Liquidation/ Vermögenslosigkeitsverfahren
Die GmbH soll beendet werden, Verbindlichkeiten bestehen nur noch in Form von nachrangigen Darlehn, gegeben durch die Gesellschafter- Wenn diese jetzt drauf verzichten und für die Abwicklung noch soviel Geld übrig ist, daß es 0 auf 0 aufgeht, kann man dann in Liquidation oder sogar in das Vermögenslosigkeitsverfahren gehen? Macht es Sinn in der Versammlung diesen Verzicht festzulegen? Vielen Dank, wenn s soweit ist, melden wir uns bei Ihnen zwecks Betreuung!