Bescheinigung Kindesunterhalt und Nachtschichtzulagen
Guten Tag. Ich habe gelesen, dass Sie die P-Kono-Bescheinigung ausstellen.
Wird dabei auch der Kindesunterhalt, den der Papa fürs Kind auf mein Konto zahlen möchte, frei gestellt?
Und wersen auf der Bescheinigung auch die Nachtschichtzuschläge separat aufgeführt, da diese ja grundsätzlich unpfändbar sind?
Regulär wurde mir ein Freibetrag von 2404 Euro von Ihrem System errechnet, für ledig und 1 Kind.
Dieser Betrag würde ja aber den Kindesunterhalt und die Nachtschichtzulagen noch nicht enthalten, oder liege ich da falsch?
Freundliche Grüße
Josefine Schönfeld



