu übertragen. Hierbei können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

    Variante 1: Ihr Bruder nimmt einen Kredit auf und löst die bestehende Finanzierung bei der jetzigen Bank ab. Das Auto gehört dann ihm und er ist auch für die monatlichen Raten verantwortlich.

    Variante 2: Sie und Ihr Bruder schließen gemeinsam einen Kredit bei einer anderen Bank ab und lösen damit die bestehende Finanzierung ab. Das Auto bleibt weiterhin auf Sie zugelassen, Ihr Bruder zahlt aber die monatlichen Raten.

    In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie sich mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen und klären, welche Möglichkeiten es gibt. Auch hierbei können wir Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung unterstützen.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und freuen uns darauf, Sie bald in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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