Frage zur Gründung einer UG Im Bauwesen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich dazu entschieden, eine UG (haftungsbeschränkt) im Bauwesen zu gründen. Bevor ich die nächsten Schritte einleite, möchte ich einige wichtige Punkte klären und bitte Sie daher um Ihre Unterstützung:
1. Da ich aktuell keine separate Geschäftsadresse habe, möchte ich fragen, ob es möglich ist, meine private Wohnadresse als Firmensitz zu nutzen.
2. Derzeit bin ich in Teilzeit bei einer Baufirma angestellt und würde diese Tätigkeit gerne weiterhin ausüben, während ich parallel meine UG gründe. Ist dies rechtlich zulässig oder stellt dies ein Hindernis dar?
3. Mit welchen laufenden Kosten muss ich für die UG rechnen, falls ich im ersten Jahr keine Aufträge erhalte?
4. Ist es erlaubt, in der Anfangsphase (z. B. in den ersten sechs Monaten) als Geschäftsführer ohne Gehalt tätig zu sein? Und darf ich gleichzeitig sowohl in meiner eigenen UG mitarbeiten als auch weiterhin in Teilzeit bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt bleiben?
Zusätzlich wäre ich Ihnen dankbar für Hinweise, welche Anforderungen im Bauwesen zu beachten sind, insbesondere in Bezug auf die Handwerkskammer sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.



