Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage, die mir bisher weder mein Anwalt noch meine Bank beantworten konnte, was mich im übrigen sehr wundert.
Es geht um das Thema Retouren. Wenn man also beispielsweise etwas bei Amazon bestellt und vorab bezahlt hat, und die Ware dann zurückschickt. Amazon erstattet dementsprechend den jeweiligen Betrag per Überweisung auf das P-Konto.
Diese Erstattung ist natürlich weder ein Einkommen noch sonst irgendein Ertrag. Demnach dürfte sich so ein Vorgang nicht auf die Berechnung des zur Verfügung stehenden Freibetrags auswirken. Man bekommt ja nur zurück was man zuvor bezahlt hatte.
Ich wäre wirklich sehr froh, wenn Sie mir diese Frage rechtssicher beantworten könnten.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Heinz