Termin zwecks Erstgespräch
Guten Tag, können Sie mir einen Termin nennen für einen erst Gespräch ?
Mit freundlichen Grüßen
Murat Aksoy
Guten Tag, können Sie mir einen Termin nennen für einen erst Gespräch ?
Mit freundlichen Grüßen
Murat Aksoy
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich dazu entschieden, eine UG (haftungsbeschränkt) im Bauwesen zu gründen. Bevor ich die nächsten Schritte einleite, möchte ich einige wichtige Punkte klären und bitte Sie daher um Ihre Unterstützung:
1. Da ich aktuell keine separate Geschäftsadresse habe, möchte ich fragen, ob es möglich ist, meine private Wohnadresse als Firmensitz zu nutzen.
2. Derzeit bin ich in Teilzeit bei einer Baufirma angestellt und würde diese Tätigkeit gerne weiterhin ausüben, während ich parallel meine UG gründe. Ist dies rechtlich zulässig oder stellt dies ein Hindernis dar?
3. Mit welchen laufenden Kosten muss ich für die UG rechnen, falls ich im ersten Jahr keine Aufträge erhalte?
4. Ist es erlaubt, in der Anfangsphase (z. B. in den ersten sechs Monaten) als Geschäftsführer ohne Gehalt tätig zu sein? Und darf ich gleichzeitig sowohl in meiner eigenen UG mitarbeiten als auch weiterhin in Teilzeit bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt bleiben?
Zusätzlich wäre ich Ihnen dankbar für Hinweise, welche Anforderungen im Bauwesen zu beachten sind, insbesondere in Bezug auf die Handwerkskammer sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
kann man ein Einzelunternehmen (Handwerk) in eine Stiftung wandeln?
Wenn ja welche steuerlichen Vorteile hätte dies.
Mit freundlichen Grüßen
M.Hampe
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit der Bitte um eine erste rechtliche Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein weiteres rechtliches Vorgehen sinnvoll ist, insbesondere zur präventiven Absicherung gegen mögliche zukünftige Handlungen.
Im Dezember 2025 wurde ohne meine Zustimmung ein Audioausschnitt mit meiner Stimme auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Es handelt sich dabei offenbar um eine private Gesprächsaufnahme aus dem Jahr 2022, von deren Aufzeichnung ich keinerlei Kenntnis hatte.
Unmittelbar im Anschluss kam es in einem öffentlichen X-Space mit zahlreichen Zuhörern zu Äußerungen der betreffenden Person, in denen angekündigt wurde, weiteres privates Material über mich zu veröffentlichen. Diese Aussagen erfolgten ohne aktuellen Anlass; mit der Person bestand seit mehreren Jahren kein Kontakt mehr. Kurz danach wurde der entsprechende Account gelöscht.
Das Verhalten hat bei mir erhebliche Verunsicherung und Stress ausgelöst, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weiteres Material existiert und erneut veröffentlicht wird – gegebenenfalls auch auf anderen Plattformen oder unter neuen Accounts.
Am selben Tag, an dem die Veröffentlichung und die Drohungen erfolgten, habe ich eine Online-Strafanzeige bei der deutschen Polizei erstattet. Der Sachverhalt ist somit offiziell dokumentiert und aktenkundig.
Vor diesem Hintergrund möchte ich prüfen lassen,
ob das geschilderte Verhalten strafrechtlich relevant ist (insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Tonaufnahmen, Bedrohung oder Nötigung),
ob zivilrechtliche Maßnahmen (z. B. Unterlassungsansprüche, einstweilige Verfügung) in Betracht kommen,
und ob ein präventives Vorgehen sinnvoll ist, um mich vor möglichen zukünftigen Veröffentlichungen oder Drohungen zu schützen.
Gerne würde ich erfahren, ob Sie einen solchen Fall übernehmen und ob aus Ihrer Sicht ein weiteres rechtliches Vorgehen empfehlenswert ist.
Hinweis: Für die weitere Kommunikation würde ich Englisch bevorzugen, da meine Deutschkenntnisse für eine detaillierte rechtliche Beratung telefonisch leider nicht ausreichend sind.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ich will ein Transportunternehmen grunden und jemanden hat mir gesagt ich muss zuerst Gewerbe anmelden dann kalkulieren ob sich das rentiert usw. Aber ich bin Vollzeit angestellt, und kann ich trotzdem die Gewerbe anmelden? Soll ich eine Steuerklarung machen oder wie?
Hallo,
können Sie mir einen Richtwert geben was Sie für die Erstellung einer Familienstiftung als Holding berechnen?
Danke
Tom xxx
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Guten Tag, mein Name ist David.
Ich suche einen Anwalt, der uns bei der vollständigen offiziellen Gründung und Genehmigung unseres Cannabisklubs unterstützen kann. Meine Eltern und meine Geschwister leben in Altötting, Bayern, Deutschland. Wir haben bereits die sieben Personen mit deutschem Wohnsitz. Meine Frau und ich befinden uns derzeit in einem anderen Land.
Ich hätte ein paar Fragen:
• Wenn wir den Prozess starten, wie lange dauert es ungefähr, bis der Club gegründet und genehmigt ist?
• Wenn ich die Bearbeitungsgebühr bezahle, ist die erfolgreiche Gründung des klubs garantiert, oder gibt es mögliche Hürden?
• Können die Gründungsmitglieder später ausgetauscht werden? (Zum Beispiel könnten vorerst zwei andere Personen anstelle meiner Frau und mir als Gründungsmitglieder fungieren, bis wir nach Deutschland umziehen.)
• Ist es möglich, dass es unter den Gründungsmitgliedern eine führende Person gibt, die alleinige Entscheidungsbefugnis hat, sodass die anderen Gründungsmitglieder keine individuellen Entscheidungen treffen können?
• Wie viel kostet die vollständige Abwicklung des Gründungsprozesses?
• Reicht es aus, erst nach Erhalt der Genehmigung nach einem Clubraum zu suchen?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Einen schönen Tag!
Guten Tag, mein Name ist David.
Ich suche einen Anwalt, der uns bei der vollständigen offiziellen Gründung und Genehmigung unseres Cannabisklubs unterstützen kann. Meine Eltern und meine Geschwister leben in Altötting, Bayern, Deutschland. Wir haben bereits die sieben Personen mit deutschem Wohnsitz. Meine Frau und ich befinden uns derzeit in einem anderen Land.
Ich hätte ein paar Fragen:
• Wenn wir den Prozess starten, wie lange dauert es ungefähr, bis der Club gegründet und genehmigt ist?
• Wenn ich die Bearbeitungsgebühr bezahle, ist die erfolgreiche Gründung des klubs garantiert, oder gibt es mögliche Hürden?
• Können die Gründungsmitglieder später ausgetauscht werden? (Zum Beispiel könnten vorerst zwei andere Personen anstelle meiner Frau und mir als Gründungsmitglieder fungieren, bis wir nach Deutschland umziehen.)
• Ist es möglich, dass es unter den Gründungsmitgliedern eine führende Person gibt, die alleinige Entscheidungsbefugnis hat, sodass die anderen Gründungsmitglieder keine individuellen Entscheidungen treffen können?
• Wie viel kostet die vollständige Abwicklung des Gründungsprozesses?
• Reicht es aus, erst nach Erhalt der Genehmigung nach einem Clubraum zu suchen?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Einen schönen Tag!
Was ist denn der Unterschied zwischen einer rechtsfähigen Stiftung, einer nicht rechtsfähigen Treuhandstiftungen und was ist eine Personengesellschaft mit Stiftungsbeteiligung ?
Ich möchte ein paar kleinere Familienimmobilien und 2 kleine GmbH’s in eine Familienstiftung überführen und dachte da zunächst an eine klassische rechtsfähige Stiftung. Die anderen Formen kenne ich gar nicht, wo wären denn da die Vor-/Nachteile?
Der Freibertrag für die Schenkung (Destinatäre nur rein Familie auf Ewigkeit) beträgt 100.000 € ? Mein Steuerberater meinte 200.000 €, das glaub ich aber nicht.
Was würde denn die Beratung zur Gründung bei Ihnen kosten? Bspw. bei 250.000 € Kapital? Die anstehenden Wertsteigerungen der Immobilien und der GmbH’s würde ich gern nach Schenkung aktivieren.
Herzlichen Dank vorab und VG
A. Krause
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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